Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)
wird; ob dazu ein besonderer Eingang sey, wobey die Cassa-Beamten zur aufrichtigen Anzeige der Behältnisse, wo sich Gelder befinden, zu erinnern sind. tz. IV. Ob wahrend der Visitation die Schlüssel zu dem Gewölbe und zu den Cassa-Truhen auf dem Tische bey Händen waren. r. v. Ob die Cassa-Journale Seite für Seite nachsummirt; ob jede Empfangs- und Ausgabspost mit den dazu gehörigen Documenten combinirt, und die Journale in Gegenwart der Visitations-Commission abgeschlossen wurden. In was die Depositen-Gelder, in was die Verpflegs - Betteng?lder bestehen, zu welchen die Kriegs-Cassa die Gegensperre hat; ob auch wegen Sicherheit die Fortifica- tions-Bau - Cassa und die Depositen - Cassen des Judicii delegati dort verwahret werden , und ob diese Cassen mit der Kriegs - Cassa in keiner Verbindung stehen. Unter welcher Corttrolle die Deposiren-Cassa eigentlich stehe, und ob die Ausweise darüber unmittelbar vierteljährig (nach der Verordnung vom i5. September 1800) an den Hofkriegsrath eingereicht werden. §. VI. Was an Einlösungsscheinen vorhanden war, und ob solche, nebst einigen Säcken Con- wentions- und Kupfermünze, zum Theil nachgezählt und einige Stücke nachge wogen wurden. §. m Ob der Kriegs-Cassier mit dem Controllor das ganze Geschäft gemeinschaftlich besorge. tz. VIII. In wie weit der ausgefallene bare Gelbrest bey der Seontrirung vorgefunden wurde. §. IX. Ob die Journale auf den paraphirten Bogen richtig eingetragen werden; ob die Controlls- Gegensperre und die ganze Manipulation nach der neuen Cassa-Instruction beobachtet wird, ob die Zahlungen aus der Hand - Cassa bestehen, dann ob bey der Kriegs - Cassa die nöthige Sicherheit von innen und außen vorhanden sey. h. X. In was im currenten Militär-Journale bis einschließlich Nr. . . der Empfang und die Ausgabe, mithin der Rest; in was der Empfang, die Ausgabe und der Rest der Conventions-Münze; in was im currenten Invaliden - Journale bis einschließlich Artikel Nr... der Empfang, die Ausgabe und der Rest, mithin in Allem zusammen bestehe, worüber die Münz-Liste einzulegen ist. Was an Ausländer-Münzen im currenten, und was im Nachtrags-Journale bis einschließlich Artikel Nr... vorhanden ist. Der der Relation zugelegte Münzzettel hat die Clausel zu enthalten: »Scontrirt, und den Rest in den oben ausgewiesenen Geldsorten richtig befunden.« §. XI. Ob die Cassa-Beamten bey der Untersuchung mit aller Bescheidenheit behandelt worden sind. tz. XII. Ob alle dießfalls nach den bestehenden Jnstruetions - Punkten vorgeschriebenen Maßregeln beobachtet worden sind. §. XIII. Bey der jährlichen unvorgesehenen Untersuchung der Depositen-Cassa des Landes- Judicii del. mil. m. sind folgende Gegenstände zu erheben: »stens: Wo diese Cassa, und Band xi. 95 Von der Cassa-Visitation. 377 Depositrn - Sassa« Untersuchung. Hkth. am 16. Dec. 804.