Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)
Von der Rechnungsrichtigkeit der Regimenter, Bataillone und Corps. 27 port einzusenden, welcher verläßlich die Daten enthalten muß, unter welchen die Rechnungs-Fragmente an die Behörde abgeschickt, und an welche Behörde solche adressirt worden sind. Diese Ober-Kriegs- Commissariate haben die gedachten Rapporte zu sammeln, aus solchen ein Totale zu verfassen, und unter ihrer Fertigung diesen T0 ta l- Ra p p 0 r t mittelst des General - Commando's monathlich baldmöglichst an den Hofkriegsrath einzusenden. Von jenen Regimentern, Bataillonen, Corps und Fuhrwesens - Posto-Commanden, welche die Kanzelleyen in loeo haben, und von gesammten Kanzelleyen, welche getrennt von ihren Regimentern, Bataillonen und Corps sind, muß ein Rechnungs-Rapport (nach dem beygedruckten Formulare) monathlich dem General-Commarrdo verläßlich einge- reicht werden. Das General-Commando hat diese Rapporte dem Hofkriegsrathe einzusenden, und in dem Begleitungsberichte anzuzeigen, welche Verfügung das General-Com mando zur besseren Betreibung der Rechnunqsrichtigkeit getroffen hat; Rechnungsrückstände dürfen nicht geduldet, und zu deren baldigster Nachhohlung muß alles Mögliche angewen- Let werden. So wie der Hofkriegsrath in der Sache Seiner Majestät für das Ganze verantwortlich bleibt, eben so überträgt derselbe dewGeneral-Commanden die gleiche Verantwortlichkeit hinsichtlich der unterstehenden Rechnungs - Kanzelleyen. Eine der ersten Pflichten des respicirenden Feld-Kriegs - Commiffariats ist die uner- ,nudele Sorgfalt für die unausgesetzte Erhaltung der Rechnungsrichtigkeit der Armee. Dasselbe muß sich zu diesem Ende von dem Fleiße und von der Fähigkeit des Rechnungs - Kan- z-lley-Personals fortan die genaue Kenntniß verschaffen, daher diese Kanzelleyen öfters, und wenn es thunlich und nöthig ist, täglich zu ungleichen Stunden visitiren, die Einrhei- lung der Geschäfte unter dem Personale beurtheilen, da, wo es nöthig ist, die Anleitung zum besseren Fortgänge der Sache geben, überhaupt alles dasjenige einzuleiten sich stets angelegen seyn lassen, was den Fleiß ermuntern, und die Nachlässigkeit vertreiben kann. Das Formular zu den monathlichen Rechnungs-Rapporten ist folgendes: N. N. Regiment, Bataillon oder Corps. Rapp ort für den Monath N. über den Bestand der Rechnungs richtigkeit. t; «3 5 Z S'E’8' 0 « « § L • g Z Mit Ende N. war der Rückstand................ Im Monathe N. wurde hergestellt, und dem respicireudcn Feld - Kriegs - Commissariat übergeben. Jährliche rí £ | T;! | h g /C i:=^KS S »- I c'" j 'S Rechnuu-ge n.- 5 w a ^ 6 1 21 n merk u n g. H iev wird in dem Falle, wenn die Kanzelley vom Negimente getrennt ist, angezeigt, unter melchcm t)n- ium die letzten RechNungs- Fragmente vom Regimenle, und für welchen Monat!) zur Nrchnungs- Kcmzclley eingelangt sind. Quartiers - Station N. den N. N. Commandant. N. N. Rechnungsführer. Die Richtigkeit des vorstehenden Rapports wird mit der weiteren Meldung hiermit bestätiget, daß von dem Gefertigten folgende Rechnungs-Acren revidirt und ausgefertiget, unter nachstehendem I)ntn:n an die Hrfkciegsbuchhaltung ciugescn-. bei worden sind. Den . . . Monath-Act sammt Geldrechnung für den Monath N. Die . . . Monturs-Rechnung für das Militär-Jahr N> Sign. N. den Band Xu. N. N. Fel d - Kriegs - Eonunissar. ß *