Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)
Von der Nechnungsrichtigkeit der ©ranz-'Oekonomie-Verwaltung. 571 Das Abkommen mit diesen Individuen des Kirchendienstcs bleibet den Gemeinden au, die bisherige Art nach Zulassung der Krrcheneinflüsse entweder in Geld - oder Natural - Abgaben überlassen, und kann in einer Zulage von jährlichen 18 fi. bestehen, wie solches in der croatischen und slavonischen ©ränze allgemein Statt findet. tz. 18864. Für die Richtigkeit der Kirchen - und Gemeinde-Fonds-Rechnungen, so wie des Ein sendungs-Termines, bleibt das Compagnie-Commando verantwortlich; sollte aber der Erz- Priester, in Nachlebung der ihm zustehenden Pflicht, die Kirchenrechnungen in rechter Zeit und nach dem vorgeschriebenen Formulare mit Zuziehung des Compagnie- oder Station^ Commandanten aufnehmen wollen, so ist ihm dieses ohne Anstand zu gestatten; trifft aber derselbe zur rechten Zeit nicht ein, so hat der Compagnie-Commandant die Kirchenrechnung mit Zuziehung des Oekonomie - Officiers, des Pfarrers und der Kirchenväter aufzunehmen. tz. »3365. Auslagen bis zu dem Betrage von 5o fl. kann, sobald es nothwendig erwiesen, und der Bedeckungs-Fond vorhanden ist, das Regiments-Commando passieren; wogegen über alle größeren Auslagen die Genekal - Commando - Passierung eingehohlr werden muß. §. i3366. Nach diesen für die Kirchen- Lassen aufgestellten Grundsätzen ist sich anwendungsweise auch tn Absicht des ©emeindevermögen - Fondes zu benehmen. Uebrigens sollen zu Kirchen- und Gemeinde - Vauführrmgen Almosensammlungen nicht geduldet werden, weil derley eingehende Gelder nicht contrvllirt werden können, und meistens zum Nutzen der Sammler dienen, daher die Gemeinden zur Industrie und Thätigkeit, als den sichersten Quellen des Reichthumes, ihre Zuflucht zu nehmen, anzuweisen sind. Formular Nr. i. B a u g e l d er - B er ech n u n g f ü r das Jahr 1 8 . . über die zur Herstellung und Reparatur der Officiers-Quartiere und sonstigen Gebäude aus der Regiments - Prvventen-Cassa empfangenen und wieder verwendeten Gelder. Nr. der Bei/ lagen. E m Specificirt. fl. kr. Summariter. fi. kr. Auf Verrechnung. Sonstiger Empfang u. s. w. Summa des ganzen Empfanges- 2>aá ScmragniesSommaH, bö Mei&t für Die SXidjtigfeii ber Äirctiemredjnungen unb ber t ©infenbung »erantwortlid?.— r SSerfaljren, wenn feiere ber ©rjprielter aufne&men wid. c $ftb. om *4.2tug. 807,b *8i5. 3 5 'jJaiTieruttgé; SSefugnifj. r 3i, 811. B 1706. , ZKroofenfammtung ju £w, eben, unb ©emeinbe , S3au, : fübrungen foffen nid;t geltat, : tet werben. $ftb-am 19.2iu3.8o3.fi 3144.