Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 11. (Wien, 1822)
XLVI. Hauptftück. V o n den K a n z e l l e y - S p e s e n. $o3 §. i25o8. wit n o thigen Kanzelley-Spesen sind mit Beobachtung der genauesten Wirth- schaft und der guten Qualität mittelst Abschließung vortheilhafter Conrrac^ te an sich zu bringen. An jenen Orten, wo wegen Lieferung derselben keine Contracte abgeschlossen werden können, ist der Bedarf derselben durch Handeinkauf beyzuschaffen; jedoch ist in diesem Falle vorher mit dem Feld-Kriegs-Commissariate die Rücksprache zu nehmen, und von demselben die Bestätigung in Betreff dieses Umstandes zu verlangen, womit sodann die Rechnung zu legálist- ren ist. §. 126109. Die Zahlung über die Kanzelley-Spesen, welche geliefert werden, muß gleich mit jeder Abnahme und bezugsweise Lieferung erfolgen, und darf daher in keinem Falle vierteljährig oder noch später geleistet werden. §, 12510. Nebst der Hofstelle können die Lander-General-und Militär-Commanden, dann die Stadt-, Platz-, Transports- und Festungs-Commandanten, so wie überhaupt alle jene, welche kein bestimmtes Pausch - Quantum beziehen, und auf Kanzelley-Spesen voin Aerarium einen Anspruch haben, wenn sie anders nicht im Orte des General - oder Militär- Comman' do's sind, in welchem Falle sie von .da ihre Bedürfnisse abfassen müssen, den Ankauf der Kanzellcy - Spesen, welche von Zeit zu Zeit nöthig werden, besorgen. h. 12611. Von dem in den Kriegs-Kanzelleyen befindlichen Vorrathe an Schreib-Materialien und sonstigen Kanzelley-Spesen können gegen Quittung zum nöthigen Dienstgebräuche von Zeit zu Zeit abfaffen, und zwar: Der eommandirende General und sein Stellvertreter. Das Militär-Departement. » politische - Departement. » Kriegs - Comnnssariat. » Natural -- Verpflegs - Departement. » Justiz-Departement. Die Militär - Appellations - Gerichte in der Gränze. » Ministerial-Operations- und Detail-Kanzelleyen im Kriege sammt dem ihneü zur Besorgung, der Geschäfte beygegebenen Personale. Der dirigirende Staböfeldarzt. Die Kriegs-Cassa, Das Garnisons - Auditoriat, ' V-rpsi-g«- und B-tt-n-Magazin, si- sich im Ort- t« öle,,«abCom. Di- V-rpfl-gs-D-part-K-ntS-Cassa, ^ manda S b-findr». Der General - Quartiermeister - Stab, Das Stabs-Stockhaus, Die selbstständigen Transports - Häuser, > XLVI. Hauptstt'tck. Von den Kanzelley- Spesen. Ankauf der KaszeVey- Speserr: was insBesvndere dabey $s beobachten ist; von wem der Ankauf geschehen darf. Hkrh. am 3o. Oct. 8oj. 1 5oo-. Welche Vranschen und Individuen aus dem Kriegskan- zrlley - Dorrathe abfaffen können. Hkth. am >9-. März 796. ,» » >». Oct. 8o5.1 5/(8 >1 S. Apr. 8»,. i iöl»'