Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 12. (Wien, 1822)

Von der Rechnungsrichtigkeit der Gränztruppen. 109 Die Erläuterungen über die von der k. k. Hofkriegsbuchhaltung für den Monath ge­machte Empfangsvorschreibung ist auf der letzten Seite anzubringen, und hat folgende Ru­briken zu enthalten: а) Aus dem Magazine oder Comitate. б) Unter - Post. c) Durch den. <i) Die nebenstehenden Empfange können aus folgenden Ursachen nicht in den Empfang genommen werden. §. 18222. Werden mehrere Rubriken nöthig, so sind sie einzuschalten, dagegen aber die nicht er­forderlichen wegzulassen; nur muß auf die vier Haupt-Rubriken, nähmlich: Naturalien, Service, Vic tu alten und Eta pen R ück sicht genommen werden. Weiter sind in die halbjährigen Wach - Service - Berechnungen nur die in den monath- lichen Empfangsverzeichnissen entfallenen Summen zum Empfange gleichfalls summarisch zu übertragen. §. 18228. Das bey der Steinkohlen - Beheitzung gebührende Unterzündholz ist nicht in einer be­sonderen Rubrik in Empfang zu stellen, sondern der dießfallsige Empfang hat in der allge­meinen Rubrik h a r te s oder weiches Holz zu geschehen. §. 18224. Zur Beseitigung jeder Beirrurig und zur Erleichterung des Rechnungswesens sind hey Ab- quittirung des Klafterholzes, des Brennöhles im Maße, der Kerzen in Pfund durchgehends Sechzehntel als kleinster Bruchtheil anzunehmen. §. 18225. Die Gebühr an Lamvendvchten ist aus der Regiments - Verrechnung sowohl bey der Ge- bührs - als Empfangsstellung wegzulassen, jedoch hat die Abquittirung zur Sicherheit des Verpflegs-Magazins und zwar zu 65 Maß Oehl mit der Gebühr von ..... Pfund Lam­pendochten, und so im Abstufungsverhältnisse fortan zu geschehen. Durch diesen Vorgang wird die Richtigstellung dieser Service - Gattung nicht übergan­gen , indem bey einem sich ergebenden Uebergenusse an Brennöhl zugleich der Ersatz für die Lampendochte nach dem gegenseitigen Verhältnisse des Ausmaßes verlangt werden wird. §. 18226. Wenn zur Victualien - Gebühr Hülsenftüchte verabreicht werden, so sind zwar die verschiedenen Gattungen derselben bey der Abciuittirung zu benennen, jedoch nur in der Ru­brik Hülsenfrüchte in Empfang zu stellen. §. 18227. . In dem Empfangsverzeichnisse darf der Empfang für das eigene Regiment nicht ab- summirt werden, sondern die Absummirung hat in der zu dem Monath - Acre gehörigen Haupt-Gelder-Berechnung auf folgende Art zu geschehen, und zwar: Laut Natural-Empfangs-Verzeichnisses Seite 1. » » » » »2. u. s. ro. _________________________________________ Summa für December 18 . . Hierzu Nachtrag für November Seite 3. u. s. w. Zusammen . . . Hiervon dis Abschreibung Seite 5 ... 5. Nach Abzug verbleibt der Empfang. Einstellung de? Wach-Ser- vices in der Haupt'Geloer-Be- rechnung; Behandlung des Unlsrzimd. Holzes; Dcy Abquiltirung des Na- turale's und Service? ist fit* des Sechzehntels als kleinsten Bruchtheiles zu bedienen; Behandlung des Lampendot* tes; alle Victualien sind als Aul- senfrüchte in Empfang zu stel­len; Behandlung der Empfangs­verzeichnisse in der Haupt-Gel­der-Berechnung;

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