Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)
2/z2 lUV. Hauptstück. IV. Abschnitt. Vergütung der Vorspann be» Aerarial - Güter - Transporten ; Vergütung der Vorspann bey Naturalien - Transporten ; Bezahlung für einen in Ungarn tagweise zum Festungsbaue gestellten Dorfpannswagen. Hkth. am y. 3un. 782. G 2753. Vergütung der Zufuhr des ärarifchen Holzes mit Vor- fpann in Galizien. Hkth. am 9. Iun. 782. G 2753. >* » 6, 3ul, 8io, A 3452, Für die Fälle, wo die Vorspann aus den benachbarten Orten herbey geschafft, oder von dem Contribuenten, der nicht selbst mit der Vorspann gehet, das Vieh abgegeben wird, haben, zur Vorbeugung der Anstände, die sich wegen der des Schreibens unkundigen Vorspannsgeber äußern könnten, die Contribuenten zwey gespaltene D i c a s oder so genannte Röster (Rabi sch) zu halten. Ein Theil dieses Rösters wird bey dem, der die Vorspann zu leisten hat, der andere aber bey dem, der die Kontribution eintreibt, hinterlegt. Diesem Röster wird die Zahl der von den Contnbuenten geleisteten Vorspann eingeschnitten, und dadurch sowohl das Contributions - Buch der Gemeinde, nebst dem, der die Vorspann empfängt, controllirt, als auch die im Marsch-Dlarium des Militärs vorgeschriebene Vormerkung berichtiget. §. 141Ö8. Wenn außer einem ordentlichen Truppenmarsche Monturs-, Armaturs - und Rü- stungs-, dann Feld-Requisiten und Artillerie-Transporte nach dem Gewichte mittelst Vorspann eingeleitet werden, sind hierfür in den deutschen Erblanden und in Galizien ver Centner und Meilen . . . . . 2 kr. in Ungarn für jede Meile per Pferd ober Ochsen . . . . « 6 kr. zu vergüten; für Einen halben Wagen aber, auf welchen der verbleibende Rest dieser Sorten gepackt wird, ist nicht nach dem Gewichte, sondern per Station nach dem Unterschiede der Lander zu zahlen. §. 14*89. Für die zu verpflegsämtlichen Naturalien erforderliche Vorspann wird in den deutschen Erblanden und in Galizien unter 4 Meilen per Centner und Meile . . 2 kr. »7 » » » » » . . 6 br. auf 7 » und darüber ... »7 kr. in Ungarn aber f ür das Mehl per Centner und Meile . . . 2 kr. » » Getreide per » » » . . . 1 JA kr. » » Hartfutter per Meile und Sack . . 2 kr. » » Heu per Centner und Meile . . . 2 kr. vergütet. Damit jedoch keine muthwillige Verzögerung ober Unachtsamkeit bey dergleichen Transporten vor sich gehe, haben die Statthalter ihre besondere Sorgfalt auf die schnelle und richtige Beförderung derselben zu richten, widrigen Falls sie zur Verantwortung gezogen und zum Schadenersätze verhalten werden würden. §. 14190. Für einen zum Festungsbaue ober zu anderen Festungsnothdurften im erforderlichen Falle vom Lande tagweise gestellten vierspännigen Wagen fammt Knecht sind in Ungarn 1 fl. i5 kr. zu bezahlen. §. 14191. Wenn in Galizien mit bedungenen Fuhren nicht aufzukommen wäre, so ist hie Zufuhr des ärarischen Brennholzes mittelst Vorspann zu bewerkstelligen, und für jede Klafter sind per Meile 3o br. zu bezahlen. In Galizien werden zu allen Jahreszeiten, in Siebenbürgen aber nur im Sommer zu kleinen Verführungen halbe Vorspannswagen beygestellt, für welche alsdann auch nur die Hälfte der ausgemessenen Vergütung stationsweise geleistet werden darf. UebvigenS versteht es sich von selbst, daß dort, wo nur eine halbe Station zu verführen ist, auch nur die