Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 7. (Wien, 1821)
An Sonntagen sind die Unter-Officiere über das, was den Dienst, betrifft, zu befragen und zu belehren. Hkth. an« 3. Feb. ?83, D 336. Holz - und Material - Bey- schaffung. Hkth. am 3. Feb. 783. d 336. verfügen habe, welches in der möglichsten Geschwindigkeit zu geschehen hat, wie solches gleichfalls bey dem Gefreyten gesagt worden ist. Wenn aber in jener Gegend, wo das Feuer entstanden ist, ein Depositorlum oder Magazin in der Nahe wäre, »velches gerettet werden könnte, so hat derselbe, ohne ferneren Befehlzu gewärtigen, solche Anstatt zu treffen, daß bey den zurück bleibenden Zügen einige Mannschaft gelassen, die übrige aber zur Fortbringung des ararischen Gutes mit allem Ernste verhalten werde. §. 6557. So oft ein Mann zuwachst, oder vom Urlaube einberufen wird, sollen demselben in Gegenwart der übrigen Mannschaft die Satzungen vorgelesen, und sodann der Eid abgenommen werden. Wenn sich aber dieses während eines Monathes nicht ereignet, so sind die Satzungen zu Anfang eines jeden Monathes der gesammten Mannschaft vorzulesen. §. 6558. Eben so sind auch an den Sonntagen die Unter-Officiere und Gefreyten vorzuneh. men, und über die Art und Beschaffenheit der Bestandtheile zu befragen, von dem, was den Fuhrwesens-Dienst betrifft, zu belehren, und solcher Gestalt in derKenntniß von allem Erforderlichen zu erhalten. Die kleine Montur kann am füglichsten Sonntags visitirt werden. §. 655g. WaS nun die Holz- und Matéria l-Beyschaffung betrifft, so muß solche entweder aus den Depositorien oder in dringenden Fällen durch eigenen Ankauf geschehen. Ueberhaupt aber setzt sich derjenige Officier schon einer Verantwortung aus, welcher derley Bedürfnisse erkauft, wenn ihm Gelegenheit vorhanden ist, solche aus einem Depot gegen Quittung und Gegenschein,, die unter Einem Datum ausgefertiget seyn müssen, zu empfangen. j Wenn es aber unumgänglich nothwendig ist, derley Bedürfnisse für bares Geld anzuschaffen, so ist hierbey nicht nur die genaueste Wirthschaft zu beobachten, sondern es muffen alle diese Ankaufs - Dokumente entmebev von einem knegscommissariatischen oder von einem Verpflegsbeamten, in deren Ermangelung aber von der Ortsobrigkeit oder den Geschwornen coramisirt, nach Maß des Geldbetrages aus Stampelbogen verfaßt, und solcher Gestalt der Rechnung beygeleget werden, welche jedes Mahl den fünften des folgenden Monathes bem Rittmeister zur weiteren Einsendung einzureichen ist. Hierbey ist noch anzumerken, daß besonders bey Anschaffung der Holztheile sehr sparsam vorgegangen werde, indem es unverantwortlich wäre, z. B. neue kleine Theile beyzu- schaffen, «venn sie aus alten, bey der Division v-orhandenen, zerbrochenen größeren Theilen erzeugt werden könnten. XX. Hauprstück. I. Abschnitt. §. 656o. Zur Conservation der Geschirre, und wie sich bey der Ein sch m ieru n g derselben zu benehmen ist, dienet Folgendes zur Richtschnur: Zur Einschmierung des Alauns - und «veißen Leders nimmt man zwey Drittel Klauenoder Knochenschmalz und Ein Drittel Unschlitt. Dwses wird unter einander zerlassen, und das Riemenwerk damit eingeschmieret; jedoch ist «vohl darauf zu sehen, daß das Fett nicht warm, vielweniger heiß gemacht, auch nicht allzu viel genommen werde. Es muß mit der Hand eingeneben, und da, «vo Schnallen oder Ringe sind, müssen diese umgedreht und gerüttelt werden, damit der Rost nicht emfressen kann. Die Quantität ist nach der Anzahl des Riemenwerkes zu bestimmen. Um die Sättel und Kummeter einzuschmieren, nimmt man zehn Pfund Klauen - oder Knochenschmalz und Ein Achtel-Pfund Frschthran. Erst bann, wenn das Klauenschmalz zerlassen ist, wird der Fischthran hinein gegossen, hernach ein wenig davon auf die Sattel und Kummeter aufgeschmieret, und mit den / 2>er ne« jutt>ad?fen5en2Jtamti fctjaft finb Sie ©afcungen »er* iulefeu unö öer «f jö abjunel)* rueh. Qttfy. am 3. 3eb. 733. d 336. (5«nfer»ation Ser ©efdjirte unö (Sinfctymimtngßerfelben. am 3. Seö. 783, D 336.