Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)

Von der Nechnungsrichtigkeit der ©ranz-'Oekonomie-Verwaltung. 571 Das Abkommen mit diesen Individuen des Kirchendienstcs bleibet den Gemeinden au, die bisherige Art nach Zulassung der Krrcheneinflüsse entweder in Geld - oder Natural - Ab­gaben überlassen, und kann in einer Zulage von jährlichen 18 fi. bestehen, wie solches in der croatischen und slavonischen ©ränze allgemein Statt findet. tz. 18864. Für die Richtigkeit der Kirchen - und Gemeinde-Fonds-Rechnungen, so wie des Ein sendungs-Termines, bleibt das Compagnie-Commando verantwortlich; sollte aber der Erz- Priester, in Nachlebung der ihm zustehenden Pflicht, die Kirchenrechnungen in rechter Zeit und nach dem vorgeschriebenen Formulare mit Zuziehung des Compagnie- oder Station^ Commandanten aufnehmen wollen, so ist ihm dieses ohne Anstand zu gestatten; trifft aber derselbe zur rechten Zeit nicht ein, so hat der Compagnie-Commandant die Kirchenrechnung mit Zuziehung des Oekonomie - Officiers, des Pfarrers und der Kirchenväter aufzunehmen. tz. »3365. Auslagen bis zu dem Betrage von 5o fl. kann, sobald es nothwendig erwiesen, und der Bedeckungs-Fond vorhanden ist, das Regiments-Commando passieren; wogegen über alle größeren Auslagen die Genekal - Commando - Passierung eingehohlr werden muß. §. i3366. Nach diesen für die Kirchen- Lassen aufgestellten Grundsätzen ist sich anwendungsweise auch tn Absicht des ©emeindevermögen - Fondes zu benehmen. Uebrigens sollen zu Kirchen- und Gemeinde - Vauführrmgen Almosensammlungen nicht geduldet werden, weil derley ein­gehende Gelder nicht contrvllirt werden können, und meistens zum Nutzen der Sammler die­nen, daher die Gemeinden zur Industrie und Thätigkeit, als den sichersten Quellen des Reichthumes, ihre Zuflucht zu nehmen, anzuweisen sind. Formular Nr. i. B a u g e l d er - B er ech n u n g f ü r das Jahr 1 8 . . über die zur Herstellung und Reparatur der Officiers-Quartiere und sonstigen Gebäude aus der Regiments - Prvventen-Cassa empfangenen und wieder verwendeten Gelder. Nr. der Bei/ lagen. E m Specificirt. fl. kr. Summariter. fi. kr. Auf Verrechnung. Sonstiger Empfang u. s. w. Summa des ganzen Empfanges- 2>aá ScmragniesSommaH, bö Mei&t für Die SXidjtigfeii ber Äirctiemredjnungen unb ber t ©infenbung »erantwortlid?.— r SSerfaljren, wenn feiere ber ©rjprielter aufne&men wid. c $ftb. om *4.2tug. 807,b *8i5. 3 5 'jJaiTieruttgé; SSefugnifj. r 3i, 811. B 1706. , ZKroofenfammtung ju £w, eben, unb ©emeinbe , S3au, : fübrungen foffen nid;t geltat, : tet werben. $ftb-am 19.2iu3.8o3.fi 3144.

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