Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)

276 d. Von den öffentlichen Anstalten. Sammtliche unter der unmittelbaren Leitung der Staats­verwaltung stehende Schul - und Bildungsanstalten, dann Consistorien-Vicariate und Decanate m Schulsachen, in der Corresirondenz mit Behörden. Sämrirtliche unter der unmittelbaren Aufsicht der Staats­verwaltung stehende Srrafhäuser, dann alle öffentlichen wohlthatigen Anstalten als : Krankenhäuser, ILaissnhäu- fer, Versatzämter. LIV Hauptstück. VI. Abschnitt. Nachstehende Personen und Brauschen sind unter ben von der Entrichtung der Brre fpo stGebühren ausdrücklich Be­freyten bereits verstanden: Die Vice - Präsidenten der Appellations- Gerichte, da sie unter den Vice - Präsidenten der Landesstellen bereits enthalten sind, so wie die Präsidenten der k. k. nicht mit dein Magistrate vereinten Wechselgerichte, da sie unter den Präsidenten der laudesfürstlichen Gerichtsbe­hörden erster Instanz ebenfalls schon begriffen sind. So wie diese hat auch der Comes der sächsischen Nation in Siebenbürgen, da er den Obergespanen daselbst gleich zu achleu ist, die Postporto-Freyhett zu genießen. Nach eben jener Bestimmung sind: Das Fuhrwesens-Corps , so wie die Fuhrwesens-Posto- Commanden, deren Depots und Divisionen. Die Garnisons - Artillerie - und die Artillerie - Posto - Com- manben. Die Divlsions- und Brigade Commanden. Die Jager-Bataillone, die Garmsons- und Grenadier- Bataillone.. Das Piomers -, Sappeurs - und Mineurs - Corps. Die Gränz - Cordons und derselben Compagnie - und De- taschemencs-Commanden und Rechnungs-Kanzelleyen. Die Cambiaturs-Commanden sammt den nähmlichen Un- terabrheilungen derselben. Die Landwehr-Bataillons-, dann die Werb- und Evidenthaltungs - Commanden, die Militär - Sammelhaus - Commanden.. D ie Transports -Commanden. Die Stockhäüser. Die Militär-Spitaler und ihre Filialien. Die Cadetten-Compagnie­Die Militär-Gestüte, da diese sämmrlich unter ben in je­nem Verzeichnisse aufgeführten Commanden bereits ver­standen sind, in der Dienst - Correspondenz sowohl un­ter sich als mit den ihnen Vorgesetzten Behörden. Dagegen sind: Die Bataillone, Divisionen, Comvagnien oder Escadronen, welche, von ihren Linien - Regimen­tern getrennt, einzeln detaschirt sich besinden, nur in der unmittelbaren Dienst -Correspondenz mit den ihnen Vorgesetzten Regiments - Commanden. Die k. k. Kriegs-Cassen, da sie unter den in jenem Ver­zeichnisse genannten landesfürstlichen Cassen bereits ent­halten sind, so wie auch bte k. k. Gewehr-Fabriken. Die Regiments - Crziehungshäüserund die k. k. (Sqiutattcn5- Jnstimte, die nach jenem Verzeichnisse unter bte öffent­lichen Schul- und Bildungsanstalten zu zahlen sind. Die Militär-Medicamenten-Regie und Depots, dann die FAd-Apotheken, welche unter den in jenem Verzeichnisse angeführten öffentlichen Anstalten begriffen find, in der Dienst - Correspondenz sowohl unter sich, als mit den ihnen Vorgesetzten Behörden. In eben dieser Correspondenz sind jedoch der Dienstverhält­nisse wegen nachfolgende Branschen, von der gleich ba­ren Bezahlung des Portos frei) zu halten: Die Hof- und Provincia!-Staatsbuchhaltung. Die General - Remomirungs - Znfpection fammt ben Be­schäl - und Remontirungs-Departementsund Comman- danten. Die Artillerie-Direction und die Artillerie-Distrikts Di- rection. Die Militär- Fortifications- und Genie-Districts-, dann Local-Directionen und Bauämter. D ie Militär - Sanitäts - und stabsärztlichen Dircetionen. D ie Feld - Supenorate. Die Feldzeugämter fammt deren Detaschemenrs. Die Pulver - und Salniter -Inspectionen und deren De- täschementS. Die Conscriptions - Revisoriate. Die Monturs-Oekonomie-Commissionen, deren Depots und Compagnie- Commandauten. Die Invaliden - Hans Commissionen und deren Filialien. Die Militär Gränz -, Marsch - und Führungs-Commissa- fiate. Die Militär - Bade - InspLctionen. D ie Central Erläuterungs - Coimniffion zu Stadt-En- zersdorf auf die Dauer ihrer Erlstenz. D ie k. k. Schrffämter, bann schiffä'mtlichen Posten.

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