Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)

Von Ler Musterung der Leib-Garden und Truppen. 2 1 daran Schuld sey, ob es bey Erkrankung der Leute zur baldigen Herstellung in der nöthigen Hülfe und Mühe nicht ermangle? Wie die Kost der Kranken beschaffen, und was für ein Brot demselben verabreicht werde? Ob der Regiments-Arzt, und die Unterärzte fähig sind, und ihre Schuldigkeit unverdrossen leisten? Ob der Regiments - Arzt den mediclnischen Lehr- Curs absolvirt? Ob mit den Medicamenten wirthschaftlich gebahret, und das Ordinations- Buch richtig geführt werde? Ob die vorhandenen Medikamente alle genußbar sind, und ordentlich verrechnet wer­den? Ob ein Regiments-Spital vorhanden, mithin wie auf den Fall der Epistenz die Lage desselben beschaffen, und aus wie vielen Zimmern solches bestehet? Ob die Kranken nach Verschiedenheit der Krankheiten, hauptsächliche aber die gefährlichen und mit ansteckenden Krankheiten behafteten von den anderen abgesondert liegen? Ob der Regiments-Capellan die Kranken fleißig besuche, und ihnen mir geistlichem Tröste beysprrnge? — wie es mit den Erkrankten jener Compagnien und Eskadronen, die von dem Regiments-Spirale weit ent­fernt liegen, besonders irn Winter, gehalten werde? Wie lange die Kranken nach erfolgter Genesung noch im Spitale gelassen zu werden pflegen? Wie es mit den Särgen für Ver­storbene gehalten werde? Ob sich im Kriege in Ansehung der in die Hauptspitäler transvor- rirten Kranken nach der Vorschrift benommen werde? In was die Spitals-Requisiten bestehen? worüber das Jnventarium nach dem For­mulare Nr. 10 zuzulegen ist. — Wie der Stand der Requisiten beschaffen sey? Ob auf die Verzinnung des Kochgeschirres gedacht werde? Ob Spitals-Capitalien vorhanden, und wo sie angelegt feyen? In was der currente Spitals-Fond bestehe, worüber ein Ausweis nach dem Formulare Nr. n mit Ersichtlichmachung des Empfanges und der Verwendung zuzulegen ist. Wie viel Epecutions - Gelder zu diesem Fonds eingegangen sind, und ob der Betrag für den Fond des Militär-Badhauses zu Baden zur Kriegs-Cassa abgeführt worden sey? Ob der vermöge der bestehenden Vorschrift von den bey Wasser und Brot Eingesessenen für das Spital gewidmete Geldbetrag demselben richtig zugekommeu sey? Ob von allen in das Spital kom­menden Kranken, mit Rücksicht auf den in Ansehung der Prima-Pianisten , dann besonders wegen der Feldärzte bestehenden Befehl das vorgeschriebene Tractament nebst dem Brotgeld« mitgebracht werde? Ob das Spitals - Protokoll ordentlich geführt werde? Ob die Kranken- Bett-Fournituren sauber sind, und von Zeit zu Zeit mit frischen gewechselt werden? Ob die Montur der Kranken in einem besonderen Zimmer aufbewahret werde? Ob sich mit Abrer- chung des BeytrageS für die Weiber, welche selbst erkranken, oder deren Männer krank in das Spital kommen, der Vorschrift gemäß benommen werde? — Der auf derley Weiber von einer bis zur anderen Musterung verausgabte Geldbetrag ist in der Relation nur summarisch anzuzeigen. — Durch welchen Stabsarzt das Regiments-Spital untersucht worden sey? H. io. In was für einem Stande sich die Medicamenten-und.chirurgischen Jnstrumenten- Käften, dann militärärztlichen Bücher befinden? Ob solche nach der Vorschrift vorhanden sind, ist unter Zulegung der Jnventarien Nr. 3o, 3i und 32 anzuzeigen, welche vom Regi­ments-Arzte mitzufertigen sind, und es ist in denselben deutlich aus einander zu setzen, wo das Abgängige oder Ueberzählige herrühret, und aus welche Art das Unbrauchbare zu Grunde ging. £orm. m. 55ornt. 9ír. tv. 3ir. 3o, 3i unb 3«.

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