Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)
versichern, dafi die Pferde, welche er übernimmt, wirklich die nahmlichen sind, welche sich in der oben gedachten Liste ausgezeichnet finden. §. 6262. Werden Cavallerie - Remonten oder erst angekaufte Fuhrwesens - oder Packpferde von einem Gestüte, Remontirungs-Departement oder Depot, oderauf einem sonstigen Assent- ] oder Sammelplätze, oder Pferde, die von einem Cavallerie - Regimenté zum anderen abgegeben werden, übernommen, so muß der Transports-Commandant, und wenn (nachdem §. 6279) noch ein anderer Officier den Transport begleitet, auch dieser die zu übernehmenden Pferde über ihre Beschaffenheit bey der Uebernahme genau untersuchen.. Dieses hat auch bey den wilden Remonten zu geschehen, weil jedes derselben mit aufgelegten Halftern dem Uebernahms-Officiere zur Beurtheilung vorgestellt werden muß» §. 6283. Glaubt er bey einem Pferde dem Dienste schädliche Gebrechen zu entdecken, oder ein Pferd älter oder kleiner, als es nach der Vorschrift seyn sollte, so hat derselbe demjenigen Gestüts - Departements - oder sonstigen Commandanten, der ihm die Pferde zu übergeben hat, darüber die Erinnerung zu machen; findet dieser sich davon überzeugt, so har er für das dienstuntaugliche Pferd ein anderes herzugeben, ist es aber etwa von Seite des Ueber- nehmers nur Aengftlichkeit oder übertriebene Häcklichkeit, und findet der Uebergeber sich von der Dienstuntauglichkett des Pferdes nicht überzeugt, so ist der Uebernehmer schuldig, das Pferd anzunehmen, der angebliche Deffect aber ist mit Vorwiffen des Uebergebers in der zur Uebernahme bestimmten Assent-Transferirungs-, oder Revisions-Lifte anzumerken, wornüch der Uebergeber immer für ein solches Pferd zu haften hat§. 6284. D ie UebernahmS - Officiere dürfen über die Farbe oder das Geschlecht der zu übernehmenden Pferde, wie zum Beyspiel der Stuten, wenn hierüber nichts verordnet ist, keine willkührlichen Einwendungen machen, und nicht einmahl einen Unwillen darüber zeigen, oder absichtlich bey denselben mehrere Ausstellungen hervor suchen, wodurch sie nur dem gemeinen Manne zur Bestärkung seines hier und da gegen dieses oder jenes Geschlecht, diese oder jene Farbe herrschenden Vorurtheiles mehr Anlaß gäben würden. §. 6285. Dagegen sollen aber die Remontirungs-Commanden auch den Officieren keine fehlerhaften Pferde aufdringen. h. 6286. Die Officiere sämmtlicher Cavallerie-Regimenter haben sich zur Warnung dienen zu lassen, daß sie bey Remonten - Uebernahmen mit der gehörigen Vorsicht und Behuthsamkeit zu Werke gehen, und in keinem Falle die Tauglichkeit derRemonten, wenn sie vom Gegentheile überzeugt zu seyn glauben, bestätigen sollen, weil sonst bey später vorkommenden Beschwerden nur sie allein darüber der Verantwortung und Strafe unterliegen würden. §. 6287» Der Uebernehmer hat weiters zu sehen, ob alle Pferde mit dem vorgeschriebenen Brande bezeichnet sind; sollte es einem Pferde hieran mangeln, so muß dasselbe vor der Uebernahme mit diejem Brandzeichen versehen werden, weil der allgemeine strengste Verboth besteht, von einem vorüber gehenden Pferd-Transporte einPferd unter was immer für einem Vorwände mit dem kaiserlichen Brandzeichen zu brennen, und derjenige, der solches verlangen sollte, sich dem Verdachte einerAustauschung oder eines sonstigen Unrerschleifes aussetzen würde, auch obiger Verboth mit dem Befehle verbunden ist, jene, welche ein solches Verlangen äußern, anzu- halten, und den Vorfall dem betreffenden General-Commando auf der Stelle anzuzeigen.. Band VI. 71 Von der Transportsung der Remonten und sonstigen ärarischen Pferden. ) Utiferfuchtuig ihrer ©efchaf* fenbeit. 26.SRov.808.x13999, ©abe» rntbreffe ©ébredén ber 'Pferbe. £ftb.am 26. SRov. B08. d 2999. t e 1 $• r j iSerbofb ungegrünbeter Grin; tvenbung gegen 'Pferbe. / Öfiß. am 2. Wov. 804. D »467. / i fre&lerbaffe Tßferbe biirfert len ©fficteren md;t aufge* bnmgen ívesben. £f:[; am 18. SRov. 809. D 4780.. X SSSaö bei, ber Uebernabnte , ber SRetnonten Die Saralleriei űfficiere bauptfacf)ltd éti be* i obacpten babén.- &Icí). am 2i. 3«l. 810. .. Unferfudbmtg ber SSrar.bjei« den. ® 26. ©ey. 806. d 3347. n