Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)
21' Lili. Hauptstück. :1 per Pferd und Merte in Wiener Währung. Marsch-Route Für den kaiserl. kömgl. . . . . der Marsch wird den.....................angetreten und gehet von hier über .................................... Meilen. Das Vorspannserfordermß bestehet in ...... . angefchirrten Pferden. . . . zu »5 kr. ' . . . zu 10 kr. halben Wagen ... zu i5 kr. , . . . zu io kr. J welche gegen gleich bare Bezahlung in Conto des Regiments.......................... aus Eigenem........................... vom Aerarium vom Lande beyzustelkn sind. Die gebührenden .... Prima-Plana-, Pferde- und Brot-Portionen werden gegen Quittung aus den k. k. Militär- VerpflegS- Magazinen, oder in Ermangelung derselben vom Lande erfolgt. Der ....... hat aus der hiesigen ...... Cassa .... Das Quartier für den Herrn Qfficier gebührt unentgeldlich, die Stallung und das Streustroh gegen Zurücklassung des Düngers. Die Mannschaft vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts hat den Schlafkreuzer . . zu entrichten, und es ist sich mit den Vorspanns-und Quartiers-Anweisungen der löblichen Marsch-und Führungs -Commiffariat« nach ■einem hohen niederösterreichischen General-Commando- Befehle vom . . ten . . iß . . R . . . auch auf Seiteir- Srationen zu begnügenz übrigens sind die allgemein vorgeschriebenen Mauchgebühren unweigerlich zu entrichte». (L.S. Von dem k. k. Ober-Feld-Kriegs-Commiffariate. Wien am, ♦ ten .. 97. . ♦ . Marsch-Route f ür den am . . ten 18 . . von hier nach 97. mit . * Centnern Mehl, und wieder zurück mit leeren MagazirrH- Säcken abgehenden Transport, bestehend in . . Corporal 97. 97. . . Gemeinen, .. Pferden, und . . Wagen. Der Weg gehet von hier über 97. nach 97. per . » Meilen, und den . . zurück .... Der Transport ist bis ... . mit Geld, und bis . . ten mit Naturalien verpflegt, und die weiters täglich beno- thigenden . . . Brot-, . . . Hafer-. . . Heu - zu 8 Pfund, Heu zu io Pfund Portionen sind von den k. k. Magazinen gegen gehörige Qmttirung zu erfolgen. In den österreichisch kaiserl. Landen gebühret in den Nacht-Stationen den Herreli Ossicieren das Unterkommen unentgeldlich, der Mannschaft vom Feldwebel abwärts hingegen ist dasselbe, nebst dem gemeinschaftlichen Service, gegen Quittirung des Schlafkreuzers vom Lande zu subministriren, gleichwie für die beyhabenden Pferde die Stallungen, und gegen Rücklaffung des Düngers das Streustroh zu Verabreichen ist. In Ungarn und den damit verbundenen Provinzen aber wird für die Mannschaft kein Schlafkreuzer quitrivt. Der bestehenden allerhöchsten Anordnung zu Folge ist sich aller Excesse, Unfüge und Mißhandlungen der Vsr- spannssteller, Quartiers - Träger und sonstigen Unterchanen bey schwerster Verantwortung zu enthalten. Die tariff- mäßigen Srraßen-und Brückenmauthen sind gegen Empfang der Bolleren unweigerlich zu enrrichren, eben so ist sich jeder Bisitirung auf den Gränz- Einbruchs-Stationen zu unterziehen, und die rücksichtlich derTabakschwärzung bestehenden Anordnungen sind zu befolgen. Zur Bestreitung der Verpflegung, Vorspann und sonstigen Auslagen sind aus der . . 97 Lassa auf künftige Verrechnung . . fl. erfolgr worden. Die von dem Lande gefordert werdenden Lager- und Srrnflroh - Certificate sin» unweigerlich auszustellen. Von dem k. k. Feld-Kriegs-Ccmmiffariate zu 97. Sigu. 97 am . . ten »8 . . 97. 97,, Feld - KrwgS. Commiffär. W' ■ ■