Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 7. (Wien, 1821)

X oder darüber Rechnung zu verlangen. Die Regiments - und Corps - Commandanten bleiben aber dem Aerarium dafür verantwortlich, daß aller Orten auf bte Conservation der Feld- Requisiten gesehen werde, da sie bey ihrem Austritte dieselben ihrem Nachfolger in vollkom­men brauchbarem Stande zu übergeben haben. Von de tu Feld - Requisiten - Pausch - O. uantum. i5 ~ §. 6838. Die Compagnie - und Escadrons - Commandanten sind nur schuldig, die Trommeln und Trompeten von ihrem zu beziehenden Pausch - Quantum repariren zu lassen, wenn sie aber durch den Gebrauch zu Grunde gehen, oder die Reparaturen zu beträchtlich sind, so hat die Nachschassung oder deren Reparatur aus dem Feld-Requisiten-Pausch-Quantum zu geschehen. §. 683g. Von dem Zeitpuncte oder eigentlich in dem Monathe, in welchem die Truppen indie Friedensgebühr im Gelde treten, haben auch die Feld-Requisiten-Pauschgelder nach dem Fnedensausnraße anzufangen. h. 6840. Wenn aus Mangel des Vorrarhes an eisernen Kochgeschirren anderes Geschirr zum Gebrauche in den Casernen angeschafft werden muß, so unterliegt es keinem Anstande, daß die betreffenden Truppen den Pauschal-Betrag von ^2 Kreuzer per Kopf monathlich zur Gebühr stellen können. §. 6841. Sollten die Granz - Reserve - Bataillone zu Garnisons-Diensten verwendet werden, so können sie "2 Kreuzer per Kopf monathlich auf Kochgeschirr, auf die Zeit ihrer Verwen­dung tn Garnisonen, aufrechnen, da diesen keine Feld - Requisiten bemessen sind. §. 6842. Wer die Reparaturen der Trommeln und Trompeten zu tragen hat. Hkth. am 10. Feb. 8o5. E 4o6. Wann die Feld - Requisiten- Pauschgelder nach dem Frie- densausmaße bey beendigtem Kriege anzufangen haben. Hkth. am i3. Feb. 806.1 536. Pauschal - Betrag in Er­mangelung eiserner Kochge­schirre. Hkth.am >8. Jul. 8,3. E 2691. Kochgeschirr - Pauschal - Be­trag für die Gränz - Reserve- Bataillone. Hkth.a*. 2i. Sep.8i3.ll 3635. Für jene Kochgeschirre, welche in den Casernen auf Sparherden im Gebrauche sind, und daher einer stärkeren Abnützung unterliegen, somit den Regiments- und Corps-Com­mandanten größere Reparations-Auslagen verursachen, als die nicht auf Sparherden ge­brauchten Kochgeschirre, ist eme besondere Reparations-Zulage von jährlichen 12Kreuzern auf Eine Garnitur Kochgeschirre, außer dem übrigen Pamchgelde, bewilliget. Die dießfallslge Gebührsstellung wird in dem monathlichenCompagnie-Pausch- g e l d e r- E n t w u r f e auf die Art bewirkt, daß, da für drey Mann Ein Kochgeschirr be­messen ist, in dem genannten Entwürfe zu den in denselben bereits bestehenden Rubriken noch die Rubrik »auf Reparatur der Kochgeschirre bey den Sparherden per Kopf zu S« eingeschaltet, und sohin dieses Pauschgeld für die vermöge Service-Entwur­fes auf Sparherden kochenden Compagnien, und zwar auf den anszuweisenden effectiven Stand, nach Abschlag der hierunter begriffenen Beurlaubten, dann sonst auswärts befindli­chen Mannschaft, wie derselbe an Service-Porrtonen die Gebühr hat, entworfen und be­rechnet werden. Zulage und Unterhaltung solcher Kochgeschirre bey Den Truppen, welche bey Spar­herden im Gebrauche sind. Hkth. am 6. App. 8i3.E i25i. 46 * Band vir.

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