Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)

X «4 xm. Nr. iS. Sonn- Sir. if. Ob seit letzter Musterung Fouriere geheirathet, und ob sie dadurch ihr Schicksal ver­bessert haben? Ob die vorgeschriebene Anzahl der Weiber nicht überschritten sey? und im Falle es wäre, woher es käme? Wie viele außerhalb des Regimentes verheirathet sind, und ob seit letzter Musterung keine derley Weiber mit Einverstandniß der politischen Gerichtsbehörde beym Re­giments einzurücken gehabt haben. In Kriegszeiten wäre zu bemerken, ob den von den zur Armee abgerückten Regimentern zurückgelaffenen Weibern die Brot-Portion, oder das Brot- geld vom Aerarium und die unentgeldliche Unterkunft vom Lande abgereicht werde. Ob sich die Anzahl der Verheiratheten seit letzter Musterung vermehret, oder vermindert habe, was sich bey Vergleichung der letzten mit der gegenwärtigen Muster-Tabelle ergibt. Wie viel gebrechliche Weiber seit letzter Musterung entweder versorgt, oder sonst abgegangen, und wie viel noch bey gegenwärtiger Musterung vorhanden waren? §. 3o, * W ie viel Kinder männlichen und weiblichen Geschlechtes von Officieren und Gemeinen vorhanden sind, ist in der Relation nur summarisch zu bemerken; jedoch sind die zur Civil- Jurisdiction gehörigen Kinder wegzulassen. Ob sich die Anzahl der Kinder überhaupt seit letzter Musterung vermehrt oder vermindert habe? welche sich bey Vergleichung der letzten mit der gegenwärtigen Muster-Tabelle ergibt. Ob auf die Erziehung der Kinder vom Regi­ments - Capellan die so nöthige Aufmerksamkeit verwendet werde? Ob eine Schreibschule un­terhalten, und in solcher ein guter Fortgang verspüret werde? Oder ob die Kinder vom Feld­webel oder Wachtmeister abwärts in eine Civil - Schule geschickt werden ? Ob etwa die Aeltern, und was sie eigentlich dem Civil-Schullehrer monathlich bezahlen müssen? Ob der RegimentS- Capellan die Kinder in der Christenlehre öfters unterrichte, und denjenigen, welche in eine Civil-Schule geschickt werden, öfters nachsehe. §.3». Ob der Regiments - Capellan ordentliche Protocolle, und diese verlässig führe, wort« alle Heirathen, ReligionS - Veränderungen, Taufen und Begräbnisse, dann die Justificirun- gen richtig eingetragen werden? Ob und waS für Capitalien, über welche der Ausweis Nr. i5 zuzulegen wäre, zur Unterhaltung der Feld-Capelle vorhanden sind? Wie die ein­gehenden Interessen verwendet werden? Was die Capellen-Strafen betragen? Wann und von wem sie erhoben, dann wie sie verwendet worden seyen? §. 32. Ob die Justiz schleunig und nach Gesetzen administrirt wird? Ob die Auditors in ihrem Amte rechtschaffen handeln? Ob vom Auditor die Verlassenschaften ordentlich abgehandelt, und den Erben richtig erfolgt werden? Welche Verlassenschaften noch abzuhanoeln rückständig sind, über welche der Ausweis Nr. 16 zu verfassen und zuzulegen ist. Ob das Abfahrts­geld vorschriftmäßig abgeführt werde? Wie das Pupillen - Wesen behandelt wird? Ob die Civil - und Klagesachen gehörig untersucht und schleunig abgethan werden? Ob der Auditor alle gesetzmäßigen Verordnungen in das Normalien-Buch eintrage? Ob die Protocolle über Pupillen- und Verlassenschafrs-Abhandlungen, dann über alle Civil­und Militär-Klagesachen ^geführt werden ? Ob die Criininal-Prozesse besonders faSciculirt werden? Ob die Rangs-L'.ften richtig unterhalten werden? Ob über die Regiments - Corre- spondenz ein ordentliches Buch geführt werde? Ob das Regiments-Gericht durch einen StabS- Auditor untersucht worden ist. tz. 33; Ob nicht zur Hautboisten- Bande über die bereits im Normale bestimmten Spielleute noch aus dem Feuergewehrstande einige Mannschaft verwendet oder etwa Beurlaubte wider die Vorschrift dazu genommen werden? §. 34. Wie viele Trompeter obligat sind, und ob die Escadrsnsr Cvmmanbantm ihre Gebühr während der Lehrzeit so verwendet haben, damit aus der Ersparung, nebst den Lehrkosten, LL Hauptstück. I. Abschnitt.

Next

/
Oldalképek
Tartalom