Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 14. (Wien, 1822)

q6 XL1X. Hauptstück. XXV. Abschnitt. Material-Rechnung; Nr. 77. §. »3356. Die Material- Rechnung wird nach dem anschlüffigen Formulare Nr. 77 mit allen Rubriken nach der Rubriken-Ordnung zuerst in Maeulare verlegt, und zwar am erste» die neuen Materialien und Sorten, dann die außerförmigen, geringhaltigen, altbrauchba­ren , zu reparirenden und unbrauchbaren, sodann kommen die Geräthschafren. Die erste Arbeit ist sodann die Uebertragung des Restes von der vorigen Rechnung, welche genau nachrevidirt werden muß. Sod ann wird die Geldrechnung durchgeführt, die vermöge Geldausgabe angekauften Materialien und Sorten kommen in Empfang, und die vermöge Gelderempfanges verkauf­ten Sorten kommen in Ausgabe. Bey der Durchführung heißt es: Vermöge Geldaus­gabe Pag. erkauft. — Vermöge Geldempfanges Pag, verkauft. Es wird aber nur jenes Pag. angesetzt, wo in der Geldrechnung die Summa der erkauf­ten oder verkauften Sorten auszuweisen ist. Ueber die von anderen Commissionen oder Regimentern eingelieferten oder an dieselben erfolgten Materialien durch das ganze halbe Jahr werden für jede Confignationen ver­faßt, und zwar für die Commission zum Empfange nach beyliegendem Formulare Nr. 78; — für Infanterie - Regimenter, welche nur kleine Fassungen machen, Nr. 79; für Infanterie- Regimenter, welche mit ihrer ganzen Fassung an die Commission angewiesen sind, Nr. 80; — und für die Cavallerie-Regimenter Nr. 81; — zur Ausgabe für Commissionen das Formu­lar Nr. 82; — für Regimenter, welche nur wenige und kleine Montur gefaßt haben, Nr. 83; -— für Regimenter, welche mehrere Monturs- und Rüstungssorten abfaffen, Nr. 64; — und für die Cavallerie Nr. 85. Wenn nun die Geldrechnung durchgeführt worden ist, so kommen die Monturs-Commissionen und Regimenter, sodann die Manipulations-Sum­marien , und dann die Certificate. Von den Consignationen werden nur die Summarien der Rechnung durchgo- führt. Die Entwürfe und Quittungen werden den Consignationen beygelegt, und mit der Rechnung an die Hofkriegsbuchhaltung eingesendet. Der Macular-Consignation, welche bey der Commission zurück bleibt, werden beym Empfange dieMsitir- Rapporte, und bey der Ausgabe die Reverse beygelegt. §. 18857. Nach Abschluß eines jeden halben Jahres werden den Regimentern (den Commissionen aber nicht) über alle von der Commission gefaßten Sorten Extracte zugeschickt. Diese Extracte sind bloßo Abschriften der Consignationen, wozu auch die gedruckten Consignationen verwendet werden, und nur (statt Consignation) Extracte heißen. Ueber die sechsmonathlichen Manipulations - Extracte werden nach dem Formulare Nr. 86 Summarien verfaßt, und aus diesen die Gebühr nach dem Dividenten in Aus­gabe , und die Ersparung in Empfang gestellt. Nr 78 und 79. Nr. 80. Rr. 81 und 81. Nr. 83 und 84. Nr. 85. Formulare zu Certificate» über dieZergliederung, Zusam­mensetzung , Transferirung, Tuchnassuug; Nr. 87 und 88. Nr. 89, 90 und 91. Nr. f,*­ß. »3958. Ueber die Zergliederung, Zusammensetzung, Transferirung, die Tuchnässung ic. werden Certificate verfaßt. Ueber die Tuchnässung wird monathlich ein Ausweis Nr. 87, und aus den sechs monathlichen Ausweisen ein Certificat Nr. 63 verfaßt, welches der Rechnung bey­gelegt und auch daselbst durchgeführt wird. Ueber Zusammensetzungen durch das ganze halbe Jahr wird ein Certificat Nr. 69 verfaßt. Zur Uebersetzung dient das For­mular Nr. 90; — zur Zergliederung Nr. 91. Zur Zergliederung der unbrauchbaren Sorten jenes unter Nr. 92; denn es können immerhin Sorten übernommen werden, welche ganz unbrauchbar scheinen, bey der Zergliederung aber zeiget sich manches Mahl,^daß mehrere einzelne Bestandtheile ent­dffracíe, U>eM?e t>e» gimenitrn iugcfdjicit werten; 9ir. 66.

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