Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 13. (Wien, 1822)

XLIX, Hauptstück. XI. Abschnitt. Von der Rechnungsrichtigkeit des Pioniers-Corps. , 21 XI. A b sch n i t t. Von der Rechnungsrichtigkeit des Pioniers.Corps. §. 18391. Das Pioniers-Corps stellt die Monath-Acten, die Haupt-Gelder-Be- rechnung- den Total-Ausweis, die Monturs-Ausweis-Tabelle, die Ar- maturs-, die Munitions- und die M ed ic a me nte n-R e chn ung ganz nach der Vorschrift für die Regimenter und Corps. § 18892. Nebst dem hat dieses Corps auch noch halbjährig die Geld- und Mate.rial-B e- rechnung über die Lauf brücken und Be stand th eile nach dem Formular Á $u verfassen. §. 18898. Wie die halbjährige Geld-und Material-Berechnung über die beym Corps befindlichen Handwerkszeugs einzureichen ist, dieses gibt das Formular B zu ent­nehmen. §. 18894. ! In Ansehung der bey diesem Corps befindlichen Schul - Requisiten ist die Geld - und Material - Berechnung nach dem Formular C halbjährig zu stellen. §- 18895. Sämmtliche Berechnungen sind gehörig documentirt und kriegscommissariatisch revi' dirt an die Hofkriegsbuchhalrung einzubesordern. Ausweisung des Standes und der Derrechnungsar» der Derpflegsgelder, Montur, Ar­matur, Munition und Me­dikamente. Hkth. am.»2. Ort. 801. Geld - und Material - Be­rechnung über die Laufbrükken und Bestandtheile; A. dann über die handwerkS- zeuge und B. über die Schul-Requisiten, c.

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