Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)
8. All? Traineurs sind zu sammeln, und mit Revisions-Liften dem nächstkommenden Transporte zu übergeben. Ueber bte in den Spitalern zurück gebliebenen Kranken fremder Mächte ist die genaueste Evidenz zu erhalten, und für deren Pflege und Wartung Sorge zu tragen. Die Reconvalescenten sind mittelst Revisions-Listen zu übernehmen, und ebenfalls mit den durchpaffierenden Truppen der Armee nachzusenden. * Ueberhaupt aber ist der Transports-Commandant vorzüglich verpflichtet, für die durchziehenden Kranken und Bleffirten Alles anzuwenden, damit sie überall auf das Beste behandelt und verpflegt werden. $. 14119. B ey veränderter Armee - Aufstellung muß der Standort des Armee-Transportes und Depots-Commando's jedes Mahl nach Erforderniß geändert werden. §. 141 uo. B ey dem Armee - General - Commando hat ebenfalls fortwährend ein Hauptmann mit einer Division Stabs-Infanterie oder Landwehre das Transports- und Sammelhaus des Haupt -Quartieres zu besorgen. Dieser Hauptmann muß mit dem Rechnungs-Personale versehen seyn, und ist an das Ober-Kriegs - Cvmmiffariat in allen ökonomischen und Geldangelegenheiten direete angewiesen. §. 14121. Aus dem Haupt-Quartier-Transports - und Sammelhausr werden die von rückwärts «nlangenden Transporte bis an ihre Bestimmung, die von der Armee rückwärts mstradirten Transporte aber bis zu dem großen Armee - Transports»Commando verpflegt und geleitet, wenn nicht auf der Route dahm em Landes-Transports-Haus sich befindet, m welchem Falle die Transporte nur dahin, und von diesen wieder weiter zu führen sind. h. 14122. Das Armee-Transports - Commando schickt die von rückwärts einlangende TranSchorts- Mannschaft bis zur Armee in das Haupt-Quartier-Transports-SainmelhauS oder an ein intermediaires Landes - Transports - Commando. Die rückwärts in die Provinzen instradir- ten Transporte werden vom Armee-Commando geführt. §. 14128. Um die Transporte aus dem Innern der Provinzen zur Armee, und von dieser zurück unter gehöriger Aufsicht und Versorgung zu leiten, und durch eine zweckmäßige Behandlung der Transports - Mannschaft das häufige Erkranken derselben auf dem Marsche zu hindern, sind auf allen Transporrs-Routen zwischen 4 bis 5 Stationen stabile Länder - Transports- Häuser zu etabliren, in welchen für die Nahrung, richtige Geldverpflegung und Aushülfe an der nöthigsten Montur nach Erforderniß zu sorgen ist. Das Armee-Transports-Haus, sowie die Transports - Commanden detachirter Armee-Corps, haben die Verbindung dieser Transports-Straßen forrzusetzen, und zu diesem Zwecke ihre eigenen Delaschements. 14124. Entfernt sich die Armee so beträchtlich von den Erbstaaten, daß die Verbindung vom Armee-Transports - Commando bis an unsere Gränzen mit dem vorhandenen Assistenz - Bataillon mchr unterhalten werden kann, so müssen nach Erforderniß noch 1 oder 2 Landwehr- Bararllone beygegeben werden, welche compagnie- und dlvlsionSweise in die größeren Orte als Garnison zu vertheilen sind, und nebst dem-Gärmfons-Dienste noch das Transports- Geschäft zu besorgen haben. §. 14 i 25. Die jeweilig erforderl-iche ErgänzungbMannschaft für die Armee ist für die Infanterie in Transporte von nicht weniger als bou und nicht mehr als tauo, für die Eavallerie tn 2uo bis 3jo Kopse zusammen zu setzen; sie map vollkommen bekleroer, ausgerüstet, bewass- Band xv. ' v 67 Von der Transpor.tirung zu Lande? 225 Dey veränderter Aufstellung der Armee ist der Standort des Armee - TransportS-Comman- do's zu ändern. Hkth. am 16. Aug. 8.3.1446i. Beobachtungen für das Transports - Sammelhaus beym Armee - GeneraNCommandö. Hkth. am 16. Aug.8.3.1 4481. Absenkung der Transporte durch das Haupt - Quartier- Transports »Sämmelhaus. Hklh gm 16. Aug. 6.3, 14482. Absendung der Transporte durch Las Armee - Transports - Eommando. Hkth. am 26.Mur. 8.3.1440». Aufstellung von stabilen Transport-Z-6ommanden auf den Transports - Routen im Innern der Provinzen. Hkth. am 26. Aug. 8.3.1 4^8i. Wann die Vermehrung der Assistenz-Bataillone einzulei- ist. tzkth.am zü.Aug.s.Z. i 4482. Transportirung der ssn'gän- zungsmannschafc ftir dis Armee. HUH am 9 De.'. v95.1 > 1669. » » > 4. März 8,4.0 .4,39. • » 3, ZaN Íii5. G 333g » * 7. 2»N. 8.5. Q35oi.