Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 7. (Wien, 1821)

Von der Marin e-Verwaltung überhaupt. 'ö‘> Büchsenschmrv. Hkth.am-7.MärjS»4. Koch. Hkth. am -7. März 8l>4. Außerdem har er auch die Leinwand unter seiner Verrechnung, welche Herstellung der Segel verwendet wird, worüber er so, wie die anderen Unter - Offieiere den vor­geschriebenen Ausweis über die verwendeten Sorten einzureichen hat. Er hat die nähmlichen Vortheile und Vorrechte, wie der Zimmermeister und Kalfatermeister. Sein Posten ist im Zwischendecke neben dem Zimmermeister. §. 6y53. Der Büchse nschmid hat die Obsorge, stets alle Waffen rein zu halten, und das etwa daran Fehlende auf der Stelle zu repariren. Er steht, wie schon gesagt wurde, unter den Befehlen des Waffen-Oberaussehers, welcher über die Pünctlichkeit in seinen Arbeiten zu wachen hat. Während eines Gefechtes ist er im Zwischendecke mit den Dienern und Schiffsjungen zur Zutragung der Munition und des Pulvers angestellt, und hat darauf zu sehen, damit diese Passage nie unterbrochen werde, und immer frey bleibe. Wenn aber Truppen oder Leute vom Artillerie-Corps gegenwärtig sind, so ist er bey der Infanterie oder Artillerie zu verwenden. Uebrigens hat er die nähmlichen Vortheile und Rechte zu genießen, wie die anderen Unter-Offieiere, wenn keine Truppe da ist. §. 6959. Der Koch muß für die ganze Schiffs-Equipage kochen; daher muß seine erste Sorge seyn, daß er alle Töpfe und Scheüssln sehr rein halte, um die Gefahren des Grünspanes zu vermeiden. Die Topfe sind alle Tage, bevor sie zum Feuer gesetzt werden, durch den Cadetten, der die Wache hat, zu untersuchen. Der Koch muß reinlich kochen, und das Fleisch und an­dere Speisen, bevor er sie zusetzr, waschen. Er muß die Suppe und das Fleisch an alle Cameradschaften der Schiffs-Equipage gleich und verhältnißmaßig vertheilen. Wenn er bey der Austheilung jemanden vergißt, so ist er schuldig, demjenigen, der die Portion nicht erhalten hat, sie zu bezahlen. Es ist ihm bey schwerer Strafe verbothen, das Fett von der Suppe abzunehmen, um sich dadurch ei­nen Gewinn zu verschaffen. Er muß übrigens die größte Achtsamkeit auf das Feuer haben, und darauf sehen, daß- sich das Gemäuer und die Herde in gutem Stande befinden, damit das Feuer nicht in die Bohlen komme, und eine unerwartete Feuersbrunst verursache. Bey einem Gefechte ist er entweder bey der Passage der Munition mit den Dienern und Schiffsjungen, oder aber bey den Verwundeten zu verwenden. h. 6960. Der Bäcker muß eben so, wie der Koch, sehr aufmerksam auf das Feuer und auf seinen Ofen seyn. Wenn Brot gebacken wird, hat er immer einen Artilleristen als Wache bey sich. Für den Schiffs -Capitän und für die Offieiere ist das Brot alle Nacht frisch zu backen, für die übrige Schiffs-Equipageaber nur Ein Mahl oder zwey Mahl in der Woche. In einem Gefechte ist er zur Zubringung der Munition zu verwenden. Der Bäcker ist von dem Munitionär herbey zu schaffen, und wird auch von ihm be­zahlt, wofür derselbe von dem Commandanten des Schiffes eine monathliche Gratification von vier Gulden erhält. tz. 6961. Der Unterausgeber ist mit dem O b erau sg eb er gemeinschaftlich in der Nahe des Pulver-Depositoriums gegen das Vordertheil des Schiffes zu bequartieren, wo ihm eine kleine Kammer herzustellen ist, damit er bey den Vertheilungen und Ausgaben der Artikel hinlänglichen Raum habe. Er muß die Vertheilung mit der größten Genauigkeit vollziehen, und nie durch falsches Maß und Gewicht einen Gewinn suchen. Bey einem Gefechte ist er bey den Pulveranstalten zu verwenden. Bäcker. Hkth. am -7. März. 804 " tórtferauögeber. *7.

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