Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 9. (Wien, 1821)
34 XXXV. Haupt st ü ck. VII. Abschnitt. EintheiUmg der Schulstunden ; Moralische Bildung der Knaben inBeziehung auf ihren künftigen Stand. Hkth.am >. Teb- 810. w m. Religion. Htlh.am 1. 5f5. 810. w in. » * 1 i.3SÄrj 8* 1. L 1198, PatristiemuZ; §. 9457. Der Unterricht in alten v 0 rb e n an nte n G e g e n st a n d e n muß so einge- theilt werden, daß die Knaben nicht durch zu langes Sitzen gequält, und ihr Körper in der Entwickelung seiner Kräfte und seines Wachsthumes gehindert werde. Wie der Unterricht daher stundenweise eingetheilt, und mit der nöthigen Leibesübung und Bewegung vereinbaret werde, bleibt der Bestimmung des Regiments - Comman- danten selbst überlassen, weil es hierbey viel auf die Lehrstunden in den öffentlichen Normal-Schulen und auf sonstige Local-Umstände ankommr. §. 9458. Wiss enschaftlicher Unterricht allein, wenn er auch einen noch so guten Fortgang hätte, würde jedoch dem Zwecke des Institutes nur halb entsprechen, wenn nicht damit auch Bildung des Herzens und Erwerbung aller jener Tugenden verbunden würde, die dem Krieger allem Kraft un.d Muth gewähren, den mancherley Unannehmlichkeiten und Gefahren seines Standes entgegen zu gehen, und sie mit Standhaftigkeit zu ertragen. Ohne Religion, Gefühl für National-Ehre und Anhänglichkeit an den Monarchen kann kein wahrer militärischer Geist bestehen. Diese Gefühle bey den Knaben zu erwecken, und in ihnen zu unterhalten, muß ein Hauptgegenstand der militärischen Erziehung seyn. lieber das Benehmen der Lehrer und die in dieser Hinsicht anzuwendende Methode findet man Folgendes zu bemerken. §. 9459. Die erste Grundlage der Moralität des Menschen ist Religion. Sie ist für den Soldaten doppelt nöthig, da sie in ihm das Gefühl für die Tugend erhält, ihm in Gefahren Muth, in Leiden Trost gewährt, und in ihm bey Anfechtungen dieFurcht vor höheren Strafen erweckt. Die Pflichten derselben müssen daher den Zöglingen tief eingeprägt werden, und es rst nicht genug, den Unterricht darin auf jenen der Normal-Schule zu beschranken, sondern der Regiments-Capellan hat sich noch ins Besondere damit zu befassen. Dieser muß daher öfters, vorzüglich an Sonn-und Feyertagen, das Institut besuchen, die Zöglinge von allen fünf Elasten prüfen, sie mit dem Geiste des wahren Christen- rhums verrraur machen, ihnen die Gebethe der Religion als die ehrwürdigsten darstellen, und jedes Mahl die Grundsätze derselben auf die de»n Militär obliegenden Pflichten besonders anwenden. Auch außer dem müssen die Lehrer und Aufseher darüber wachen, daß die Knaben keine vorgeschriebenen gottesdienstlichen Handlungen versäumen, und ihnen mir Ehrfurcht und Andacht beywohnen, keine gotteslästerlichen, der Religion sowohl als den guten Sitten widerstrebenden Flüche ausstoßen. Bey «katholischen Knaben ist sich nach dem Toleranz-Patente zu benehmen, und an zenen Orten, wo ein Geistlicher von ihrem Glaubensbekenntnisse vorhanden ist, diesem der Zutritt in das Erziehungshaus zum Unterrichte solcher Knaben zu gestatten. Wenn hierzu keine Gelegenheit bestehet, muß gesorgt werden, diesen Knaben, ohne ihnen eben eigene Lehrbücher nach ihren Grundsätzen in die Hand zu geben, bloß die allgemeinen Grundsätze des echten Christenthums beyzubringen. §. 9460. Anhänglichkeit an den Monarchen und die innigste Ueberzeugung von der Vortrefflichkeit der vaterländischen Verfassung und der daraus folgenden allgemeinen Glückseligkeit erzeugen den Patriotismus. Dieser muß bey den Zöglingen auf das lebendigst- angefacht und unterhalten werden. Die Lehrer können diesen Zweck erreichen, wenn sie die Knaben aufmerksam machen auf die väterliche Liebe und Sorgfalt, mit welcher der Monarch alle seine Unterchanen zu beglücken sucht; auf die vielen vortrefflichen Einrichtungen, als eben so viele Beweise davon; auf die Wohlthat selbst, welche ihnen durch die Erziehung und Ausbildung auf Kosten des