Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)

«2 XVI. Hauptstück. VI. Abschnitt. Wie die jittweifutwn fite den neuen Zuwachs zu gesche­hen haben, Hkth. am z3. May 9- i.e »4oy. „ ,, 2. 3uf. 8i3, E 2479. », ,, 16. gc6.8‘4. E 74*. H. 5576. Die Anweisung für den neuen Zuwachs darf nie starker seyn, als es der Zuwachs, nach Abschlag der in den Magazinen vorhandenen alten Sorten, nöthig macht; daher muß sich auch das Feld-Kriegs-Commissariat vor Ausstellung eines Entwurfes den vorhandenen Vorrath ausweisen lassen. Röckel - Egalisirungen dürfen aber nur für die ohne dieselben zuwachsenden Recruten, nicht aber für Transferirte von anderen Regimentern angewiesen werden. h. 5577. Da s gebührende Leder im Limits - Preise zum Behufe der Schuh - und Stiefelunter­haltung darf nie eher im Ganzen angewiesen werden, als bis die erste Hälfte der Schuh- und Stiefel - Categorie verstrichen ist. Jede solche Anweisung hat nicht nur den Stand, auf welchen dieses Leder gebühret, sondern auch das Quantum jeder Gattung, und was dafür an Geld zu erlegen ist, bestimmt zu enthalten. Als Nachtrag an Limits-Leder darf nie etwas angewiesen werden, weil die­ses Leder nur auf die currente Gebühr, keinesweges aber für die vergangene Zeit gebühret. §. 5578. Die Anweisung der Natural-Zuschüsse und Procenten-Gebühr muß sich auf die jähr­lichen Mustererledigungen gründen. Von den durch die Procente außer Gebrauch kommen­den alten Lederwerks - und Rüstungs - Sorten müssen diejenigen, welche zum Behufe der Reparatur Werder nöthig, noch anwendbar sind, abgeführt werden; überhaupt aber ist sich hinsichtlich derselben nach der in den Musterungsvorschriften enthaltenen Belehrung gehörig auszuweisen. Hierbey gehet jedoch die Absicht ^keineswegeS dahin, den Regimentern an ihrer dießfallsigen jährlichen Gebühr etwas zu entziehen, sondern dasjenige, was sie hieran in ei­nem Jahre nach dem Procenten-Ausmaße nicht nöthig haben, bleibt ihnen für die Zu­kunft, wo der wirkliche Bedarf hierin stärker, als die Procenten - Gebühr, ist, zur Nach­fassung zu gute, somit Vorbehalten. 5579. Die Brigadiers und kriegscommissariatifchen Beamten haben sich in Kriegszeiten oder bey einem Ausmarsche bey jeder außerordentlichen Monturs - und Rüstungsausyülfe, welche verlangt wird, durch Ausrückung der betreffenden Mannschaft und durch genaue Beaugen­scheinigung eines jeden als unbrauchbar angegebenen Stückes zu überzeugen, ob sie wenig­stens zum Theil noch einen Feldzug aushalten können, und nur dann diejenigen Stücke, welche durch Reparatur nicht mehr herzustellen möglich sind, für unbrauchbar zu erklären , und den Ersatz dafür vorschriftsirräßig einzuleiren. tz. 558o. Da alles das, was ein Regiment oder Corps auf Passierungen empfängt, eine außer­ordentliche Gebühr ist, und eine solche nur auf besondere Bewilligung vom Feld-Kriegs- Commissariate angewiesen werden darf, so ergibt sich daraus die Nothwendigkeit von selbst, daß jede solche Anweisung nicht nur daS, was zu verabfolgen ist, sondern auch bestimm! die Ursache der dießfallsigen Paffierung , dann von wem und unter welchem Datum solche ertheilt wurde, enthalten muß. Sind hierunter Monturs-Sorten begriffen, deren Empfang zur Zeit der Anweisung in die zweyte Hälfte der Categorie fällt, so muß in dem Anweisungsentwurfe auch noch be­stimmt bemerkt seyn, daß diese Monturs-Sorten auf die nächste Categorie zu gelten haben. Enthalten die ertheilten Passierungen die Weisung, daß (beym Empfange der neuen) die alten Sorten an die MonturS-Commission abzugeben sind, so muß dieses gleich in den Anweisungsentwurfe mit enthalten seyn. Die sich die Brigädiere in Kriegszeiten oder bey einem Aufmärsche, wenn eine außer­ordentliche Monturs- und 9ttu stuNgSaushülfe verlangt wird, ju benehmen haben. Hkth. am 4- 3än. 1788. i ,1 » * 1. 9to», 809, E 4o56. Was bey Anweisung der Monturs- und Rüstungs-Sor­ten aut Passieeungen zu beob' achten ist. Hkth. am 23. Febr. *808. SBtté 6ei) ber 3init>eifun$ bei Cintifo > CeferS ju beef>acbten ifi. f>ftt), am 4. 808. E 613. >* „ *6, iipritf 1810. iíttf mai fid* Die linweifnn* flcit bee Süatural * 3tifd>wüe gu {trünien fcafen, unö maö fcbcrfxtupt iafei) ju bcebadji ten ifi. am 3o. 3u(. 808. e 2646.

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