Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 8. (Wien, 1821)
Von bem Spitals - Aufsichts - Pers ouale. 3? Da die bisher bestandenen Eingaben die Daten zu dieser' von Seiner Majestät allerhöchst anbefohlenen doppelten Uebersichts - Tabelle nicht gewähren, so findet der Hofkriegsrath die Einsendung nachstehender Eingaben anzuordnen nöthig. Jedes vom Anfänge des Militär - Jahres ^ an bestandene Militär - Spital, oder jedes, welches im Laufe des Militär-Jahres errichtet wird, hat, ohne Unterschied der Gattung -der Benennung und Größe, mrt Ende des Militär-Jahres einen T o tal-R ap p o rt über den verbliebenen Krankenstand, Zuwachs, Abgang, durch Genesung, Transferirung, Desertion, Tod, und endlich den verbleibenden Stand der Kranken, mit der Abtheilung in Kranke und Reconvalescenten, einzusenden. In diesem Rapporte ist ins Besondere bey der Zahl der Kranken und der Gestorbenen ersichtlich zu machen, welche Zahl dem effectiven Stande der Regimenter, Bataillone und Corps angehört, und welche Zahl Individuen von verschiedener Gattung , die nicht zum effectiven Stande der Regünenter, Bataillone und Corps gehören, betrifft. Diese Rapporte sind höchstens in der Hälfte Novembers (nach abgelaufenem Militär- Jahre) an das General-Commando einzusenden, welches sie zu sammeln, darüber einen Total-Au sw eis zusammen zu stellen, und diesen mit sden Particular-Rapporten unvermeidlich, und längstens in den ersten 10 Tagen des Monathes December, dem Hofkriegsrathe einzusenden hat. Sollte im Laufe des Militär-Jahres ein Spital ganz aufgelöset werden, so hat dasselbe den Rapport bey seiner Auflösung zu verfassen, statt der Rubrik: Verbleibender Krankenstand die bewirkte Abgabe, die bey der Auflösung vorhandenen Kranken an das bestimmte Spital anzuführen, und diesen Rapport an das General-Commando einzusenden, wo derselbe bis zu Ende des Militär-Jahres zu behalten, und alsdann zu dem zu verfassenden Hauptausweise zu nehmen seyn wird. Jedes Regiment, Bataillon oder Corps, worunter auch die Grenadier-Bataillone abgesondert für sich zu nehmen sind, hat an das General-Commando einen Ausweis einzureichen, der den im Laufe des Militär - Jahres fest gesetzten und bestandenen effectiven Stand, die Anzahl der Verstorbenen bey jeder der vorgenannten Truppenabtheilungen, und zwar mit denAbtheilungen: Gestorben im Regrments-Spitale; in auswärtigen Spitälern; auf Urlaub, dieZahl der auswärts Kranken, vonwelchen am Tage der Einreichung des Rapports noch keine bestimmte Kenntniß der Genesung oder des Todes vorhanden war, enthalten muß. Die Rapporte sind nach den nachstehenden Formularen Nr. 2 und 3 mit der größten Genauigkeit zu verfassen, und mit der pünctlichsten Einhaltung der Termine einzusenden. tz. 7959. Vorzüglich muß der Commandant suchen, seine Untergebenen, und besonders die Kranken- Wärter, durch Ermahnungen und leichte Bestrafung zu ihrem Dienste zurück zu führen, und nur bey wiederhohlten Vergehungen zu strengeren Bestrafungen schreiten, aber, soviel als möglich ist, die Züchtigung durch Stockstreiche vermeiden, damit das Haus der Hülfe und Liebe nicht in ein Zuchthaus umgestaltet werde. Große Vergehungen, die eine nachdrückliche Bestrafung verdienen, müssen durch die Spitals Commission, mit Zuziehung zweyer Jnspections-Officiere, entschieden werden; Criminal- Verbrechen hingegen werden der höheren Behörde angezeigt. H. 7960. In das Regiments - Spital muß jederzeit ein Unter-Lieutenant und ein Führer, und nach Umständen, besonders wenn das Spital über »oo Kranke zählt, selbst einHauptmann mit den erforderlichen Aerzten und Krankenwärtern commandirt werden. Der sonach als Commandanr angestellte Officier muß alle mögliche Sorge tragen, daß sowohl die Kranken, als die Wiedergenesenden, versorgt werden. Zu diesem Ende muß er alle Tage Früh bey den Anordnungen des Regiments-Arztes und bey der Anwendung der Arzeneyen, zu Mittag bey der Austheilung der Speisen und Getränke, und endlich auch am Wie bey Bestrafungen vor- zugehenüst. Hkth. am 8. 2rpr. 806. L i3£6 » 2 z6, 2Í j.C. 810, L 174» Obliegenheiten des Comman- danken eines Regiments- SpitalsHkth. am ».Sep. 807.