Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)
Von der Rechnungsrichtigkeit der Gränztruppen. 109 Die Erläuterungen über die von der k. k. Hofkriegsbuchhaltung für den Monath gemachte Empfangsvorschreibung ist auf der letzten Seite anzubringen, und hat folgende Rubriken zu enthalten: а) Aus dem Magazine oder Comitate. б) Unter - Post. c) Durch den. <i) Die nebenstehenden Empfange können aus folgenden Ursachen nicht in den Empfang genommen werden. §. 18222. Werden mehrere Rubriken nöthig, so sind sie einzuschalten, dagegen aber die nicht erforderlichen wegzulassen; nur muß auf die vier Haupt-Rubriken, nähmlich: Naturalien, Service, Vic tu alten und Eta pen R ück sicht genommen werden. Weiter sind in die halbjährigen Wach - Service - Berechnungen nur die in den monath- lichen Empfangsverzeichnissen entfallenen Summen zum Empfange gleichfalls summarisch zu übertragen. §. 18228. Das bey der Steinkohlen - Beheitzung gebührende Unterzündholz ist nicht in einer besonderen Rubrik in Empfang zu stellen, sondern der dießfallsige Empfang hat in der allgemeinen Rubrik h a r te s oder weiches Holz zu geschehen. §. 18224. Zur Beseitigung jeder Beirrurig und zur Erleichterung des Rechnungswesens sind hey Ab- quittirung des Klafterholzes, des Brennöhles im Maße, der Kerzen in Pfund durchgehends Sechzehntel als kleinster Bruchtheil anzunehmen. §. 18225. Die Gebühr an Lamvendvchten ist aus der Regiments - Verrechnung sowohl bey der Ge- bührs - als Empfangsstellung wegzulassen, jedoch hat die Abquittirung zur Sicherheit des Verpflegs-Magazins und zwar zu 65 Maß Oehl mit der Gebühr von ..... Pfund Lampendochten, und so im Abstufungsverhältnisse fortan zu geschehen. Durch diesen Vorgang wird die Richtigstellung dieser Service - Gattung nicht übergangen , indem bey einem sich ergebenden Uebergenusse an Brennöhl zugleich der Ersatz für die Lampendochte nach dem gegenseitigen Verhältnisse des Ausmaßes verlangt werden wird. §. 18226. Wenn zur Victualien - Gebühr Hülsenftüchte verabreicht werden, so sind zwar die verschiedenen Gattungen derselben bey der Abciuittirung zu benennen, jedoch nur in der Rubrik Hülsenfrüchte in Empfang zu stellen. §. 18227. . In dem Empfangsverzeichnisse darf der Empfang für das eigene Regiment nicht ab- summirt werden, sondern die Absummirung hat in der zu dem Monath - Acre gehörigen Haupt-Gelder-Berechnung auf folgende Art zu geschehen, und zwar: Laut Natural-Empfangs-Verzeichnisses Seite 1. » » » » »2. u. s. ro. _________________________________________ Summa für December 18 . . Hierzu Nachtrag für November Seite 3. u. s. w. Zusammen . . . Hiervon dis Abschreibung Seite 5 ... 5. Nach Abzug verbleibt der Empfang. Einstellung de? Wach-Ser- vices in der Haupt'Geloer-Be- rechnung; Behandlung des Unlsrzimd. Holzes; Dcy Abquiltirung des Na- turale's und Service? ist fit* des Sechzehntels als kleinsten Bruchtheiles zu bedienen; Behandlung des Lampendot* tes; alle Victualien sind als Aul- senfrüchte in Empfang zu stellen; Behandlung der Empfangsverzeichnisse in der Haupt-Gelder-Berechnung;