Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)

Von der Baugelder-Rechnungsrichtigkeit. 253 Jeder Meisterschafts - Conto Miß von dem-Regiments-Bau - Officiere, und, wenn die Bau-Direktion in loco ist, von derselben; in auswärtigen Stationen aber von dem Compagnie-Commandanten und dem Oekonomie-Verwaltungs - Officiere mit unterschrieben und bestätiget seyn, daß die verzeichnete Arbeit richtig, contractmäßig und gut hergestellet worden ist. Auf gleiche Art müssen die Geld-Quittungen über die angekauften Materialien, Requisiten rc. von eben denselben mit unterschrieben und bestätiget werden, daß die ver- zeichneten Materialien, Requisiten in vollkommen guter Qualität, und, wenn hierauf Ac- corde und Contracte bestehen, daß solche accord- oder contractmäßig befunden worden sind. Weiter hat jener Ober- oder Unter - Offlcrer, welcher das Bau-Materialien- und Re­quisiten - Magazin unter seiner Obsorge führet, mit einer weiteren Clausel zu bestätigen, daß die ver,eichlieren und gut befundenen Sorten in vollständlger Anzahl übernommen wor­den sind. tz. i33i3. Nur erst dann, wenn alle diese Erfordernisse im voraus bestätiget werden, ist die Be­zahlung dem betreffenden Meister oder Lieferanten, mittelst kriegscomissarialischer Corami- sirung, aus der Bau-Cassa auf die Hand zu leisten. Im Falle aber der kriegscommissariati- sche Beamte nicht in loco, und die Zahlung dringend wäre, hat die Coramisirung durch einen Auditor zu geschehen, wogegen der Respicirende bey der monathlichen Revision des Cassa-Journals die Richtigkeit der ausbezahlten Post zu prüfen, und solche entweder durch sein Vidi zu bestätigen, oder die weitere Berichtigung der Mängel zu veranlassen hat; in auswärtigen Stationen oder beym Einkäufe auf Markten ist die gute Qualität des angekauf­ten oder gelieferten Materials rc., dann die Richtigkeit der Bezahlung durch die Coramisi­rung eines fremden unparteyischen Militär- oder Civil-Individuums zu bestätigen. §. ■ 3314. Wenn sonach von den Regiments-Commanden und vom Feld-Kriegs-Commiffariate fest darauf gehalten wird, daß keinem Verrechnungskörper mehr Gelder erfolget werden, als bey dem Stabe auf Eine Woche, bey den entfernten Compagnien aber auf Einen Mo­nath erforderlich werden, wenn mit strengem Ernste die Rechnungsleger zur monathllchen und pünctlichen Verrechnung der in Händen habenden Gelder, Materialien rc. verhalten, eben diese Particular- Rechnungen gehörig censurirt, im Bau-Cassa-Protocoüe rechnungs­mäßig behandelt werden, und wenn mit unablässigem Eifer und stets mit reger Wachsam­keit auf die Richtigkeit und vorschrrftmäßige Legalisirung der Ausgabs-Documente gedrun­gen wird, so können mit Ende eines jeden Monarhes, und so auch mit dem Jahresschlüsse, nur kleine Beträge als Hereinreste als Activa, oder Hinausreste als Deposita ausfallen. Für die gewisse Berichtigung, sowohl der Activa als auch der Deposita, bleiben die Regiments- Commandanten mit den die Cassa - Mitjperre besorgenden Stabs - Officieren verantwortlich, welche Berichtigung jedoch bey dem jährlichen Abschlüsse zuversichtlich.zu erfolgen hat. §. 13315. Nachdem nun bey so gearteter Gebahrung der Bau-Cassa-Gelder dennoch Deposita und Activa unvermeidlich werden; so ist zur Evidentyaltung der innerlichen Cassa - Richtig­keit nach dem Formulare Nr. 1. ein besonderes B a u - C a s sa - P r 0 t 0 c 0 ll zu unterhal­ten, welches nach folgenden Grundsätzen zu führen ist. §. i33i6. Wie unter dem §. i3aqo berühret worden ist, erhalten die Bau-Cassen aus den Regimenis-Proventen - Cassen ihre Dotation, welche Empfänge am Schluffe des Militär- Jahres, mittelst des in den Oekonomie - Rechnungs - Formularen vorgeschriebenen Abfuhrs- entwur^s Litt. X. zur Proventen - Cassa vermöge der zu bewirkenden Durchführung rechnungs­mäßig zu berichtigen sind. Diese erhobenen Verrechnungsqelder gehören sonach zu dem Aera- rial- Empfange im Bau - Cassa - Protokolle. Ferner gehören zu dem Aerarial-Empfange nicht nur die durch Llcitationen, und für bie aus dem Regiments - Materialien - Depot gegen Prüfung und Anweisung der Conten. Hkth. am >6.1 ü. 807. R ,,85. » * 1.2iu j. 807. R ,63s. Vorsichten zur Hintanhal­tung von Aktiven und Depo­siten. Hkth. am 28. Apr. 807.R >3,4. » » 16.3ul. 807. B ,,83. » » >. Aug. 807.R,53». Nothwendigkeit des Bau- Eassa-Iournales; Empfang im Sou « Caffa« Protocolle;

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