Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)
Von dem Stämp elw esen. 349 i3tcni: Ersuch-, EoMpaß - oder andere Schreiben, die in dem Geschäfte einer Partey von einer Obrigkeit oder öffentlichen Behörde an die andere zu was immer für einem Ende erlassen werden. »4tens: Aufkündigungen in außergerichtlichem Wege. 1 íőíeni: Berichte aller Behörden ohne Unterschied in Parteysachen. 1 Ltens: Consense, welche die Stelle aus eigener Macht, ohne Einschreitung landes- fürstlicher Bewilligung, ertheilt. i7teni : Durchfuhrs - Transite - Pässe. iLrens: Alle Expeditionen, welche über die von den Hofstellen ertheitten Gnaden oder anderen Bewilligungen, von den Länderstellen an die Parteyen erlassen werden, wie auch alle Expeditionen, die im politischen Wege von ben Länderstellen an die unteren Aernter und Behörden in Parteysachen ergehen, rytens: Grundverschreibungen, Gewähr-, Schutz-, Lehenbriefe oder wie immer nach ben verschiedenen Verfassungen der Erblande Diejenigen Urkunden benannt werden , welche bey bem Antritte des Besitzes eines untertänigen ober dienstbaren Grundes ben Untertanen ober Grundholden erteilet werben, soflcni : Grundbuchs - Extracte. 21 (leni: Landtafel- Extracte. 22stens: Steckbriefe, wenn sie auf Ansuchen einer Partey von einem Gerichte ober von einer Landesstelle erlassen werden; jedoch unterliegen alsdann nur die darüber an die Kreisämter und Magistrate birecte ergehenden Verfügungen bem Papier- stämpel, nicht aber auch die von Seire Der Kreisämter an alle Obrigkeiten ein- laufenden Kreisschreiben ober so genannten Currenden. s3stens: Die Spannzettel. Lgstens: Berggerichtliche Schurf-und Lehenbriefe. '.5stens: Zeugnisse der Sirectoren über die Prüfungen aus allen Normal-Schul-Gegen- standen. 2bstens: Zeugnisse der Präfecten über die Prüfungen aus allen Humanitäts-Classen. , §. 12982. Sie vierte Classe z u 3o Kreuzern Letrifft die Urkunden, welche nach bem Geldwerthe elassificirt werden, im Betrage über 125 bis 2ŐO fl. Auch für die aus mehreren Bogen bestehenden Urkunden, welche zum ersten Bogen den Stämpel von sieben Gulden fordern. §. 12983. In Hinsicht auf die persönlichen Eigenschaften gehören folgende Parteyen zu dieser Classe: 1 stens: Concipisten 1 stens: Rechnungsräthe 3teni: Rechnungs - Offieiale I bet) beu landesfürstlicheu Landesstellen und in anderen 4tens : Cassa-Officiere , öffentlichen oder Privat -Diensten. 5tens: Adjuncten Ltens: Protocollisten 7tens: Negistranten und Kanzellisten bet) den Hof- und Länderstellen, wie auch bet) Den landesfürstlichrn Ge fäll s- ober bey anderen öffentlichen und Privat - Abministra- tionen, Ober--Sirecticnen, Inspektionen rc. Ltens: Hanblunqs - Comis. gtens : Haus - Officiere. íotené: Magistrats - Beamte, mindere, welche nicht unter ihrer eigenen Benennung schor Ersuch--, Eompaß- und andere Schreiben. AsterhöchsteEiitschließung vom 6. Oct. 802. Hkth. am >. Avg. 8i5. H 790. Die 4. Glasse für Gcld- urkunden bis 250 fl. AllerhöchsteEntschließung vom 1. Dec. 817. Bestimmung der Partenen, für welche diese Classe nach ihrer persönlichen Eigenschaft bemessen ist. ASerh öchsteEntschließung vom 5, Qct. 802.