Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 8. (Wien, 1821)
XXXI. Hauplstück. XXI. Abschnitt. 14<> §. 8287. Nachdem die Waaren, welche durch die vorgeschriebcne Zeit vereiniget werden müssen, in die Contumaz -- Magazine mit sorgfältiger Behutsamkeit gebracht worden sind, geschieht die Eröffnung, Vermengung, Uebermischung, dann Umwendung. Bey Seiden-und Geißhaarballen nimmt man die erste Eimvickelung weg, schneidet die innere kreuzweise an den Ecken auf, und kehret solche alle Tage um, damit die Luft auf allen Seiten durchstreichen kann. Bey Schaf-, Baumwollen-, Leinen - und dergleichen Ballen eröffnet man die Ernwicke- lung oben, und ziehet die Waare in die Höhe, jedoch auf solche Art, daß sie wieder hinein geschoben werden kann, und eS keines neuen Umschlages bedarf. In der Mitte des Ballens eröffnet man ein Loch in der Weite, daß ein Arm hinein gesteckt werden kan», und legt die Waare an einen Orr, wo ein beständiger Lufrzug ist. Täglich müssen die Reinigungsdiener mit dem Pír me hinein fahren , die Ballen von einem Orte zum anderen übertragen, nicht über 4 Schuh hoch über einander legen, auch öfters darauf ihre Nachtruhe nehmen. Die gesponnene Baumwolle, Kamehl -, Castor-Haare und dergleichen Ballen und Packe müssen von allen Banden aufgelöset, und nur der mittlere Bund, damit der Busch nicht verändert werde, unberührt bleiben, hierauf wird die Eimvickelung zuerst an der einen Seite ganz aufgetrennet/ und durch ein dazu erössnetes Loch mir dem Arme bis in die Mirre hinein gegriffen; nach halb vollendeter Contumaz aber die erste Eröffnung wieder zuge- «ähet, der Ballen umgekehrt, auf der anderen Seite geöffnet, und eben so mit hinein go>- fteckrem Arme täglich ausgelüftet. Tücher, Borten, baumwollene Zeuge, überhaupt alle seidenen, wollenen, leinenen und gewebten Manufactur-Waaren werden aus der Einwickelung, den Säcken und Kisten heraus genommen, Stück für Stück durch die Hände geführt, und über einander in Haufen gelegt, diese aber täglich verändert, und alle Stücke umgekehrt, wo man überdies täglich rn jedes Stück, wenn es thunlich ist, mit dem Arme hinein fahren muß, jedoch dabey sich in Acht zu nehmen hat, daß die Waaren nichr beschädiget, und vorzüglich die Presse nicht verändert werde. Ist die Maare in Säcken, so müssen die Stricke und Bänder aufgelöset, und besonders gelegt werden. Die Federbüsche löset man auf, und verwahret die Bänder besonders, die Büsche selbst aber werben auf einander gesetzt, täglich der Ort verändert, und durch die ganze Conrumaz- Zeit, jedoch ohne sie zu beschädigen, oder die Form zu verändern, fleißig umgekehrt. Die feuchten Häute legt man zu 5o und 100 Scück auf einander, in einem Hofe des Lazarethes, und nach geendigter Contumaz werden solche Stück für Stück umgekehrt, und hierdurch ein neuer Haufe gebildet. Alle Ochsen- und andere Häute legt man stück- oder buschenweise über einander, verändert täglich den Ort, und führet ein jedes Stück durch die Hände; ohne sich demnach auf übliche Gewohnheiten oder ergangene frühere Verordnungen zu binden, werden Haute von was immer für Gattungen in die Contumaz eingenommen , und durch die Luft behurhsam, während der vorgeschriebenen, nach Beschaffenheit der Umstände bestimmten Contumaz.-Perioden, mir der Vorsicht jedoch gereimget, daß, wenn die rohen, noch gar nicht gearbeiteten Schaf-, Bock- und Geißfelle, besonders im Sommer, einen gar zu großen unerträglichen Gestank verursachen würden, solche den Umständen nach von dem Director, wohl gar von der Contumaz-Station ab- und zurück gewiesen werden sollen. Die Einfuhr der Rinderhäute aus Provinzen, wo eine Viehseuche herrschet, ist ganz verbothen, wenn sich der Eigentümer nichr etwa der vorgeschriebenen Reinigungs-Methode ui Gegenwart der Contumaz - Beamten auf eigene Kosten unterziehen wollte, wornach derley Häute durch 24 bis 48 Stunden mit Lauge oder Kak, Salz- oder Pllaunwasser gedeiht, und nach Verlauf dieser Zeit in freyer Luft wieder getrocknet werden müssen. Der ganze Blättertabak wird in dem Contumaz - Magazine, zu 4 oder 6 Schuh hoch, über einander gelegt, jedoch der Sack, wenn er von Roßhaar oder Leinwand ist, nicht eröffnet; ist er aber von einem anderen Materiale, so muß er eröffnet, und die äußerlichen Bän- ÍSorfdjri t, wie tie gifffangenDen S33«raren $u reinigen f?nö. i. 3än.77o.-» » 6.2fjsr. 815, B 1S10. i >» ■» 3o. ®cp. 8i x. B 3o3o .