Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 7. (Wien, 1821)

XX. Hauptftück. I. Abschnitt. So Kurz gefaßte Belehrung für den Thierarjt hinsichtlich der Behandlung der marsden Pferde. Hkth. am 3. Feb. 783. d 336,. seine Pflicht auf das genaueste zu erfüllen, den Umstand gerade zu untersuchen, und jedes Mahl seinem Vorgesetzten Officiere den verlaß lichsten Rapport zu erstatten, welcher die Sache nach Befund bis an den Commandanten melden wird. §. 65i5. Dem Thierarzte ist nach der Anzahl der kranken Pferde ein Schmidgesell, und so auch von den Beyläufern die erforderliche gemeine Mannschaft nebst einem tüchtigen Unter -Offi- ciere, welcher auf die Leute und Pferde sehen muß, beyzugeben. Die kranken Pferde müs­sen so untergebracht werden, daß sie in den Stallungen oder Scheunen bequem stehen. Der Thierarzr muß beurtheilen, ob die zu ihm gebrachten kranken Pferde (denn die mar oben, welche sich bald wieder erhohlen, bleiben bey den Divisionen) vollkommen zu curiren möglich sind, und ob die Cur -- Spesen nicht etwa mehr kosten würden, als der Werth der Pferde ist. Im letzteren Falle hat er dem in der Gegend das Fuhrwesen commandirenden Rittmeister die Anzeige zu machen, damit durch den vorgeschriebenen Weg entweder ihre Abgabe an das Land, oder ihre anderwertige Außerstandbringung veranlaßt werde. Die rotzigen, mit verdächtigen Drüsen oder unheilbaren Gebrechen behafteten Pferde, welche der Landmann nicht brauchen kann, werden gerödtet, und somit nur noch diejenigen zur Cur beybehalten, deren Herstel­lung dem allerhöchsten Dienste vortheilhaft ist- Das Erste, was der Thierarzt verrichtet, ist die Abtheilung der Thiere in besondere Ställe. Diejenigen, welche mnerliche Krankheiten haben, werden von denen, die mir Wunden oder Schäden behaftet sind, getrennt, nur be­sonderem Fleiße aber von den übrigen diejenigen, welche krätzig oder schäbig sind, abgesondert. Nach der Beschaffenheit der Krankheit werden die Medicamente gereicht, die Verwundeten verbunden, und die Schadhaften operirt, welches nur von der Einsicht des Thierarztes gelei­tet werden kann. Da jedoch Alles von der guten Einrichtung des Verfahrens abhängt, und ohne eingeführte Ordnung nichts gut gehen kann, so ist Folgendes zu beobachten: Frühe zur gewöhnlichen Fütterungszeit wird den kranken Pferden die Streue aufgehoben, alsdann die Krippe oder der Hafer-Tornister gereiniget, den Pferden, welche Fieber bey ihren Wunden und mnerliche Krankheiten £aben, das Maul und die Zunge mit kaltem Wasser gewaschen, der Hafer gestäubet, und darauf zu fressen gegeben. Wenn dieses geschehen ist, so werden die kranken Pferde auf das reinste geputzet, und denselben die Augen, die Mähne, der Schweif, der After und die Hufe gewaschen; dann werden die Stände gekehret, die Ställe vom Miste gereiniget, den Pferden zu trinken gegeben, und alsdann das Heu aufgestecket, und zwar alles dieses unter der Aufsicht des babét; angestellten Unrer - Ossiciers. Wenn das Heu aufgezehret ist, findet sich der Thierarzt mit seinen Gehülfen ein, der Unter - Ossicier meldet ihm, was die Nacht hindurch geschehen ist, und was sich ereignet hat. Sind es Um- stande von Wichtigkeit, so untersuchet er diese zuerst; sind es gewöhnliche Dinge, so fängt er zu verbinden an. Zu der Operation werden die kranken Pferde, wenn es anders die Wir­rerung erlaubt, aus dem Stalle auf einen freyen Platz geführet, von der dazu commandrr- ren Mannschaft gehalten, die Werkzeuge und Hülfsmittel dahin gebracht, die Schäden durch den Thierarzt besichtiget, und entweder von ihm selbst, oder nach seiner Anordnung von den beyhabenden Schmidgesellen verbunden, sofort solche wieder in die Ställe gebracht. Wenn die mit äußerlichen Krankheiten behafteten Asserde'so versorgt worden sind, so trifft die Reihe diejenigen, welche innerlich krank sind; er besichtiget sie, er empfängt von dem Unter-Offt- eiere die Meldung desjenigen, was in der verflossenen Nacht beobachtet worden ist; er rei­chet den kranken Pferden entweder selbst oder durch den bey sich habenden Gehülfen die Ar- zvney, welche er selbst zubereitet hat. Nachmittags hat der Thierarzt den kranken Pferden abermahls nachzusehen, und das Nöthige verzukehren. Bevor aber dieses Nachmittags ge-- schieht, werden alle kranken Pferde, die schwachen und gefährlichen ausgenommen, täglich wenigstens eine halbe Stunde durch die commandirte Mannschaft in die freye Luft gebracht, geritten, oder an der Hand spazieren geführt, wie eS lhre Krankheitsumstände und ihre Kräfte erlauben, selbst die gefährlichen Kranken haben freye Lnft vonnöthen. Diese Bewe-

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