Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)

Von der Gränz--Proventen- Cassa-Ioi>rnalisirung. 3ig Vecichtigungsart der Der- pflegsvorschüsse, die von Feld- Regimentern rc. .ruf Rechnung der Äränz - Regimenter gelei­stet werden. Hkkh am 3. Oct. 8o3. f$ 1044. »> » 4. Oct. 8o3. I 561 i. » » 5. 3<>n. 804. B 12. * » 18. Aug. 8o4. I 4i7°. * » *4.3un.8oß. B n55. Ersatzlei stung für supernu- meräre Stabs- und Ober-Of- siciere, dann Fourrerschutzen- Monturü - Geld. Hkkh. 4M >2. 3än. 8l,. B 118. » » i3, Fed. 811, I? 46^. §. 12918. In Ansehung der Geldvorschüsse/ welche von deutschen oder ungarischen Regimentern, Corps, Brauschen an Officiere und Mannschaft der Granz - Regimenter und deö Tschaiki- ften - Bataillons auf Verpflegung oder unter einem sonstigen Anlasse geleistet werden , be­steht bey den Feld-Regimentern, Corps und Brauschen die gleichmäßige Verfügung, daß solche gegen abrheilige Individual-Entwürfe aus den Kriegs-Lassen zurück erhoben, unter die eigene Gebühr nicht eingenommen, den Gränz- Regimentern mittelst fr er gewöhnlichen Communicate eben auch nicht bekannt gegeben, sondern zn Folge der eingesührken Ordnung von der Hofkriegsbuchhaltung als auswärtiger Empfang werden vorgeschrieben werden. §. 12919. Wie der §. 12879 ßn Händen gibt, hat die ganze Verpflegung für die fnpernumerü- ven Stabs- und Ober-Officiere, dann sonstige Individuen von Gränz - Feld - Regimentern, und so auch das Fourierschützen -Monrurs - Geld für derley Stabs - Officiere tmb Hauptleute, der Militär-Fond zu tragen, woraus sich ergibt, daß der Ersatz dieser Verpflcgsgebührin hergebrachter Form eben auch monathlich aus der Kriegs - Easse einzuhohlen ist. Da dieser, so t ne bie oben bemerkten puncto, besonders auf die Nechnungsrichcigkeitder Feld- Bataillone Bezug nehmen, so geschiehet hier lediglich zur gleichmäßigen Wissenschaftsnahme die Erwähnung; wogegen dort hier­von eben auch die Sprache gesühn t und weiter berühret werden wird, wie die besonderen Erläge, es fep auf Mvnturs -, Medicamenten -, Naturalien - Ersätze und sonflige Aerariul - Deposita, deßgleichen auswärts erhaltene Verrechnungs-Vorschüsse und aus Kriegs-Cassen durch de- taschirte Compagnien oder Commando's, oder einzelne Individuen empfangene Verpffegs- gebühren, wie nicht minder daS Naturale, zu behandeln fey. §. 12920. In den Cassa Journalen -ist sich kémes anderen Bruchtheiles als der 2lchtel zu bedienen. Alle kriegscommissariatischen (Entwürfe, 'Gegenscheine und Quittungen müssen dar­nach eingerichtet seyn, und wenn doch ein ober der andere Fall, wider alles Vermutgen, «intreten sollte, so müssen die angesetzten Bruchtheile auf Achtel von der Cassa gleich selbst vebucirt, und als solche hinaus geworfen werben. §. 12921. Die proventen - Caffen haben hauptsächlich zu beobachten, daß bcy einer jeden in bem Journale ein stellenden Empfangs - ober Ausgadspost die wesentlichsten Umstände, die zur Aufklärung und Ersehung der Sachen dienen, deutlich angeführt, mithin allemahl bepgerücket werbe, auf was für ein« Zeit entweder der in Empfang bmmenie Erlag, oder aber die in Ausgabe stellende Zahlung geschehen fcp. h. 12922. Wenn den Lassen über die presenten - Journale die Hofkriegsbuchhaltungs- An m errungen zukommen , so ist das darin ?t ng e0r fr n e te genau und willig z u befolgen, auch sind darüber die zu e r st a t t en d e n <E v I aut e r u ng e n, or b e n t- l i ch und mit Anstand verfaßt, in der mittelst der Hofkriegsbuchhaltungs-Anmer­kungen bestimmten Zeitfrift gehörig einzufchicken. Um aber auch in Rücksicht dieses Gegen­standes so viel als möglich die Cassa-Manipulation zu erleichtern, so ist sich bey Erstattung der Erläuterung auf den Paragraph oder Mangelspunet der Hofkriegsbuchhaltungs-Anmerkung um so mehr lediglich zu beziehen, als das Concept von den Anmerkungen ohne dieß bey der Hofkriegsbuchhaltung in Aufbewahrung verbleibt, und daher dieselbe mir bte Anmerkungs- ■erlauterung dazu nothwendig hat. 12923 * Damit die ©affen über eine jede entstehende Frage: vb (zum Bepfpiet) dieser ober jener Betrag bereits erlegt, oder verausgabet worden s e y, oder ob die­ser ober jener etwas erhalten, oder abgefügrt habe, sich in Stand befin» Nur 2f älter - Druchcheile finD in den Cassa-3our.nulen aufzu- nehmen; was bey einer reden Jour­nals-Post anjuführen ist; über die Journale zu füh­render 3ndex; Formulare des­selben; Hk th. am 3. Oct. 8o3. B -944. SofFriegéSurfifjöltungá« 2itv merfungen nn& (frläuterun* gen;

Next

/
Oldalképek
Tartalom