Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 14. (Wien, 1822)

66 XLIX. Hauptstück. XXV. Abschnitt. Formular Rr. 2,. K. St. Stockerauer MonturS - Haupt - Commission. Intelligenz-Zettel für N. 18.. über die im oben benannten Monathe durch Ankäufe, Contracte und verkommende Offerten bestandenen Preise. f­B en anntlich. r weiße Tücher lichtblaue hechtgraue . Hemden Leinwand Gatrien «, Furter Zwilch Kirkel © Futter Zeuge schwarzer Tafft r gelber Barkan Pfundsohlenleder Centner. Häute u. Felle braune Kalbfelle ister Gattung . ...... . » Schaffelle » » 'rs wollene Hulguasten G Bestandtheile , » Eichabraken - Borten Ellen. messingene kleine Knopfe Dutzend. eiserne kleine Tornister - Schnallen 100 Stck. deutsche Schuhe Paar. s= Infanterie ungarische » i: roßhaarene Halsbinden (T> Cavallecie unadjustirte haarene Tornister I? Federbuschen s Husaren Leibgürtel Halsflvre '4-4 0 Artillerie Hutfilze G Feld-Requisiten Regiments - Schnüre­Courents - Preis in Wiener Währung. auf Cvntract. fl. kr. auf Handeinkauf. ff. ff. außer dem wäre zu erhalten. kr. Sign. Stockerau den Dieser Intelligenz- Zettel gehet mit den monathlichen Eingaben Ein Mahl an den Hofkriegsrath, und Ein Mahl an die Monturs-Inspection, dann an die Brunner, Jaroslauer, Carlsburger, Alrofener, Prager, Gratzer, Veroneser Monturs-Commission und an das Monturs-Depot zu Mainz. Die Intelligenz-Zettel sind der Natur ihrer Bestimmung nach für den Monturs-Oekonomie-Dienst und das Aerarium sehr wichtig, die Monturs-Commission hat daher auf diese Eingabe die pflichtmäßige Sorgfalt zu widmen, nur solche Stoffe und Artikel, welche in dein Bezirke der Monturs-Commission vorzugsweise gewonnen oder erzeugt werden, darin aufzunehmen, und die Preise genau so anzusetzen, wie sie zur Zeit der Ausfertigung wirklich bestanden. Für die genaue Richtigkeit und Verläffigkeit derselben ist die Monturs-Commission verantwortlich, und wird in dem vorkommenden Falle, dass um die in den Intelligenz-Zetteln angeschriebenen Preise ein Artikel daselbst gar nicht oder wohlfeiler zu haben wäre, dann auch, wenn eine Monturs Commission von dem unrichtigen Intelligenz-Zettel der anderen zum Nachtheile des Aerariums einen irrigen Gebrauch gemacht hätte, die betreffende schuldtragende Commission darüber strenge zur Rechenschaft gezogen werden; daher auch keine Commission in dem eben laufenden Monathe von dem vormonathlichen Intelligenz-Zettel einer anderen ohne besondere Umsicht der obwaltenden Um­stände einen Gebrauch zu machen hat.

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