Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 13. (Wien, 1822)

. §. 13-436. Der Hufbeschlag wird durch bas V e r z e i ch n iß Nr. 9 ausgewiesen. h. 18437. W as das Post-Porto und Bothenlohn betrifft, so werden die hierauf verwen­deten Gelder in dem Verzeichnisse Nr. 1 o verrechnet. §. 18488. Ueber die auf B a uführun g en und Ausbesser ungen verwendeten Geld­beträge wird das Verzeichniß Nr. 11 gestellt, und belegt eingesendet. Von der Nechnungsrichtigkeit der Beschäl- und Ren>ontirurigs -Commanden. 5 ? Husbeschlag; Post - Porto und Dothen# lohn; Bauführungen und Aus­besserungen ; Quartier-Pacht- und Stall­zins; tz. 18489. Das Verzeichniß Nr. 12 gibt die für O. u a r r ie r, Pacht und Stall-Zins verwendeten Geldauslagen zu entnehmen. §. 18440. W as aufReerutirung verwendet wird, dieses wird in dem Verzeichnisse Nr. 12 näher ausgewiesen. $. 18441. lieber die auf Extra-Auslagen verwendeten Gelder ist das Verzeich- niß Nr. 14 zu verfassen. h. 18442. Die Depositen werden in dem Ausweise Nr. i5 ersichtlich gemacht. tz. 18443­Die Aetiv-Posten werden in dem Ausweise Nr. 16 aufgefaßt und sjngesendet. tz. 13444. Ueber die bey Ankäufen von Rem onten vorkommenden sämmtlichen Ausl a- gen sind besondere Rechnungen zu verfassen, und der Hofkriegsbuchhaltung zur Liquidations- Veranlassung einzusenden. §. 18445. Remonten-Ankäufe; Um die Beschä lauslagen mit der nothigen Vollständigkeit und Verlässigkeit auszu­weisen, sind die für den Beschälstand von den Verpflegs-Magazinen gefaßten Naturalien unter Zulegung der hierüber von den Verpflegs - Magazinen ausgestellten Gegenscheine in der Beschälrechnung genauestens ersichtlich zu machen. §. 13446. Was die Montur s-So rten, und überhauvt Alles, was von anderen Brau­schen gefaßt wird, betrifft, so sind diese vierteljährig zu bezahlen, und der mit i5. eines jeden Quartals dafür abgerechnete Geldbetrag ist in der Geldrechnung für Beschälausla­gen auf die verschiedenen Rubriken zu verausgaben. §. 18447. Wenn von einem Beschäl- Departement Hengste oder Stuten für andere De­partements erkauft; des,gleichen, wenn von Militär» Gestüten Beschäler und Zucht- Band xiii. *5 die Gegenscheine über die aus ven DerpflegS-Magazinen gefaßten Naturalien sind Ser Defchälrechnung zuzulegen; Vergütung der Monturs» Sorten; Benehmen bcym Ankäufe der Hengste uns Stuten für andere Departement«; Recrutirwng; Grrfrd :2íu3Í4gen: ÍBepoftten; 2ícfit> # polten;

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