Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)

*T tr der Rechnungsrichtigkeit der Regimenter, Bataillone und Corps. In der Rubrik Anmerkung ist bey jedem Individuum gleich anzusetzen: die Ava n- cirung, Degradirung, und so sind auch die A rrestanten, C o m m a ndirt e n, Zlbsonren, Kranken, B e u r la u b te n, und auch sonst Alles anzuführen, »vas auf die Gebühr des Mannes Bezug hat. Die zugetheilte Mannschaft von anderen Compagnien oder Escadronen ist am Ende der Verpflegs-Llste nahment lich aufzuführen, und darf mit der Summa der Compagnie oder Escadron nicht vermengt werden. Was nun die Verpflegung für diese Zugetheilren be­trifft, so wird solche in der Berechnung am Ende derselben aufgeführt, und zu der Total- Summa der Compagnie-Verwendung hinzu geschlagen, »velches auch bey der Cavallerie in Ansehung der zugetheilten Pferde zu geschehen hat. » Zn dem Individuale der Verpfleg--Listen werden die Compagnie -Qfficiere des Standes wegen mit Nahmen aufgeführt, und die ihnen gebührenden Gagen in der Berech­nung angesetzt und ausgewiesen, worüber sie den Empfang durch ihre Unterschriften, statt Quittungen, auf die Seite des abgeschlossenen Empfanges bey der Berechnung der Ver­pflegs-Liste bestätigen. Das Schlafgeld, so weit die Compagnie oder Escadron solches für ihre Mannschaft bezahlt, wird in div idu al i te r ausgewiesen; jenes aber, welches für Leute von ande­ren Compagnien oder Escadronen entrichtet wird, ist in der Berechnung, jedoch Alles unter Zulegung der vom Lande ausgestellten Cuithmqcn, zu verausgaben. v So bald in der Verpflegs-List-e derZndiv i d u al-A u s w e is abgeschlossen ist, wird sodann eine Berechnung angehängt. Diese besteht aus dem Empfange und aus der Verwendung. In den Empfang kommt der Rechnungsrest vom vorigen Monathe, dann folgen die aus der Regiments-, einer Kriegs - oder Transports - Cassa empfangenen Gelder und die sonstigen Empfange, welche von Gage-Abzügen oder durch sonstige Erläge eingegangcn sind. Sodann werden die Naturalien und der Service in Empfang gestellt, und sonach der Empfang dergestalt abgeschlossen, daß die Verwendung dagegen gehalten, und der sonach ausfallende Rest oder die Forderung ausgewiefen wird. Die Verwendung wird in der Berechnung auf der gegen über stehenden Seite ausgs- wiesien. In diese kommen erstens die Offieiere mit ihrer ganzen Gage; dann wird die Ver­pflegung der Mannschaft nach dem Individuale der VerpflegS - Liste aufgeführt, und die auf Vorspann, Schlafgeld, Regiments-Unkosten, Reparations-Gelder und sonstige Aus­lagen ausbezahlten Gelber werden zur Verwendung gebracht. Ueber die Vorspann und das Schlafgeld sind, nebst dem vom Lande ausgestellten Quit­tungen und Gegenscheinen, auch Consignationen zu verfassen und zuzulegen. Ueber die Com- pagnie-Pansch-Quanten, dann jene Beträge, welche die Compagnien in Conto des Re­giments -Unkosten -Fondes aufrechnen können, — als Schreib - Materialien und Proprete, sind keine Quittungen zuzulegen. Wenn den Truppen die Verpflegsgelder nicht immer zu rechter Zeit zugemittelt wer­den könnten, so ist zur Evidenthaltung der Forderung eines jeden Individuums nothwendig, daß die Compagnien und Escadronen in ihren Individual-Verpflegs-Listen zu der Gage und Löhnung nachfolgende zrvey Rubriken beyfetzen, nähmlich: Hierauf empfangen — fl. — kr. ^ mithin zu fordern — » — » ) und es können sogcstaltig bey den in der Folge emlan- genden Geldern diese Forderungen an die betreffenden Individuen mit voller Sicherheit be­richtiget, hiernächst an die mittlerweile als absent in auswärtige Gebühr getretenen Leute der Nachtrag dort, wo sie sich befinden, mit PräcisioU geleistet werden. Die rückwärtigen Rechnungs Kanzelleyen erhalten durch die Compagnien und Escadrons - Verpflegs - Listen die individuelle Evidenz dieser Verpflegsforderungen > solche sind als Aerarial-Aktiva und Partikular-

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