Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)
Die Lange, Höhe, Weite und Breitenmaße haben zu bestehen: '9° XLV, Hauptstück. II. Absch nitt. Für e i n < § C4 i © N S £ 1 /ä 0 n 5 N 9 Zoll. Jnfanterie-Patrontasche 8% 5s/8 36/e 6% • • • Unter - Offieiers> Cartu s che 6% 37, • ♦ . Ca vallerie8% 3V, 4 3 • • Jäger8 34/« • • • 24/, 4/ /t---------\ Bey den Husaren- Satt eln in Holz ohne Sitzleder, müssen die Zwiesel ganz, und nur aus Weiß- oder Rothbuchen Steineichen-, Steinriegel-, Hagebuchen-, Nuß -, Birn-, Apfeloder Haselnuß-Holz, und dergestalt erzeuget seyn, daß sie bey der Zusammensetzung mit den Seitenblättern den Sitz des Sattels ausmachen; daher auch besonders der hintere Zwiesel so viel möglich breit, und stärker als der vordere, bleiben muß. Die Seltenblätter hingegen haben nur aus weichem und zähem, mithin aus Linden-, Weiden-oder Aeschenholze zu bestehen; sie müssen übrigens rein ausgehauen und geputzt, und die Löcher und Höhlungen deßwegen gut ausgeschnitten werden, damit jeder darin erforderliche Riemen eine hinlängliche Leere habe, und das Pferd nicht gedrückt werde. Bey jedem Infanterie-Kessel besteht die obere Peripherie (Umkreis) im Durchschnitte in 9% Zoll; jene des Bodens in 7 Zoll; die Höhe oder Tiefe aber in 9 Zoll. Das Jnfanterie-Casserole muß so breit seyn, daß es nicht auf die Hälfte des Kesselbauches gehe, und an die Kolben des Henkels, welche von der oberen Peripherie des Deckels abwärts 37^ Zoll angenietet sind, anruhe, ohne jedoch hin und herzu wanken. Die Tiefe desselben-muß 3% Zoll enthalten, und der eiserne Stiel hierzu 67^ Zoll in der Länge messen, jedoch ganz compendios erzeuget, und leicht zum Etn-und Aushängen gerichtet seyn. Der Kessel muß 7, und das Casserolle 4 n. ö. Maß halten, ferner muß die Garnitur in 1 Kessel, 1 Casserole und 1 beriet) Stiele von 53%> Pfund bis 6-4/32 Pfund bestehen; jeder Kessel aber sammt Henkel allein 4 Pfund schwer seyn. Diese Kochgeschirre müssen übrigens aus gutem und dauerhaftem Materiale erzeuget, der Kessel darf nicht geschallet, sondern muß mit Messing gelöthet, und der Boden eingesetzet, verzinnt und angefalzet, und das Zinn dauerhaft angebracht seyn. Die Cavallerie-Kochgeschirre müssen das Nähmliche in sich vereinigen, und dürfen im Gewichte nicht mehr als 3 Pfund 24 Loth bis 3 Pfund 27 Loth wiegen. Dre unadjustirten Csuttera's dürfen aus keinem anderen als dem dazu geeigneten, gut ausgetrockneten, gesunden, zur rechten Zeit gefällten Holze erzeuget, also nur ans Ahorn-, Aeschen-, Lärchenbaum-, Erlen-, Birken-, Wasserlinden - und Rothbuchen- verfertiget seyn. Sie müssen ferner von außen und innen rein gedrechselt, gut und rein