Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)
276 d. Von den öffentlichen Anstalten. Sammtliche unter der unmittelbaren Leitung der Staatsverwaltung stehende Schul - und Bildungsanstalten, dann Consistorien-Vicariate und Decanate m Schulsachen, in der Corresirondenz mit Behörden. Sämrirtliche unter der unmittelbaren Aufsicht der Staatsverwaltung stehende Srrafhäuser, dann alle öffentlichen wohlthatigen Anstalten als : Krankenhäuser, ILaissnhäu- fer, Versatzämter. LIV Hauptstück. VI. Abschnitt. Nachstehende Personen und Brauschen sind unter ben von der Entrichtung der Brre fpo stGebühren ausdrücklich Befreyten bereits verstanden: Die Vice - Präsidenten der Appellations- Gerichte, da sie unter den Vice - Präsidenten der Landesstellen bereits enthalten sind, so wie die Präsidenten der k. k. nicht mit dein Magistrate vereinten Wechselgerichte, da sie unter den Präsidenten der laudesfürstlichen Gerichtsbehörden erster Instanz ebenfalls schon begriffen sind. So wie diese hat auch der Comes der sächsischen Nation in Siebenbürgen, da er den Obergespanen daselbst gleich zu achleu ist, die Postporto-Freyhett zu genießen. Nach eben jener Bestimmung sind: Das Fuhrwesens-Corps , so wie die Fuhrwesens-Posto- Commanden, deren Depots und Divisionen. Die Garnisons - Artillerie - und die Artillerie - Posto - Com- manben. Die Divlsions- und Brigade Commanden. Die Jager-Bataillone, die Garmsons- und Grenadier- Bataillone.. Das Piomers -, Sappeurs - und Mineurs - Corps. Die Gränz - Cordons und derselben Compagnie - und De- taschemencs-Commanden und Rechnungs-Kanzelleyen. Die Cambiaturs-Commanden sammt den nähmlichen Un- terabrheilungen derselben. Die Landwehr-Bataillons-, dann die Werb- und Evidenthaltungs - Commanden, die Militär - Sammelhaus - Commanden.. D ie Transports -Commanden. Die Stockhäüser. Die Militär-Spitaler und ihre Filialien. Die Cadetten-CompagnieDie Militär-Gestüte, da diese sämmrlich unter ben in jenem Verzeichnisse aufgeführten Commanden bereits verstanden sind, in der Dienst - Correspondenz sowohl unter sich als mit den ihnen Vorgesetzten Behörden. Dagegen sind: Die Bataillone, Divisionen, Comvagnien oder Escadronen, welche, von ihren Linien - Regimentern getrennt, einzeln detaschirt sich besinden, nur in der unmittelbaren Dienst -Correspondenz mit den ihnen Vorgesetzten Regiments - Commanden. Die k. k. Kriegs-Cassen, da sie unter den in jenem Verzeichnisse genannten landesfürstlichen Cassen bereits enthalten sind, so wie auch bte k. k. Gewehr-Fabriken. Die Regiments - Crziehungshäüserund die k. k. (Sqiutattcn5- Jnstimte, die nach jenem Verzeichnisse unter bte öffentlichen Schul- und Bildungsanstalten zu zahlen sind. Die Militär-Medicamenten-Regie und Depots, dann die FAd-Apotheken, welche unter den in jenem Verzeichnisse angeführten öffentlichen Anstalten begriffen find, in der Dienst - Correspondenz sowohl unter sich, als mit den ihnen Vorgesetzten Behörden. In eben dieser Correspondenz sind jedoch der Dienstverhältnisse wegen nachfolgende Branschen, von der gleich baren Bezahlung des Portos frei) zu halten: Die Hof- und Provincia!-Staatsbuchhaltung. Die General - Remomirungs - Znfpection fammt ben Beschäl - und Remontirungs-Departementsund Comman- danten. Die Artillerie-Direction und die Artillerie-Distrikts Di- rection. Die Militär- Fortifications- und Genie-Districts-, dann Local-Directionen und Bauämter. D ie Militär - Sanitäts - und stabsärztlichen Dircetionen. D ie Feld - Supenorate. Die Feldzeugämter fammt deren Detaschemenrs. Die Pulver - und Salniter -Inspectionen und deren De- täschementS. Die Conscriptions - Revisoriate. Die Monturs-Oekonomie-Commissionen, deren Depots und Compagnie- Commandauten. Die Invaliden - Hans Commissionen und deren Filialien. Die Militär Gränz -, Marsch - und Führungs-Commissa- fiate. Die Militär - Bade - InspLctionen. D ie Central Erläuterungs - Coimniffion zu Stadt-En- zersdorf auf die Dauer ihrer Erlstenz. D ie k. k. Schrffämter, bann schiffä'mtlichen Posten.