Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)
LIL Hauptstück. Von den Revisionen. 2o5 LIL Hauptftück. Von den Revisionen. tz. i4o33. ur in Friedenszeiten finden die Musterungen Statt; — in Kriegszeiten aber und im ersten Jahrenach dem Kriege, oder beym Ausbruche eines K rieg es werden die Linien-und auch die zum Ausmarsche beorderten Gränztruppen zur Vermeidung der Schreiberey r e v i d i r t. §. i4o34Der Vorgang bey Revisionen ist der nähmliche, wie bey den Musterungen. Selbst auch die Erhebungsart der ökonomischen Zweige und die Instruction mit den zur Relationirung vorgeschriebenen Eingaben ist bis auf folgende Abweichungen ganz gleich, daß tz. i4o35. a) Statt der Muster-Listen nur gewöhnliche chargenweise nahmentliche Revisions-Listen unter Anschließung des Zuwachses und Abganges, dann des B e- nanntlich verfaßt werden. b) In allen hierzu erforderlichen Eingaben der Ausdruck Revisions- (statt Musterungs-Platz), dann am Schluffe der Revisions - Liste die Clausel r e v i d i r t (statt gemustert) gesetzt wird. c) Die Uebersicht überden Stand nichtMusterungs-, sondern Revisions- Tab e lle benannt wird. §. i4o36. Da bey den Revisionen die Arbeit um Vieles vermindert ist, so sind die Revisions-, Monturs- und Standes-Acten längstens binnen 14 Tagen, vom Tage der Revision an gerechnet, an die Vorgesetzte Behörde einzureichen. 3m welchen Fallen die Ne» Vision der Truppen Antritt. Kriegscommiffariatische Instruction vom 3o. Apr. 749. Hkth. am 10. Feh. 809. B 549. Vorgang bey Revisionen; in was die Abweichungen zwischen Musterungen und Revisionen bestehen; Zei'tpunct, wann die Revisions-Acten einzusenderrsind. Hkth. am 10.5e(>, 809, b 6 49.