Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 8. (Wien, 1821)

Von den Co ír tu rn az-Anstalten. «33 durch Erstreckung eines Theiles der vorbeschriebenen-Periode gereinigte Verdacht wieder er­neuert , und er muß mit dem neu Angekommenen die Contumaz wiederhohlt beginnen. Die Gebäude sind solcher Gestalt zu errichten, daß, nebst der genauesten und durch un- durchbrechliche Verschließungen versicherten Absonderung, auch alle jene Bequemlichkeit vor­handen sey, die daselbst zur anständigen Verpflegung bey Tag und Nacht unentbehrlich er­fordert wird. §. 8255. Nebst der in dem vorher gehenden Paragraphe bemerkten Beschaffenheit der Gebäude ist ein besonderes Augenmerk darauf zu richten , daß die in die Contumaz Tretenden von allen jenen Personen, welche sich mit ihnen nicht zu vermischen haben, durch zureichende Ver­schließungen abgesondert seyen, und es dürfen mit denselben gemeinschaftlich nur allein die erponirten Reinigungsdiener umgehen, welche sich in die Contumazen mit zu verschließen, und die Reinigungszeit zu erstrecken haben, ohne daß ihnen gestattet werden darf, sich wäh­rend dieses Termins jemahls auS solchen Verschließungen zu entfernen. tz. 8266. Geistliche, Aerzre, Ueberreiter, Aufseher, deßgleichen auch der Contumaz-Direktor selbst, dürfen sich mit den Contumazisten nicht vermischen, sondern haben ihre Amtspflichten dergestalt zu verrichten, daß sie weder einen der Contumaz unterworfenen Menschen, noch Vieh oder Maaren berühren, widrigen Falls sie sich selbst der Contumaz - Periode unterzie­hen muffen, und daher gegen andere in der nähmlichen Contumaz-Periode nicht eingeschlos­sene Parteyen ihre Amtspflichten zu erfüllen außer Stande wären. h. 82Z7. Um nun diesen auszuweichen, müssen dieselben ihre Verrichtungen mit der gehörigen Aufmerksamkeit vollziehen, und dafür sorgen, daß die Wohnungen mit solchen Vorsichten angelegt und hergestellet werden, daß hieraus keine Unordnungen erfolgen. In dieser Betrachtung müssen die Contumaz-Wohnungen mit Gittern versehen wer­den , durch welche der Arzt die Visitation in der Entfernung vornehmer«, und der Direktor oder andere mit der erforderlichen Vorsicht die Contumazisten sprechen, sie befragen, und ihnen die Nahrungsbedürfnisse von außen ohne alle Vermischung zubringen lassen können. Dasselbe gilt auch von dem Visitations-Zimmer. §. 8258. Die Contumaz - Gebäude, vorzüglich sowohl die Magazine, Scheunen, Schupfen, als die Wohnungen der Beamten, sind immerwährend im baulichen und ihrer Bestimmung angemessenen Stande zu erhalten, und darauf zu sehen, daß durch die geringe Verwahrlo­sung nicht dem Staate in der Folge größere Auslagen verursacht werden. Zu diesem Ende kann der Contumaz-Direktor Ausbesserungen, welche auf Ein Mahl den Betrag von zwanzig Gulden nicht übersteigen, wenn sie keinen Aufschub leiden, gleich selbst vornehmen lassen, größere Herstellungen aber, deren Erfordernisse immer schon längere Zeit voraus gesehen werden können, müssen unter Beylegung der Plane, Vorausmaße und Kostenüberschläge höheren Ortes zur Begnehmigung eingereicht werden. Die von dem Contumaz-Direktor bestätigten Handwerks-Conten über die Gebäude werden von den Dreyßigstärytern bezahlet, und in den Rechnungen derselben als ordinäre Ausgaben aufgeführt. §. 8259. Der jeweilige Contumaz-Direktor muß ein bescheidener, ehrliebender, der Trunken­heit nicht ergebener Mann seyn, der dem wichtigen Amte, dem er vorgesetzt ist, mit alle­zeit gleicher Aufmerksamkeit und ununterbrochen obliegen muß; er hat sich die beträchtlichen Folgen, die durch das mindeste Versehen seiner Seits entstehen können, wohl zu Gemürhe zu führen, die ihm Untergebenen zur Erfüllung ihrer Pflichten strenge zu verhalten, und hierin durch eigenes Beyspiel vorzugehen, auch Hey strenger Verantwortung und schwerster SBorauf bei» 6cn ©ontumcu jiften SefonDerá Riirfiicpt neunten iff. am *. 3nti. 77*. SBefdje 3nfei»iinieit fid) tmt Öen Sontumajtften ni$t m* mifdjen dürfen. am ». 3än. 770. 9Sorfid)tett Sei) Der Jtnlr gung Ser gontumajen. 6ftf>. am 77o. a?cw Sen Reparaturen 6er ßontumai i@ebäu&e. £ftf>. am *• 3än. 770. (figenfctjaffen, meld;e ein (Sontumaj * SDirector 6efi$t» mufi, unC Obliegenheiten bet* felben. #ftf>, am *. 3<m. 770,

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