Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 13. (Wien, 1822)
sí>4 XLIX. Hauptstück. XXIII. Abschnitt. wie die Ausgaben zu behandeln sind; pir welche Beträge die letzte Solenne IM Formulare bestimmt. ist;. h. i366o. Di e anderen für die in dem Walde zugehörigen Pachtungen eingehenden Betrage müssen mit Gegenscheinen der Pächter belegt seyn. Sowo hl in den Gegenscheinen, als auch in dem Journale ist sehr genau die Zeit, auf welche diese Pachtgelder.bezahlt werden, anzumerken. Jeder verbleibende Rest der eingegangenen Betrage ist als rin Wiederempfang anzusehen. . §. i366i. Jede Ausgabe muß mit einer höheren Bewilligung bedeckt, oder aber im Systeme gegründet seyn. Die gewöhnlichen Ausgaben der Wald-Cassa zerfallen in die, welche laut apprvbirter Contracte hinaus bezahlt werden, oder sich auf bestimmte Tariffe gründen, welche Ausgaben die Administration immer von Fall zu Fall in ihr Journal emtragen muß. Die außerordentlichen Ausgaben muffen mit der höheren Bewilligung entweder lm Originale oder in vidimirter Lopie bekräftiget seyn. Bey dem Waldr kann eine solche Vidimirung durch den Crimmal-Deputaten geschehen. Eben so muß dein Journale die Quittung derjenigen Person, welche das Geld gefaßt hat, angehängt werden. In Fallen, wo Individuen eine Arbeit geleistet, oder einen Transport besorgt haben, muß dieses durch ein Certificat dargethan werden. h. 18662. Die letzte Colonne im Formulare ist für jene Betrage, welche zu Gunsten des Jnvaliden-Fondes abgezogen werden, bestimmt. D er gesammte Betrag, welcher mit Ende eines jeden Quartales ausfallt, muß in Empfang genommen werden, jedoch ist derselbe in der nahmlichen Zeit in Ausgabe, als eine durchlaufende Post, zu Gunsten des Jnvaliden-Fondes, zu bringen. Dreser^Betrag muß, mit den betreffenden Gegenscheinen versehen, an das Commissa- nat bey Gelegenheit der Einreichung der Cassa-Journale abgeüefert werden, worüber die Hau pt-Marine-C assa bey dem Empfange dieses Betrages die Quittung ausstellen muß. h. i3663'. Alle bey der Administration des Waldes zu Motello Angestellten erhalten ihre Gagen von der Wald-Cassa, welche dieselben in dem Journale, mit den betreffenden Quittungen belegt, in Ausgabe zu bringen hat. In Betreff der Offuiere kann eine Verpflegs-Liste gemacht, und die Haupt- Summa jeden Monath mit Beyschließung der von allen Officieren bestätigten Liste in Ausgabe gebracht werden. h. 18664. Im C 0 nt ex ted es Jo urna l es müssen mit aller Genauigkeit die Ursache und der Grund des Empfanges oder der Ausgabe angegeben werden. §. i3665. D ie von VerHofkrieg sbuchhaltu ng zu mach e n d e n A n merk u n ge n über die Journale müssen mit der größten Genauigkeit, und zwar in den vorgeschriebenen Terminen, erläutert, und an das Marine-Commissariat zur weiteren Abschickung Übermacht werden. §, 13666. Wie die Ka nzelley- und Requisiten- Rechnung bey der Marine zu verfassen ist, kann man aus dem Formulare Nr. 20 ersehen. §. 18667. Wie die Sem est ral-Rechnung über die empfangenen Betten tn Marine-Ca fernen zu verfassen ist, dieses gibt das Formular Nr. 21 zu entnehmen. wo die arigkstellten Beamten her Gagen und Gebühren erhalten. Hkth. am ro. März 8o5. 3m Kontexte des Isurna- keS- muss die Ursache deS Em- vfanqes oder der Ausgabe angegeben werden. Vtrh. am 8. Marz S->s. » * 10. März 8o5. Wie die Hofkriegsbuchhal- tungs-Anmerkungen zu «tim* »er» sind; wie die Kanzsllcv - und Re, qmsilen- Rechnung zu ver- taffe» ist: Nr. io. wie die Rechnung über die erhaltenen Betten in den Kasernen zu legen ist; Nr. ti. tfe fßr ble in hem sUJalöe ^ucte^örtcten Pachtungen ein< gehenden 23eträge muffen mit * ©egtnfcheinen her Pächter teltet merheti; j.