Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)
XLiy. H a ü p r st ü ck. Ist sonstrkerne Vernachlässigung bemerkt, endlich auch kerne Wivkühr ober Unbilligkeit entdeckt worden, z. B. in unerlaubter Verwendung ihrer dienstbaren Mannschaft, in Gage-Abzügen oder Geldforderungen, zu was immer für ungebührlichen Anschaffungen re. §. X. Gerechtigkeitspflege. Werden hierin die gesetzlichen Vorschriften beobachtet. Hat man bey Bestrafungen keine Eigenmächtigkeit oder Mißhandlung gefunden. Wie viel im Verlaufe des Jahres Officiers - Caffationeu vorgekomnien sind. Ob sich Officiere in langwierigen Prozessen verwickelt besinden, und warum die Abuk- theilung verzögert wird. III. Bildung der Chargen durch Regiments - Schulen, nähere Schilderung deS Officiers- Corps / Harmonie und Esprit de Corps. §. XI. Beschaffenheit und Bildung der Unter -Officiere. Sind die Unter-Officiere gut conduisirt, und für ihre Charge hinlänglich unterrichtet Laßt sich das Regiment deren Bildung angelegen feyn. Ob im Regimente sowohl deßhalb, als wegen des Nachwachses für Unter - Officiers- Stellen, Unterrichtsschulen bestehen, und wie viel sich zu Unter-Officieren gebildete Individuen daselbst befinden. §. XII. Wissenschaftlicher Unterricht der Officiere. In der Voraussetzung, daß die Officiere im Dienste und Erercieren vollkommen gut unterrichtet sind, fragt sich noch hier: ob auch für deren weitere Ausbildung Sorge getragen wird. nahmlich: Ob im Regiments für Offieiere und Cadetten eine wissenschaftliche Lehranstalt besteht. Ob Fleiß und guter Wrlle darin herrschen, und sich günstige Resultate zeigen. Endlich auch ob sich die Officiere mit einer nützlichen Lectüre beschäftigen, und ob das Regiment eine Sammlung von guten Büchern besitzet. §. XIII. Weitere Schilderung des Officierö - Corps. Wie das Betragen des Officiers-Corps sonst beschaffen ist. Bewerfet es in jeder Gelegenheit Geist und gute Denkungsart. Herrscht unter den Offneren Anstand, Höflichkeit und bescheidener Ton. Zeigen die Offciere hebe für den Dienst. Sand einige darunter, tue sich durch lange und öftere U.laube, Prolongationen und allerley Vorwände demselben zu entziehen suchen. Diese fmb hier nahmentlich anzuführen. §. XIV. Harmonie und Esprit de Corps. Ob diese beyden norhwendigen Eigenschaften un Offciers- Corps vollkommen bestehen, oder ob und aus welcher Veranlassung sie gestört worden sind. Welche Mittel werden rin letzren Falle ergriffen, um solche wieder empor zu heben. Dre Einigkeit sammrlrcher Stabs - Officiere unter sich ist ins Besondere zu bemerken. IV. Monturs - und Rüstungsvorrathe, deren Zustand und Aufbewahrung. Die Beschaffenheit der Regiments - Spiraler und Erziehungshaufer. §. XV. Zustand der Mvnturö.und Rüstungs-Magazine. Ob solche,sowohl beym Regiments-Stabe, als auch bey den Compagnien vorhanden sind; — wie sie beschaffen sind, nahmlich trocken, und keiner F.uerögefahr ausgesetzt; — ob das Innere zur guten Aufbewahrung geeignet, und da-u eingerichtet ist.