Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 9. (Wien, 1821)
Von de« Militär-Regi ments-Er Ziehung sh äusern. 3t Unterricht in militärischen Gegenständen; in Böhmen, Mähren, Nieder - Oesterreich, Galizien und Inner-Oesterreich, wie bisher, bey der Landesstelle unentgeldlich anzusuchen sind, für die übrigen Länder-und Gränz- General -Commanden aber, so weit solche nicht ebenfalls unentgeldlich zu erhalten seyn dürften , auf Kosten des Fonds der Regiments - Erziehungshäuser angeschafft werden müssen. Unter den für die sste Classc der Erziehungshäuser bestimmten Lehrgegenstanden ist auch das Fach der Geschichte aufgeführt, welches nach dem allgemeinen Lehrplane der erbländischen Provinzen nicht zu dem Normal-Unterrichte gehört, sondern erst-an dem Gymnasium vorgetragen wird. Da zu Folge der Instruction die Erzichungsknaben in jeden der vier ersten Elasten zwey, in den letzten aber vier Jahre zu verbleiben haben, so ist der Unterricht in der Geschichte dergestalt abzutheilen, daß in der 4ren Classe, die Knaben mögen nun die öffentlichen Schulen besuchen oder nicht, von dem Erziehungshaus - Commandanten, oder einem der Lehrer, von dessen zureichender Ausbildung und Mittheilungögabe der Comman- dant überzeugt ist, über folgende, für Gymnasien vorgeschriebene Lehrbücher: »Elementar- Buch, die Geographie und Statistik (im 8, Band yote Seite), dann über das Lehrbuch der alten Staaten-und Völkergeschichte (6Z2te Seite), auf eine faßliche Art Lesestunden mit den gewöhnlichen Wiederhohlimgen gegeben werden. Z. 9449. Der Unterricht in den eigentlichen militärischen Gegenständen ist für die fünfte Classe bestimmt. Er begreift folgende Gegenstände: 1. Uebung in Verfassung aller Gattungen von Dienstaufsätzen und Tabellen. 2. Erlernung des Epercier - Abrichtungs - und Dienst - Regulaments. 3. Die Anfangsgründe der Planimetrie. 4. Die Lehre vom Felddienste. 5. Fortgesetzte Leseübungen. §. 9460. Der Unterricht in der Planimetrie, so wie die Lehre vom Feld diensie, hat der Jnspections - Officier selbst zu übernehmen. In Ansehung der ersteren handelt es .sich nicht um tiefe Kenntnisse, sondern bloß um Vorbegriffe. Bey dem Unterrichte kann das den Regimentern bereits hinaus gegebene Werk des Feldmarschall - Lreutenants von Unterberger, unter dem Titel »Anfangsgründe der Planimetrie, «zum Grunde gelegt werden. 9461. Für die Lehre des Felddienstes sind die im Jahre 1806 erschienenen Beyt räg e z um praktischen Unterrichte im Felde zu benutzen, und zwar das erste Heft, welches von Ausstellung der Posten und Patrouillen auf verschiedenen Terrains handelt, mithin vorzügliche Belehrungen für den Unter-Officier enthält. Eigenes Nachdenken wird dem Lehrer die Mittel angeben, seinem Unterrichte durch prackische Ue- brmgen auf dem freyen Felde, z. B. bey Spaziergängen, die nöthige Anschaulichkeit zu verschaffen, und er wird dabey nicht selten Gelegenheit finden, die jungen Leute noch mit anderen für ihren künftigen Stand nützlichen Kenntnissen zu bereichern, B. von der Lehre: Anwendung der einfachsten Meßwerkzeuge, der Uebung des Aug enni aßes, durch Abschreitung der Distanzen, und mehreren anderen Gegenständen, -deren Bekanntschaft den Zögling um so fähiger machen wird, jedem Dienstaufrrage, der ihm einst als Unter-Officier, mithin als Anführer einer kleinen Truppe vor dem Feinde, ertheilt wird, gehörig Genüge zu leisten. §. 9452. Zu Leseübungen muß für diese Classe eine Lectüre gewählt werden, welche nicht allein den jungen Leuten zum Muster eines guten Vortrages dient, sondern auch lehrreichen, wissenschaftlichen und moralischen Inhaltes ist, hierher gehören z. B. vaterländische in ber Planimetrie; üser den Felddienst >* 6«n ÄnaSen ju öen feüfcuttgen an Cie §«ni> 4« g<í fcen ifi;