Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)

XLIX, Hauptstück. IT. Abschnitt. Von der Rechnungsrichligkeit der Invaliden - Häuser. Lo a IV. Abschnit t. Won der Rechnnugsrichtigkeit der Jnvaliden-Hä'user. §. l320l. Der Monath-Act, die Hauptgelder-Berechnung, die halbjährige Medica menten-Berechnung, und der jährliche Total-Ausweis werden ganz nach jener Vorschrift bearbeitet, die im ersten Abschnitte dieses Hauptftü- ckeö für die Rechnungsrichtigkeit d e r R egim en te r undCorps ausgestellt ist. b« »3252. Außer dem bestehen bey den Invaliden-Häusern noch halbjährig die Berechnung rvn Nr. 1 bis 7 über den Empfang und die Verwendung des Geldes und Materials bey der Monturs-Manipulation, über das unverarbeitete Materiale, über die fertigen neuen, dann altbrauchbaren und unbrauch­baren Monturs-; weiter über die Feuergewehre, Munition, Rüstung s> und Lederwerks-Sorten, und über die Pack-Requisiten. §. »3253. U eber das Bettenwesen sind die Berechnungen Nr. 6 bis 12, über die zur Betten- Manipulation empfangenen und verwendeten Gelder, über das unverarbeitete Materiale, dann über die fertigen neuen, brauchbaren und unbrauchbaren Bett-Fournituren und über die zur Betten-Manipulation vorhandenen Requisiten zu stellen. §. i3a54. Die Service-Berechnung über die zur Beyschaffung des erfor­derlichen Holzes und Lichtes erhobenen und verwendeten Gelder, dann über den empfangenen und verwendeten Service ist halbjährig (nach dem Formular 19 bis i5) zu legen, und documentirr einzusenden. §. »3255. Wie die Berechnung über die zur Verpflegung und Unterhaltung der in der Jnterimal-Versorgung befindlichen Milrrär-Kinder em­pfangenen und verwendeten Gelder, Naturalien und Materialien, dann Gerätschaften ganzjährig verfaßt werden, zeigen die Formulare »6 bis 20. §. »3a56. Ueber alle Bauführungen, Reparationen und über die bey der Ca- sern-Verwaltung vorhandenen Requisiten ist jährlich die Berechnung ganz in der Art zu verfassen, wie solche für die C a se r n - V e r w a l t u n g e n in diesem Hauptstücke vorgeschrieben ist. §. »3257. Für die im Jrrenhause unrergebrachten gemüthskranken Offi- ciere sind zur Anschaffung und Unterhaltung der nörhigen Kleidung und Wasche, dann sonstigen kleinen Bedürfnisse jährlich '5o fl. bestimmt, über deren Verwendung die Berechnung Nr. 21. jährlich zu legen ist. h. ,3258. Die Spitalsberechnung ist ganzjährig, und nach der Rechnungsvorschrift für die Feldspitäler zu stellen. §. »3-359. Ueber die auf Schreib-Materialren, dann Kanzelley-Requisiten empfangenen Gelder ist die ganzjährige Berechnung Nr. 22 Ltd a5 zu legen, und gleich­falls oocumentrrt einzubesördern. D»no xii. 5» Derfadrungsart des Monath- Actes, Ser Hauptberechnung, der Medikamenten - Berech­nung und veS Total-Auswei­ses. Hkth. am 1». Oct. «->>. Monturs-Berec hnung; Hkrh. am >5.Oct 80% L411$. Nr. 1 dis 7. Lettene,chnung; Nr. ü blS Service-Berechnung; Nr. i3 bis «5. Berechn ung über die Aus­lagen der Interimat-Verlor- gung. Hkth. am >5. Ort. 807.L 4u3. Nr. 16 bis 10. Dauber echnu g» Hkth. am »0. Auz. 808. e »814. Berechnung über die Aus­lagen der Officiere in der Ir­renanstalt. Hkth.am 26. Nov. 81 i.d 47Q-. Nr. 11. Spitalsberechnung; Schreib - Materialien»Be­rechnung. Nr. 1» bis »5,

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