Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)

Xix. Hauptstück. V. Abschnitt. Von dem Pferde-Einkäufe in Friedenszeiten. a5i Remonten * Uebernahms - Commando .lt ^ gr^< R a pp o r t' N r. ... Von... bis...' An bewilligten Procenten Vermöge Contractes Nr... hat der Lieferant N. N. zu liefern, und zwar bis....................................................................... Hierauf waren bey Erstattung des letzten Rapportes Nr. . . bereits gestellt............................................................................... Seither sind neuerdings übernommen worden.................................. _ _____________Summa der bisher übernommenen Pferde. . Folglich sind noch rückständig................................... ................... Bey Erstattung des letzten Rapportes waren in loco verblieben........... Hierzu die oben ausgewiesenen, von Lieferanten seit letztem Rapporte ____gestellten. .......................................................................... Zusammen.............. Hiervon sind seit letztem Rapport« abgegeben worden, den..ten am N. Umgestanden............................................................................... Summa des Abganges se t letztem Rapporte . . Nach Abschlag derselben bleiben noch in loco............................................................ Hierauf sind noch anzuweisen für N. N. Regiment........................... Anmerkung. Vo n den in loco verbliebenen Pferden sind zur sogleichen Abgabe geeignet: Kürassiere-, Dragoner-Pferde, rc. die zur Abgabe geeignet sind, sind mit folgenden Krankheiten behaftet rc. N. R. Sign. N. den . Commissions - Glieder. V. Abschnitt. Von dem Pferde-Ein kaufe. A. I n Friedenszeiten. §. 6146. Nachdem die Militär - Gestüte nicht zureichen, das Kriegserforderniß an Pferden hin­länglich zu decken, so wird es den Beschäl-Commanden noch zur besonderen Pflicht gemacht, den Ankauf der Pferde, in so weit solcher vom Hofkriegsrathe angeordnet wird, durch Contracte im Licitations-Wege, oder durch Handeinkaufe zu besorgen. §. 6147. Wenn aber der Handeinkauf an Remonten den Regimentern bewilliget wird, so hat sich derselbe bloß auf den Regiments-Bezirk zu beschränken, und es sind die Remonten um den jeweiligen fest gesetztewHandeinkaufspreis anzukaufen, jedoch bleiben die Regiments-Com­mandanten für die volle Angemessenheit der Remonten, welche angekauft werden, verant­wortlich. 64 * Die Beschäl-Commanden haben dem Ankauf der Pfer­de zu besorgen. Hkth. am 1.3(119.781. Die Handeinkäufe einzelner Remonten, wenn sie den Regi­mentern bewilliget werden, ha­ben sich nur auf den Bezirk des Regiments zu beschränken. Hkth.am 21. Jun. 818.11,386. » » 19. Jul. 8i3, H 2687. Band VI. Äüröffter í Díemoníeit. Dragoner = Díenionten. ßeicbfe Zementen. febroete 3tigpferbe. ieidjfe Biigpferbe. t spaefpferbe. ■imni.MMimirr hiioth m

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