Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 14. (Wien, 1822)
XXXIV. Abschnitt. Von der Rechnungsrichtigkeit der Mauthamter in der Glanze. §. 18961. UcSer den Empfang und die Verwendung der Gelder/ Matéria- Berechn ungsart der Grani- lien und Requisiten haben die Gränzmauthämter die Berechnung nach bth ’> Formularen Nr. 1 und s zu verfassen. mt»1 «nd *. tz. 18962. Diese Berechnungen sind dem Compagnie-Commando zu übergeben, welches solche Einsendung dieser srechnun- mit den Documenten gehörig zu revidiren, sofort durch den zur Abrechnung bestimmten ^egimentS-ComOffieier zum Regimente mit dem baren Geldbeträge zur Behandlung im Cassa-Journale Htth. «m s. Feb. s-s. »6.s. einzufenden hat. XLIX. Hauptstück. XXXN Absch. Von der Rechnungsrichtigkeit der Mauthämter in der Äränze. s55 N. Mauth zu Formular Nr. 1. N. N. Grän; - Regiment. Berechnung für den Monath N. 16.. über die Key der ... Mauth zu ... eingegangenen und verwendeten Gelder. Als: Geldbetrag. fl. kr. Empfang. Summa des Empfanges Verwendung. Summa der Verwendung Wird die Verwendung vom Empfange abgeschlagen, so zeiget sich Sage: ... ft. .. kr., welche vorstehender Maßen als Empfang verbleiben, und an die Proventen - Cassa abgeführt werden. Sign. N. Wird bestätiget. N.N., Mautheinnehmer. N.N., Compagnie-Commandant. N.N., Controller. Revidirt, und vorstehender Maßen mit (oder ohne) Bemerkung mit dem Beysatze befunden, daß die eingefiossenen ... fl. .. kr. im Proventen-Journale als ... Mauth in Empfang, dagegen die Verwendung mit... fl. .. kr. in Ausgabe zu stellen kommen. Sign. N, N N., Feld-Kriegs-Commissär.