Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)
2t)4 auf die Händler hat die freye Ein - und Ausfuhr keine« Bezug. Hkth.am r.Jun. 8i5. B3446. Beobachtung bey Ausferti- y flung der Eintrievs« Freypässe auf Schlachtvieh. Hkth.am 8. May 8i5.B2i5i. Verhaltung der Granzer gegen die Drepßigstämter. Hkth.am -.Aug. 815. B 3446. §. 14397. Diese Begünstigung kann keinem ordentlichen Händler zu Theil werden, welcher sich so, wie der Granzer, in Ansehung der ein - und auszuführen nicht bewilligten 'Artikel der allgemeinen Zollordnung unrerziehen muß, mit der einzigen Ausnahme jedoch, daß der gemeine Granzer in Schwärzungsfällen mit einer verhältnißmäßigen körperlichen Strafe zu belegen ist. tz. 14898. In den Eintriebs - Freypässen auf Schlachtvieh ist sowohl der Nähme, als auch die Personsbeschrelbung der Parrey, ferner die Zahl des Schlachtviehes und der Umstand genau aufzuführen, daß das bezeichnete Vieh wirklich zum eigenen Consumo und zur AuSschrotung für die Militär-Gränze, oder für den einzelnen, dem Eintriebe selbst besorgenden Granzer gehöre, und dessen Gebrauch angemessen sey. §. 14399. Auch wird es den Gränzern zur besonderen Pflicht gemacht, den Dreyßigstbeamten mir gehörigem Anstande zu begegnen, sich den Manipulations-Vorschriften zu fügen, und jeder Gesetzesübertretung oder Widersetzlichkeit sich zu enthalten. LIV. Hauptstück. IX. Abschnitt. Formular A. 9t. Mauch zu 9t. R. 9t. Regiment Nr. der Licitations-Protocoll 18 . . e»»gebrachten und bey der befundenen Richtigkeit dem Meistbiethenden veräußerten Contredande. Í Sag ber gifc&cf) neu Bicitaticn. 2in$al?iunt> ©affmtg her (Sontrebanbe. ßonbifio» tmb Stamme bes tSonfrebank ©igent£űmeré. ßd?a&ung ber CSontrcfca^tbe. (Sonbition unb 9taf>= me t>«$ Käufers. CirifafionSi (gintcSbeirag. P. fr. P. ! fr. ! i 1 I I.......................... €unmta.... | Sage .... Gulden . . kr., welche vorstehender Maßen richtig, auch nicht mehr noch weniger, eingelöset worden sind, wird von uns Gefertigten mit dem Beysache bestätigt, daß dieser Betrag bey der Mauthberechnung in Empfang zu bringen, dagegen das Apprehendenten -Drittel dem N. N. mit .... Gnlden . . fr. gegen Quittung zu bezahlen, und bey gedachter Cassa zu verausgaben sey. Sign. 9t. tun .... N. R., Controller. N. N , Münchner. N. N., Oekonomie -Officier. N. N , Hauptmann, Compagnie-Commandant. 9t. 9t., Feld-Kriegs-Commissar. Anmerkung. Im Falle bey einer Cvntrebande die Jntervemrung der Brigade einzmreken hat, so sind nachstehende Fertigungen zu beobachien; wird aber über einen ergriffenen Recurs die Contrebandirung von der höheren Grelle bestätiget, so ist sich in km Licirations»Protokolle auf jene Verfügung zu beziehen, vermöge deren d e Veräußerung des Seguestrirten' zu erfolgen hat. N. 9t., Mauthner. 9t. 9t., Feld. Kriegs. Comnifl'fär. R. 9t., Brigadier. 9t. 9t., -Controller.