Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 10. (Wien, 1821)
356 XXXVIlf. Hauprftück. Lifte ist jedes Mahl ein Pare ebenfalls an das Armee-General-Commando ein- zusenden. Für die Einsendung dieser Liften von jenen Gefangenen, die im Haupt- Quartiere beym Stabsstockhause ausgenommen werden, hat der General-Quar- tiermeister-Stab, und von den nicht dahin Gelangenden der detaschirte Corps- Commandant zu sorgen, und strenge darauf zu halten. Damit die Nahmen richtiger erscheinen, ist es am besten, solche durch einen feindlichen Gefangenen selbst eintragen zu lassen. 3tene: Wo immer unsrige oder feindliche Gefangene beym Haupt-Corps oder bey eine m deraschirten Corps auf den Vorposten ausgeliefert werden, haben die Corps- und Vorposten-Commandanten vorzüglich dafür zu haften, damit von jedem solchen Transporte, gleich nach geschehener Uebergabe, eine vom Uebernehmer bestätigte nahmentliche Liste an das Armee - General - Commando einbefördert werde, worin die Bemerkung enthalten seyn muß, ob die Gefangenen förmlich ausgewechselt, oder nur auf Abrechnung ausgeliefert worden sind. Im letzten Falle stellen die feindlichen Officiere ihre Reverse (nach dem vorgeschriebenen Formulare) aus, und bey den Gemeinen wird die Bedingniß in der Uebergabs-Liste bemerkt, »daß sie vor ihrer Auswechselung nicht dienen dürfen.« Die Nichtstreitenden bestimmt der zwischen beyden Auswechselungs-Commissionen geschlossene Tractat, und es gehören zu dieser Classe, nebst allen nicht in Reihe und Glied ausrückenden Parteyen, auch die Spiel - und Handwerksleute, so wie das Fuhrwesens-Personal, mit Ausnahme der das Geschütz führenden Leute. Prasentirungs- oder Revisions- Liste über nachstehenden feindlichen Kriegsgefangenen. SBecben verpflegt mii n Sag ö r t JU « ~ E • ber ©efcmgem bet ^ ^ o • mos faglii 55 SS 5 ** djer 2InmerEung. ne^mung ober GJefaugett* — «- <3 djer ßö$* Ú 2SerpfIegtmg. nef?mung. cn JU £ ©age. nung. ÍU CS JO O & ‘ JU sOs •+-» o © SS fl. Er ff. Er