Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)

Von den Coinputen. sich auch die Nothwendigkeit, die Nummernreihe zu unterbrechen, indem sowohl die Seiten des Protokolls, als auch die Quittungen bey der vollendeten Eintragung nummerirt werden können. tz. 12293. Nur in dringenden Fällen dürfen bey Computirungen Fouriere zeitlich verwendet wer­den, welche auch dann nur von lenen 9icgi meutern beyzuziehen sind, die ihre Rechnungen im Currenten haben, und daher die Founere ohne Nachtheil des Dienstes einige Zeit entbehren können. tz. 12294. Das Natural-Computs-, nebst dem allenfallsigen Nachtrags-Natural- Computs-Pro tocoll und dem Sum marin m, mit allen N a rural-und Ser­vice-Quittungen ist nach der für den ganzen Distnct geschlossenen Contributtons- Ahrechnung an die Kriegs - Cassa einzusenden. §. 12295. Die Consig Nationen über die von dem Comitat geleistete Vorspann und Deser­teurs - Taglia werden (nach dem angeschlossenen Formulare C ) nach den Regimentern, Corps und Branschen verfaßt, sobald die von dem Provincia!-Commissariate vorgelegten Bestäti­gungen (Quittungen) nach den verschiedenen Regimentern, Corps und Branschen der hierin vorkommenden Parteyen gesondert worden sind. Diese Consignationen bedürfen keiner Wiederhohlung der Summe mit Worten, und auch keiner Ausfertigung, weil dieselben in das hierauf zu verfassende Summarium zu übertragen sind, mithin sich deren Inhalt durch die angeschlossenen Quittungen, und die Summe durch den Ueberrrag in das Summarium -erprobe« muß, die Kriegs-Cassa aber die Verausgabung in dem Journale aus dem Sum­marium bewirket. §. 12296. Das Summarium über die vom Comitat zum Comput vorgelegten und annehmbar Gefundenen Vorspanns-und Deserteurs-Taglia-Quittungen wird aus der vorher gehenden Consignation versaßt: das Zusammen derselben ist unter der Ausfertigu ig des Ober- Kriegs-Commissariats mit Worten zu bezeichnen, und die Anweisung für die Kriegs -Cassa über die Journals-Durchführung beyzufügen. Die Kriegs-Cassa hat bey der Empfangs­stellung des bezeichnten Betrages auf die Uebergabe aller :n den Consignationen enthaltenen Quittungen zu halten, weil dieselbe zwar für keinen Rechnungsfehler, wohl aber für den Abgang eines jeden in dem Kriegs - Cassa - Journale durchgeführten Dokumentes verantwort­lich bleibt. Wann frei) den Compu«, runqen Fouriers zeitlich ver­wendet werden können. Hkth. am 16. Apr.8>S.V zSS,. Wohin die Natural - Com- PUlS-Protoeolle rc. einjufen- den sind. Hkth. am 8. Apr. 78,. » » 36. 2iug. 817. D 5o66. Wie die Consignationen über die von dem Eomitate gelei­stete Vorspann und Deser­teurs- Taglia zu verfassen ist; wie dasSumniariui» über die von dem Comirate zum Coin- put vorgelegten und annehm­bar befundenen Vorspanns - und Deserteurs - Laglia-Quit- tungen zu verfassen ist. Hkth.dM 16. Äug- 817.D 5o66.

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