Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)

q8 XL IX. Hauptstück. II. Abschnitt. Nominal-Ausweis über die Pferde der Stabs» und der Lber- Lfficiere ist der Doct- rung anzuschließen. Hkth. am 6. Apr. 811. B »> ,3. >* » 3, 2än. 8i5. B 39k Bcrpflegsentwurs. Derichtigungsart der Vor­schüsse an Linien-Regimenter und Corps. Hkth.am 3- ÖCf. 8o3. B ig44. » * i4. Dec. 816.18no. BenchtigungSart der Vor­schüsse für andere Grän; - Re­gimenter. Hkth. am 3. Dct. 8o3. b 294}. » » 6.3än. 804. b 12. » 24. ßun. 808, B z»55. We lche Stabs - und Ober - Officiere mit wie vielen eigenen Pferden, dann auf wel­che Zeit jeder derselben versehen war, hierüber ist der Nominal-Ausweis der Docirung unter der Fertigung des Obersten und Regiments - Commandanten anzuschließen, welcher für die Richtigkeit des Daseyns der Pferde und des darnach entworfenen Pferd - Aequlva- lents dem k. k. Hofkriegsrathe persönlich verantwortlich bleibt. Zn Kriegszeiten sind die beyhabenden Aerarial-Fuhrwesens-Bespannungen an Pfer­den, deßgleichen jene von der Artillerie, und so auch die Aerarial-Packpferde mittelst be­sonderer Standesausweise ersichtlich zu machen, Zuwachs und Abgang mit allen sich erge­benden Veränderungen zu doeiren, und in Absicht der Documenre über Pferde sich ganz nach der mehrbesagten Belehrung über den Monath-Act für Linien-Regimenter zu beneh­men , mit der Abweichung, daß die Art des Zuwachses und Abganges lediglich in der Anmer­kungs-Rubrik aufzuführen ist, und alle Documente, somit auch die Todtenscheine, dem Stan­desausweise zuzulegen sind. Sollte endlich ein Regiment in den Fall kommen, Wartbauern und Wartpferde ver­pflegen zu müssen, so muß über solche, unter Anführung der Zeit und Art der Verpflegung, dann Ursache der Beybehaltung der Nominal-Stand es-Ausweis der Docirung der Monath-Tabelle gleichfalls angeschlossen, und zugleich die hierzu erhaltene dießfullsige Ar­mee- General- oder Truppen -Corps -Commando - Bewilligung im Orginale oder in vidi- mirter Abschrift zugeleget werden. §. 18196. Vom Verpflegsentwurfe. Der Grund zum Verpflegsentwurfe liegt in der Tractaments-, so wie in der Vorschrift zur Naturalien-Gebühr, und in den im Geiste dieser Norm vom Hofkriegsrathe nachträglich erflossenen Entschließungen. Die darin aufgestellten Grundsätze bestimmen mit Rücksicht der Classifications-Ru­brik des Dienstpflichtigen, dann der Zeit, Act, und des Ortes des Dienens und Wirkens die Gebühr, und stellen die Entgegenhalrung der selbst berechneten Gebühr oder bewirkren Em­pfange rechnungsmäßig den Activ- oder den Bestand der Deposira auf die Verpflegst Ru­brik dar. Die Verfassung des Verpflegsentwurfes har auch ganz nach der allgemeinen Belehrung zu geschehen, nur wird der Entwurf über den Weiberbeyrrag kranker Männer für Kriegs- und Friedenszeiten entbehrlich, weil die Gränzweider m der Haus - Commumon ihre Sub­sistenz zu finden haben. Uebrigens kann der Fall der Markpreisgängigen Reluition für das von den in der Wirklichkeit stehenden Officieren in natura nicht gefaßte winterliche Brennholz nurmKriegS- zeiten, und bey des Dienstes wegen commandirten Officieren mit hoher Bewilligung'Statt finden, weil nach dem Systeme diese Natural-Gebühr in loco der Militär - Gränze im Frie­den nicht reluirt werden darf, supernumeraren Ossicreren aber vom Ober-Lieutenant abwärts in der Gränze kein unentgeldlich winterliches Brennholz bewilliget ist. H. 18197. Weiter haben die Gränz-Regimenter die für Linien-Regimenter und Corps vorgeschos­sene Verpflegung selbst zu verrechnen, und sich den Ersatz durch einen summarischen Entwurf aus der Kriegs-Cassa zu verschaffen. Dieser Entwurf muß sich auf die der Monarch-Tabelle an- gehängren Standesauswerse gründen. Für die Richtigkeit der Verpflegung der Zugecheil- ten von fremden Linien-Regimentern, Corps und Branschen, hat jedes Gränz-Regiment eben so, wie für seine eigene, zu haften. §. 18198. Die für andere Gränz-Regimenter vorgeschossene Verpflegung ist unter Beobachtung der nähmlichen Modalität aus der eigenen Regiments - Proventen - Cassa zurück zu em­pfange,!.

Next

/
Oldalképek
Tartalom