Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)

93 on der Montur und Rüstung der Mannschaft und Pf.rbe. i)'i Formular Nr. 2. ~ A u s w e i ö über die Eintheilung der Leibes-Montur für jene Fälle, wo die Grenadiere von den Regimentern getrennt sind', und daher für diese sowohl, als für die Füsiliere die Montur besonders abgefaßt wird. Classen Gattungen Benennung der Sorten. lieber­oder groß­große ite 2 te 3te 1 E 3 1 2 • 2 1 2 Große Mittlere Kleine Für Grenadiere. TO/Vf-itf RuiFmi TiirftHnOn nnh Knmasckeii ........ 4 10 16 22 3 4 24 1 100 26 46 24 Für Füsiliere. Rockel, Leibel, deutsche Tuchhosen und Kamaschen . ... 2 5 9 1 8 20 22 24 100 »4 38 46 Anmerkung. Die ungarischen Infanterie-Tuchhosen gehören aus dem Grunde nicht hierher, weil sie, gleich den Roqueloren und zwilchenen Kitteln, keine Classen haben, sondern nur in vier Gattungen eingetheilt sind. F. Von der Unterhaltung der Montur s-Protocolle. §. 5620. Wie die innerliche Regiments - oder Corps-Monturs-Rechnungsrichtigkeit zu unter­halten, und die auf Gebührs-Termine zu lauten habenden Entwürfe zu verfassen sind, enthalten nachstehende Formulare, und zwar: Da s Formular Nr. 1 , wie das Regiments- oder Corps-Monturs-Cm- p fa n g s - und Ausgabs-Protokoll, jenes unter Nr. 2, wie das Monturs-Buch der Compagnie ober Cscadron zu fuhren, die unter ben Nr. 3, 4, 5, 6, 7 und 8 aber, wie die Bey lagen hierzu zu verfassen sind. Auf welche Art der M0n t urs-V 0 rr a t h auszuweisen ist-, gibt das Formular Nr. 9 zu entnehmen. Die unter Nr. 10 an geführten Bobachtungen, nebst bem Formulare Nr. 11, geben zu erkenne n, wie die Entwürfest uf Gebühr s-T e r m in e, und jenes unter Nr. 12, wie der Ersatz der Montur und Rüstung für den neuen Zuwachs anzu­weisen sey. Nach bem Formulare Nr. 13 istdie Montur im Regi mente an die C 0 mp ag- nien und Escadronen auf bie Gebüh rs-Termtnezu vertheilen. Nach jenem unter Nr. 14 haben die Compagnien ihre vorräthige alte Montur und Rüstung, und nach jenem unter Nr. i5 die für Urlauber dep ositirten Sorten auszu­weisen. Wie übrigens die Regimenter, Bataillone und Corps ihre alle Jahre an die Hofkriegs­buchhaltung einzusendenden Monturs-Rechnungen zu verfassen haben, ist im 1. Ab­schnitte des XL1X. Hauptstuckes bey der Rechnungsnchtigkeit enthalten. Wie die innerliche Regi­ments- ober Corps-Monturs- Rechnungsrichtigkeit 41t un­terhalten ist. Hkth. am 2S. Sept. 767. » » 10, Oct,8i6.E35g6«

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