Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 7. (Wien, 1821)

22 XX. Hauptstück. I. Abschnitt. Um eisfUhr wird eingerückt, mit den Wagen in einer Reihe neben einander in der Ordnung aufgefahren, ausgespannt, und die Pferde werden in den Stall gebracht; hier zieht der Mann sogleich seinen Rock aus, und den Kittel an, dann werden die Sattelgurten nachgelassen, und beym staubigen Wetter den Pferden die Nasenlöcher und Augen mit einem wohl einge­näßten Lappen (Wischfetzen) gereiniget, dann den Pferden nur etwas wenig Heu aufgege- ben, der Hafer ausgeputzt, und ' wenn die Pferde etwas ausgekühlt sind, vorgegeben. Wenn dieses geschehen ist, gehen die Leute zum Essen. Um halb ein Uhr werden die Pferde im Stalle getränket, und alsdann noch etwas Heu aufgegeben; nach diesem werden sie mir dem Wischfetzen trocken abgestaudet, die Huf­eisen visitrrt, Die Satrelgurten angezogen, eingespannt, und auf gleiche Weise, wie es in der Frühe geschehen ist, im Dienste gefahren. Während der Zeit, daß die Gefreyten und Stangenreiter im Dienste sind, müssen die Beyläufer die Ställe und den Hof ausputzen, die zu Hause verbliebenen Garnisons-oder Dlvisions-Wagen ordentlich zusammen stellen, und die Menage besorgen. Beym Einrücken Abends geschieht Alles, wie zu Mittage, und es wird die Streue besorget. Dann werden die Stiefel und Montur, die Pferdgeschirre und Wägen mit Zu­ziehung der Beyläufer gereiniget, und es haben die Gefreyten sogleich die Wägen zu visi- tiren, und das Mangelhafte noch Abends repariren zu lassen. Wenn es die Umstände erheischen, daß angespannt gefüttert werde, so muß, womög­lich, meistens in derjenigen Gegend, wo das Wasser in der Nahezu haben ist, angehalten, sodann die Gebisse ausgehängt, die Sattelgurten nachgelassen, und etwas wenig Heu vor­gegeben, der Hafer im Tornister angehänget, dann nach verzehrtem Futter aus Bütteln ge­tränket, und sodann wieder abmarschirt werden. Wenn ein Pferd marode wird, oder krumm gehet, so muß es gleich ausgespannt, und geführt werden. Wäre aber kein Reserve-Pferd vorhanden, so muß bey vierspännigen Wä­gen mit* brep Pferden gefahren, und der vierte Theil der Ladung diesem Wagen abgenom­men, und auf die anderen Wägen eingetheilet werden. Aus diesem Grunde muß zu vier Wägen ein Drittel vorräthig seyn. Wenn beschwerliche Orte, Moräste oder steile Gegenden zu passieren sind, so müssen nach Umständen zwey, auch vier Pferde vorgespannt werden, deßwegen sind auch bey den Wägen die Vorlegkettcn vorräthig. Bey Anhaltungs - oder Nacht-Stationen müssen die Wägen entweder auf einen großen freyen Platz, oder außer dem Orte, sie mögen leer oder geladen seyn, aufgeführet werden, damit bey einem ausbrechenden Feuer kein Unglück ge­schehen kann; von den Beylaufern aber werden die Wagen, wenn keine andere Bedeckung vorhanden ist, bewachet. Ferner hat der Gefreyte nach jedesmahligem Abfahren des Mit­tages und des Abendes alle Pferde zu vlsitiren, ob sie nicht etwa von dem Kummet oder Sattel gedrücket seyen. * Zm ersteren Falle ist sogleich das Schwelbküssen, deren jeder Gefreyter drey haben soll, anzubinden, im letzteren Falle das Sattelroß mit dem Handroffe zu verwechseln, und die nothigen Mittel anzuwenden, besonders auch die Sättel öfter zu vlsitiren, und wenn sie schon sehr platt geritten sind, frisch ausfüllen zu lassen. Bey einem entstehenden Feuer hat jeder Gefreyte sich augenblicklich zu den Leuten und Pferden zu begeben, und alle nur möglichst geschwinde Anstalt zu treffen, daß die Pferde angeschrrret und zu den Wägen geführet wer­den. Wenn dieses geschehen ist, so hat der Gefreyte sogleich die Quartiere und Stallungen zu vlsitiren, ob nichts zurück gelassen worden sey, weßwegen ihm besonders oblieget, die Gemeinen dahin anzuhalten, daß sie ihre Monturs - Sorten nicht zerstreuet, sondern an einem Orte wohl aufbewahren, das Geschirrwerk aber, wenn es anders möglich ist, bey je­dem Pferde in der Nähe hacken, um in derley Fällen Alles bey Händen zu haben, und sich vollkommen in Sicherheit setzen zu können. J

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