Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)
ío8 XL VII. H a u P t st ü ck. Was zu beobachten ist, wenn Particular - Eingaben zurück bleibend was zu beobachten ist, wenn über einen Gegenstand keine Verhandlung vorkommt. Hkth.am iS. Lug, 816.N »i44« Wann Bittgesuche an Seine Majestät gelangen dürfen. Hkth.qm rb. Dec. 814. Die Regimenter haben bey allen ihren Eingaben die Regiments-Nummer beyzusetz-en. Hkth. am i6.3un. 798. » » 18.3iin. 819. 1 365. §° 12535. In jenen Fällen, w» die eine ober die andere Particular- Eingabe zurück bleibt, fuat die übrigen nicht über den dießfallsig vorgeschriebeneu Termin zurück zu behalten, sondern die abgängigen nachträglich einzusenden. §- 12536. ‘ ' Dagegen aber, wo über einen Gegenstand keine Verhandlung vorgekommen ist, wird ke ine Eing abe erforderlich, sondern eS muß in dem Eingabenverzeichniffe die betreffende abgängige Eingabe als abgängig bemerkt werden, weil nichts vorgefallen ist. h. 13537. WaS nun sonstige Eingaben, nähmlich Bittgesuche betrifft, die in irgend einer Beziehung mit dem Dienste stehen, so dürfen solche ohne vorläufige Bewilligung des Vorgesetzten Regiments-, Corps- ober sonstigen Commando's an Seine Majestät nicht gerichtet werden, weiches genau zu erwägen hat, ob für das betreffende Gesuch wirklich solche Gründe sprechen, daß ein Einschreiten bey seiner Majestät gemacht werden könne. In jedem solchen Gesuche, zu dessen Uebcrreichung das Vorgesetzte Commando die Bewilligung schriftlich ober mündlich nicht zu verweigern hat, hat der Bittsteller auözudrücken, daß er mit Vorwissen seines Commando's diesen Schritt unternehme. tz. 12538. Jedes Regiment hat auf allen Ständen und Eingaben, nebst dem Nahmen des Inhabers, und der Bataillone und Corps, dann dem Nahmen der Commandanten, auch die ihm bestimmte Nummer anzusetzen. J “