Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)

Von den (Kontracten. Ellen, jede Wiener Elle um... Gulden; sage . . . Stück oder Paar jedes um . . . Gvl- ..den . . . Kreuzer; sage ... Gulden . . . Kreuzer in vierzehntägigen oder monathli- chen Fristen, und so viel möglich in gleichen Raten bis in das Oekonornie -- Commissions- Gebäude zu . . . auf eigene Kosten und Gefahr, dergestalt zu liefern, daß 05 Bey (Kontráié n auf Tuch und Hallina ein jedes Stück Tuch mit bem gehörigen, zur Aufspannung bey der Nassung nothwendigen Tuchende versehen sey, zwanzig Wiener Ellen im Durchschnitte in der Lange, und jede Elle sechs Viertel in der Breite habe, wobey die Ueberbreite zu der Lange nicht geschlagen, auch nicht vergütet werden darf, aus echter guter Schafwolle von der gehörigen Vermischung mit Winter- und Sommerwolle erzeuget, von nicht zu grobem ober ungleichem Gespinste, dicht gewebet, wohl gewalket, gehörig geschoren, jedoch nicht gepresset, nicht zu sehr aus- gezogen, weder fadenscheinig, knöpsig, walkritzig, löcherig, oder schabenfräßig, noch gum- ttürt, geleimt, ober mit Erde und Kreide zugerichtet, sondern von einer natürlichen, un­verfälschten und aufrichtigen Fabricatur, folglich‘wohl bedeckt, kernhaft, griffig, und flei­ßig erzeugt, überhaupt jede Elle Ein bis Ein und ein Sechstel - Pfund Wiener Gewicht schwer, besonders aber das weiße Tuch schön rein, ohne schwarze Tupfen und farbige Faden, das zur Egalisirung gehörige Tuch aber von feiner Wolle sey. Das gefärbte Tuch muß durchaus gleich von einerley Farbe, und, wie das schwarze, aus uncorrosiven Ingredienzien , mithin gut und echt gefärbt, sofort das graumelirte Man­teltuch von einer gleichen Melierung und in der Farbe beständig seyn. Die Hallina, sowohl die weiße als graue, muß ebenfalls gut gewalket, und nicht von kalkiger Weißgärberwolle erzeuget, oder mit Schweins-, Bock - oder Kuhhaaren ver­mischet seyn. Bey Contracte n auf Leinwand und Zwilch. Ein jedes Stück Leinwand oder Zwilch muß durch alle Gattungen dreyßig Ellen in -er Lange, und Eine Elle in der Breite haben, aus unverfälschtem Materiale von kernhaf tem, reinem und festem Gespinste erzeuget, dicht eingestellet, und gut geschlagen, gehörig aus­getrocknet, nicht übertrieben oder feucht gemanget, wenig oder gar nicht geschlichtet, nicht unrein, äugig oder schütter, auch nicht mit Fadenrissen und Webernestern behaftet, die weiße Leinwand nicht mit Kalk gebleichet, sondern natürlich und auf beyden Seiten gebleichet seyn. Bey (Kontrasten auf Leder. Das Oberleder, wovon die Haut zu Schuhen nur 5 bis 6 , höchstens 8 Pfund , jene zu Stiefeln aber von 8 bis 12 Pfund wiegen darf, muß übrigens vollkommen gahr gearbeitet, gleich und rein im Leder, im After nicht abschlüffig, nicht versalzet, nicht nur» benvoll, ohne Engeringe, Löcher oder schädliche Schnitte und Brandflecken, nicht speckig ober schwammig, nicht zu viel oder mit Unrechtem Fette geschmieret, sondern mit Fifchthran ge hörig eingelassen, gefügig, und im Schilde nicht zu stark feyn, und da der Bedarf an Schuhen ungleich größer , als an Stiefeln, ist, so sind von dem ganzen contrahirten Quan­tum drey Viertel von der ersten, und nur Ein Viertel von der zweyten Gattung abzu- liefern. Das Pfundleder, von dem Eine Sohlenhaut zwanzig bis drey und dreyßig Pfund zu wiegen hat, muß gut ausgestanden, mit gehörigen Salzen ausgearbeitet, nicht haarge- beitzet oder aufgetrieben, gut abgesteischet, am Stierlinge, Halse und Beinlinge gut gefir- met, fest, trocken, ohne Fleisch oder speckige Theile, ohne Löcher, schädliche Schnitte oder Brandflecken und Narbenbrüche, vom Zeuge wohl gereinigt, und, wenn es zusammen gelegt ist, nicht zu kurz eingefchlagen seyn.

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