Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)
130, §. 32. Was au Bett-Fournituren im Gebrauche und im Haus-Magazine vorrä'thig, und in wieweit das Lrforderniß bey der Monturs - Commission schon zur Bedeckung gebracht worden ist, darüber ist das Jnventarium Nr. 3o beyzulegen, und zu relationiren, in welchem Zustande sich solche befinden, ob sie trocken untergebracht worden sind, und ob sämmt- liche Sorten die vorschriftmäßige Länge und Breite haben? W ie oft die Leintücher, Decken, Strohsäcke und Kopfpölster gewaschen und vereiniget werden? f • §. 33. Ob die Officiere und die Mannschaft hinlänglich Service erhalten? Woher das Holz und die Kerzen angeschafft werden? Ob sich seit der letzten Musterung eine Ersparung oder Schuld ergeben hat? worüber der Ausweis Nr. 3i beyzuschiießen, und die Ersparung oder Schuld summarisch in der Relation anzuzeigen ist. H. 34. Wie der Victualien - Preis überhaupt beschaffen sey? Ob gegen den Fleischhacker wegen der verschiedenen Fteischgattungen und des Gewichtes beym Ausschroten keine Beschwerde vorgekomimen sey? Ob das Rindfleisch zu allen Zeiten zu bekommen, ob es genußbar, und in was für einem Preise zu erhalten sey? Ob das Zugemüse und die übrigen dem Soldaten erforderlichen Eßwaaren allezeit und um einen billigen Preis zu erhalten fegen ? Ob wegen der Güte und der Presse der Getränke , als Wein, Bier und Branntwein, dann wegen des Maßes beym Ausschanke derselben keine Klage vorgebracht worden sey? §. 35. Ob die Officiere und alle unter der Rubrik Gage mit ihrem Gehalte stehenden Pav- teyen ihre Gage richtig und erst nach Verlauf des M onathes erhalten, und ob mit ihnen jährlich abgerechnet rotrb ? Oo die Officiere mit Schulden behaftet, und ob solche mit oder ohne Verschulden in dieselben verfallen sind? §. 36. Ob nichts eingeführt ist, was dem Offnere und der Mannschaft Unkosten verursachet ? Ob die Mannschaft unent geldlich barbiert wird, und das Nöthige an Stelzfüßen, Krücken, Urinflaschen, Bruchbändern und sonstigen Nothdürften unentgeldlich erhält? §. 37. Ob die Mannschaft sonst keine Beschwerden wegen einer üblen Behandlung vorgeöracht hat, tmo auf Verlangen zu Civil-Arbeiten ohne Anstand gelassen werde? §. 36. Ob Reinlichkeit und eine gute Ordnung im Hause herrscht, und unter dem Haus-Personale sowohl, als mit dem Civile, ein gutes Einvernehmen besteht? tz. 3<). lieber die in der Jnterimal - Versorgung befindlichen Knaben und Mädchen ist die C o n- signativn Nr. 32 zuzulegen, und anzuzeigen, ob sichdieKinder im Hause oder auswärts befinden, und welche Alimentation sie erhalten? §. 40. Wo und wie die wahnsinnigen Stabs - und Ober - Officiere, dann Stabsparteyen, Prima-Pianisten und Mannschaft vom Feldwebel und Wachtmeister.abwärts untergebracht sind ? LI. Hauptstück. IV. Abschnitt. 3ír. 3c. 9tr,.3i.. 2k. ,3*«.