Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)
Von den Gentnuten. 99 In diesem Falle ist der erste leergelassene Raum bloß mit den Worten Solidar-Haftung»-Bestätigung auszufüllen, in allen übrigen' Fallen aber, wo die Solidar-Haftung nicht anerkannt wird, oder bey einzelnen Unternehmern, die Erfüllung»-Gaution nach Lern Betrage de» ganzen Gontracte» , und zwar wenigstens mit 7 Procenten des Brot- und Haferwerthe», »6 » » Heuwerthes, »5 » » Stroh- und Holzwerthes fest zu setzen. Es ist jedoch diese Gaution nicht in Barem zu fordern, sondern sich mit Real-Hypotheken oder Bürgschaften verlässiger Männer zu begnügen, wenn nur die Gautions - Instrumente von Seite der betreffenden Obrigkeit und de» Kreisamte», der Delegation, oder allenfalls des Fiscal-Amtes fürzureichend erkannt werden. loten» : Für die Naturalien- und Materialien-Abgaben auf die Gebühr an das k. k. Militär wird dem Subarrendator die bare Bezahlung monathlich gleich nach der im zweyten Puncte bedungenen Beybringung der verzeichneten Fassungs-Quittungen und nach der hierüber sogleich und unausgesetzt vorzunehmenden Abrechnung von bem k. k. Militär-Verpfleg»-Magazine zu .... in nachfolgenden, mit dem Subarrendator verabredeten Preisen geleistet werden , und zwar für die im ersten Puncte bezeichnten der Preis von Einer Portion Brot........................fl. — kr. Sage » » Hafer — » » » » Heu zu 8 Pfund . » — » » » » do. zu io Pfund » — » » Einem Bunde Stroh zu 12 Pfund . » — » » Einer Klafter harten Holzes . » » weichen . . Einem Gentner Steinkohlen . » Pfunde Unschlittkerzen » Maße Brennöhl . . v Pfunde Lampendocht und wenn der voraus bedungene Fall eintritt, daß dem Subarrendator fein Vorrath abgenominen wird, für statt des Brotes abgegebenen Einen Metzen Brotfrucht . . . Einen Gentner Mehl . , . . Für die übrigen Artikel des Vorrathes aber bleiben die vorn angeführten Preise. Sollte in der zugesicherten monathlichen Zahlung eine Stockung eintreten, so kann sich der Subarrendator um Abhülfe an das Kreisamt zu . . . wenden, welches zur schleunigen Behebung des sich ergebenden Hindernisses verpflichtet ist. Anmerkung. Bey diesem Absätze ist in die offen gelassene Zeile der Preis in Ziffern, und im Gontexte von jenen Natural - Gattungen anzusetzen, deren Abgabe für die betreffende Station vorkommt , unb jene Zeilen sind deutlich kennbar durchzustreichen, welche eine in dieser Station nicht benö- thigte, ober eine nicht von dem nähmlichen Gonttahenten abzugeben übernommene Gattung betreffen. Der Vergütungspreis für Korn und Mehl, welcher auch für den Fall bestimmt angesetzt seyn muß, wenn dem Subarrendator sein Vorrath abgenommen mürbe, ist dadurch auszuinitteln, daß von dem für 8v Brot- Portionen entfallenden Werthe der bey der Snbarrendirungs - Behand- SSani xi. 2.6 *