Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 14. (Wien, 1822)
Von der Rechnungsrich tigkeit der M o »i L u r s - E o m in i ffi c n e n. Sind nun die Zahlungs-Listen einer Manipulation solcher Gestalt ganz berechnet und zusammen summirt, so muß diese Summa mit jener der Milizer und Civil-Zahlungs-Listen ganz gleich seyn, welches dann zu einer Probe dienet. §. 13776. Zu mehrerer Erleichterung für den Geldrechnungssteller ist in Rücksicht einer minder er- schwerlichen Eintragung der Geld -D 0 c u m en te noch weiters zu bemerken, daß, wenn ein E m p f ang s - oder Au sg a b s- D 0 c u m e n t mehrere Geldbeträge enthält, welche unter verschiedene Abtheilungen gehören, hiervon diejenigen Posten, welche in der ersten Abtheilung bereits eingetragen, neben der Post zu bezeichnen sind, und diese halb eingetragenen Documente haben daher einstweilen in einen besonderen Umschlagsbogen zusammen zu kommen. §. 18777. Sind nun in dieser Abtheilung alle Documente eingetragen, so werden dann auch jene, welche noch in den einstweilen bey Seite gelegten Documenren enthalten sind, ebenfalls eingetragen, und auf die vorbesagte Art bezeichnet, auf welche Weise so lange forrgefahren wird, bis alle Documente, die in einem besonderen Umschlagsbogen befindlich waren, ganz eingetragen sind, wornach sodann diese Documente zu derjenigen Abtheilung, in welcher solche das erste Mahl Vorkommen, zuzulegen find. tz. 18778. Ist nun mit Ende des halben Jahres von dem Geld Hauptbuchs auch der letzte Monath probemäßig abgeschlossen, und find die Dokumente alle in die Rechnung eingetragen, so wird alsdann, mitZuhülfeneymung des Geldhauptbuches, jede Abtheilung für sich abgeschlossen, und sogleich die Nummerirung der Geldempfangs - und Ausgabs - Dokumente vorgenommen, damit, wenn der Material-Rechnungssteller ein Geld - Dokument zu seiner Einsicht bedarf, solches ohne vieles Suchen sogleich ausgehoben werden kann. §• »3779Durch die Zuhülfenehmung des Geldhauptbuches wird auch noch weiters erzielt, daß nie der Fall eintreren kann, daß ein Dokument abgehe, und erst späterhin wieder zum Vorscheine komme, wodurch die chronologische Ordnung natürlich unterbrochen werde. Es> bleibt daher ein wesentlicher Gegenstand , daß die Geld - Empfangs - und Ausgabe Dokumente immer in ihrer Ordnung fortlaufen, und in dem Falle, wenn ein Dokument in mehrere Abtheilungen einschlägt, dasselbe jene Nummer zu erhalten hat, bey welcher Abtheilung es am ersten vorkam, bey den übrigen Abteilungen aber mit Beziehung auf die bereits erhaltene Nummer nur allegirr, und in der Rechnung in der Rubrik Nr. dafür ein bloßer Querstrich gemacht wird. §. 18780. Die Rubriken der erkauften und verkauften Materialien und Sorten müssen verlässig absummirt, und zu mehrerer Sicherheit mit dem Geldhauptbuche durch Zusammensetzung der sechs Monathe combinirt werden, damit nicht etwa durch eine falsche Summe der die Material - Rechnung Stellende die Zeit mit unnützen Sachen versplittere. §. 1878.. Wenn der Abschluß der Material-Rechnung geschehen ist, und keine Anstande mehr zu geroarten sind, dann werden die Geld - Empfangs - und Ausgabs - Documente nach den Geldabthellungen fasciculirl, und die Lieferscheine, welche den Dokumenten beygeleaen sind, heraus genommen, mit der nähmlichen Nummer versehen, in einem Ueberschlagsbogen gesammelt und aufbewahret. §. 18782. Endlich bleibt es auch ein Geschäft des Geld - Rechnungsführers, daß er das am Ende der Rechnung angehängte und von dem das Cassa- Geschäft controllirenden Beamten verfaßte Contracten-Verzeichniß rcvidire, wozu er sich ehevor aus der Rechnung von den 2£5fumtmnmj ber Rubriken; Untersuchungen der Eon- tracten - Verzeichnisse durch den ©cldrechnungsfuhrer; btt} pfangé * unb 2fi:ága6á * cumenteti, weiche meörert (SHiHttäit entf>flU«n; it?ie bie 35ccumetiie citrus (ragen tfnö; •3., ' $6- •. Mittjr.. í < '■ ■ ;■ :<»" Sftumnwriruttg ber ©c empfangä; unb JfusgaüjijDo; cumcnte; SrtummeHrurg bt? ©dö; ®ecufiiente, mehrere ©elbbetrage etitíjalfén; Jagcicufirutig ber SDocu» tnente;