Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 13. (Wien, 1822)
. §. 13-436. Der Hufbeschlag wird durch bas V e r z e i ch n iß Nr. 9 ausgewiesen. h. 18437. W as das Post-Porto und Bothenlohn betrifft, so werden die hierauf verwendeten Gelder in dem Verzeichnisse Nr. 1 o verrechnet. §. 18488. Ueber die auf B a uführun g en und Ausbesser ungen verwendeten Geldbeträge wird das Verzeichniß Nr. 11 gestellt, und belegt eingesendet. Von der Nechnungsrichtigkeit der Beschäl- und Ren>ontirurigs -Commanden. 5 ? Husbeschlag; Post - Porto und Dothen# lohn; Bauführungen und Ausbesserungen ; Quartier-Pacht- und Stallzins; tz. 18489. Das Verzeichniß Nr. 12 gibt die für O. u a r r ie r, Pacht und Stall-Zins verwendeten Geldauslagen zu entnehmen. §. 18440. W as aufReerutirung verwendet wird, dieses wird in dem Verzeichnisse Nr. 12 näher ausgewiesen. $. 18441. lieber die auf Extra-Auslagen verwendeten Gelder ist das Verzeich- niß Nr. 14 zu verfassen. h. 18442. Die Depositen werden in dem Ausweise Nr. i5 ersichtlich gemacht. tz. 18443Die Aetiv-Posten werden in dem Ausweise Nr. 16 aufgefaßt und sjngesendet. tz. 13444. Ueber die bey Ankäufen von Rem onten vorkommenden sämmtlichen Ausl a- gen sind besondere Rechnungen zu verfassen, und der Hofkriegsbuchhaltung zur Liquidations- Veranlassung einzusenden. §. 18445. Remonten-Ankäufe; Um die Beschä lauslagen mit der nothigen Vollständigkeit und Verlässigkeit auszuweisen, sind die für den Beschälstand von den Verpflegs-Magazinen gefaßten Naturalien unter Zulegung der hierüber von den Verpflegs - Magazinen ausgestellten Gegenscheine in der Beschälrechnung genauestens ersichtlich zu machen. §. 13446. Was die Montur s-So rten, und überhauvt Alles, was von anderen Brauschen gefaßt wird, betrifft, so sind diese vierteljährig zu bezahlen, und der mit i5. eines jeden Quartals dafür abgerechnete Geldbetrag ist in der Geldrechnung für Beschälauslagen auf die verschiedenen Rubriken zu verausgaben. §. 18447. Wenn von einem Beschäl- Departement Hengste oder Stuten für andere Departements erkauft; des,gleichen, wenn von Militär» Gestüten Beschäler und Zucht- Band xiii. *5 die Gegenscheine über die aus ven DerpflegS-Magazinen gefaßten Naturalien sind Ser Defchälrechnung zuzulegen; Vergütung der Monturs» Sorten; Benehmen bcym Ankäufe der Hengste uns Stuten für andere Departement«; Recrutirwng; Grrfrd :2íu3Í4gen: ÍBepoftten; 2ícfit> # polten;