Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)

a 14 LIV. Hauptstück. I. Abschnitt. LIV. Hauptstück. Von der Transportirung znLande und zuWasser. I. Abschnitt. Von der Transportirung zu Lande­A. Der Mannschaft. §. i4o55.-Zweck der Transports- oder Sammelhäuser. Hktb. am 14. Feb. 814. L 673. » « »4, Feh. 6>4« i. 833 und 89a. Anstelluna eines Qfficiers als Commandanren. Htrh. am >. Sep. 8,4. 7 44,6 und 4483. Welch« Leute fn das SaM- welbaus aufzunehmen sind. Hkrh. am »4. Teb. 814 T- 833 UNd 890. ^Durch Anwerbung der Recruten, durch Transferirung der Mannschaft von einem Regi­ments zum anderen, durch Reconvalescirung der Kranken, und durch Prasentirung zurück ge­langter Deserteure kommen mehrere Leute von fremden Regimentern zusammen, welche in jeder Station, wo Militär liegt, zu ihrer weiteren Abschickung gesammelt und untergebracht werden. Die Gebäude, in welchen die Mannschaft gesammelt oder untergebracht wird, nennt man Transports- oder S a mm e l h ä u s e r. §. i4o56. In jenen Plätzen, in welchen sich Garnisonen befinden, ist von denselben einem ange­messenen Officiere das Commando über das Transports-Sammelhaus zu übertragen. Nur in der Residenz - Stadt und in anderen großen Provincia!-Städten tritt zur Kriegszeit, wo es bey einem allgemeinen Truppen-Ausmarsche an solchen Officieren gebricht, die Nothwen- digkeit ein, pensionirte Stabs - und Ober-Officiere anzustellen. §. 14057. D ie Leute ^werden immer gleich an das Sammelhaus angewiesen, jedoch dürfen nicht mehr ausgenommen werden, als möglich ist, um die Leute nicht zu gedrängt unterzubringen; daher nur solche Leute, welche gesammelt werden müssen, um sie an ihre verschiedenen Be­stimmungen zu vertheilen und abzuschicken, aufzunehmen sind. Alle übrigen Transporte, wel­che keine besondere Vertheilung nothwendig machen, haben in den nahen Umgebungen auf dem Lande 1>equartierc zu bleiben, wo sie eine bessere Unterkunft und Existenz erhalten. tz. 14068, Die an das Transports-Haus angewiesenen Leute werden nach Inhalt der Affent -, Präsen- tirungs - oder Revisions-Listen mit Geld und Brot verpflegt, auch sind sie anzuhalten, in der Menage zu kochen, und es ist daher, nebst der Herbeyschaffung und Unterhaltung der nothwendigen Erfordernisse und Requisiten, noch die ganz besondere Vorsorge zu treffen, daß bey neu ausgehobener, mit der Manipulation des Menagirens noch ganz unbekannter Mann­schaft jedes Mahl ein vertrauter Unter-Officier zur Anleitung und Bewirkung des Kochge- schäfres angestellt, oder die Commandirten als Köche verwendet werden. Wie der Bettbelag unterhalten werden soll, ist im Abschnitte des i3, Hauptstückes ersichtlich. Bert?der Mannschaft in Oen 4 a «me l hau fern. H-kh" ntn 14. 5 S. 8i4-L 671. » », 3"i’6. 814. L 833 und 890.

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