Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)

Von der Rechnungsrichtigkeit des Militär» Fuhrwesens-Corps. 127 1 Zirkel. 3o große Ahleisen. 60 kleine » 60 kleine Stechahlen. Verschiedene Hefte. 100 Sattlernadeln. 100 Riemernadeln. 1 Leimpfanne. 1 Pinsel. 1 Wetzstein. 1 Verschlag zum Handwerkszeuge. Aus was für Theilen aber die verschiedenen Gattungen Fuhrwerke Hey derselben Zergliederung, oder sonstiger Umstaltung bestehen, zeigt der Ausweis B b. Der weitere Ausweis C c zeigt, au$ welchen Theilen die verschiede­nen Gattungen von Zuggeschirren bestehen. Zu einem kompletten Munitionö- Packsattel, zur Kanone, oder zur Haubitze gehören: 1 lederne Halfter. 1 Halfterkette. 2 lange Zügel. 1 ordinäres Gebiß. 1 Unterlagsdecke. 1 Vorderzeug. 1 Hinterzeug. 1 ordinäre oder obere, Sattelgurte. 1 mittlerer Sattelgurte. 4 Tragriemen. Wie sich bey Zergliederung aller dieser Sorten zu benehmen ist, wird da, wo dreZer. gliederungs - Consignatton vorkommt, genau bestimmt werden. Zur Verfassung der Material-und Requisiten-Berechnungen erhält jeder Rechnungs­leger die hierzu nothwendrgen Ternione von Seite desCorpS-Commando; zu den vorgeschne- benen Tag- und Handbüchern, und zu sonstigen Journalen aber werden keine gedruckten Ter- nivne zu nehmen erlaubt, sondern dieselben müssen rubricirt werden, weil diese Ternrone dem Aerarium in der Beschaffung zu hoch zu stehen kommen, und alle darin vorkommenden Ru­briken in den Tag-und Hattdbüchern, dann Arbeits-Journalen nicht Vorkommen, daher auch hierzu nicht nothwendig sind. Das Formulars, a zeiget, welche Empfänge und Ausgaben bisher vorge­kommen, und wie d:ese nach der Ordnung zu setzen sind, damit mit der Total- Berechnung gleichförmig gearbeitet werde; sollten noch andere hier unbekannte Empfänge und Ausgaben Vorkommen, so sind dieselben am Ende des Emvfanges und der Ausgabe beyzusetzen. Damit aber auch jeder Rechnungsleger wissen möge, was bey den zu den Material-Be­rechnungen gehörigen Beylagen zu beobachten ist, so wird über jede derselben die Belehrung mit Folgendem beygefügt: 1. Die Uebererage und bezugsweise verbliebenen Reste betreffend. Eine ganz neu zusammen gesetzte Division hat keinen Uebertrag oder Rest, mithin ver­geht es sich von selbst, daß sie auch nichts übertragen kann, und daher in der ersten zu legenden Rechnung diese Rubrik ganz rveg bleiben muß. Deposttorien, Divisionen und Commanden, die aus was immer für einer Ursache an einen anderen Eommandanten übergeben werden, müssen den verbliebenen Rechnungsrest des letzten Eommandanten seiner Rechnung annehmen, und solchen in ihre zu legende Rechnung übertragen, sie dürfen aber, wie es bisher von Vielen geschehen »st, weil sie das Depot oder K 1>.1 C c»

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